Hinterlegungsgesetz HinterlG | ||
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Vorspann / Titelseite
A-1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse
§ 2 Übertragung der Aufgaben
§ 3 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle
§ 4 Einsichtsrecht
§ 5 Überprüfung von Entscheidungen
A-2 Annahme
§ 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände
§ 7 Annahme zur Hinterlegung
§ 8 Antrag des Hinterlegers
§ 9 Einzahlungen oder Einlieferung vor Stellung des Annahmeantrages
§ 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung
A-3 Verwaltung der Hinterlegungsmasse
§ 11 Zahlungsmittel
§ 12 Verzinsung
§ 13 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten
§ 14 Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung
A-4 Benachrichtigungen
§ 15 Benachrichtigung des Gläubigers
§ 16 Benachrichtigung des Sparbuchausstellers
§ 17 Benachrichtigung des Nachlassgerichts
§ 18 Benachrichtigung des Betreuungs-
und Familiengerichts
§ 19 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
§ 20 Benachrichtigung der Hinterlegungskasse-Abtretungen, Pfändungen
A-5 Herausgabe
§ 21 Herausgabeanordnung
§ 22 Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung
§ 23 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
§ 24 Herausgabeersuchen von Behörden
§ 25 Frist zur Klage
§ 26 Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe
A-6 Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe
§ 27 Einunddreißigjährige Frist
§ 28 Dreißigjährige Frist
§ 29 Erneuter Fristbeginn
§ 30 Verfall der Hinterlegungsmasse
A-7 Hinterlegung in besonderen Fällen
§ 31 Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung
A-8 Außerkrafttreten
§ 32 Außerkrafttreten
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