Fußnoten  
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zur Überschrift   AufwEVO
  1. In der Überschrift der Verordnung wurde nach dem Wort „Beigeordneten“ ein Komma und das Wort „Ortsvorsteherinnen“ eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.1 iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

§§§



zu § 2   AufwEVO
  1. In § 2 Abs.3 wurden nach dem Wort „Scheidet“ die Wörter „die Ehrenbeamtin oder“ eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.2 a) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

  2. In § 2 Abs.3 wurde das Wort „seinem“ wird durch das Wort „dem“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.2 b) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

  3. In § 2 Abs.3 wurde das Wort „ihm“ wird gestrichen, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.2 c) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

§§§



zu § 3   AufwEVO
  1. In § 3 Abs.1 Satz 1 wurden nach dem Wort „Verhinderung“ die Wörter „der Ehrenbeamtin oder“ eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.3 a) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

  2. § 3 Abs.2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.3 b) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§



zu § 4   AufwEVO
  1. In § 4 Abs.1 wurden vor dem Wort „den“ die Wörter „die Bürgermeisterin oder“ eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.4 a) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

  2. In § 4 Abs.3 wurden nach dem Wort „der“ die Wörter „eine ehrenamtliche Beigeordnete oder“ und nach dem Wort „Vertretung“ die Wörter „der Bürgermeisterin oder“ eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.4 b) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

  3. In § 4 Abs.1 und 2 wurde jeweils das Wort „Einwohner“ durch die Wörter „Einwohnerinnen und Einwohner“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.10 iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

§§§



zu § 5   AufwEVO
  1. In § 5 Überschrift wurden nach dem Wort „für“ die Wörter „Ortsvorsteherinnen und“ eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 a) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

  2. In § 5 Abs.1 wurden das Wort „Ortsvorsteher“ durch die Wörter „Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher“ und die Zahl „199“ durch die Zahl „300“, die Zahl „350“ durch die Zahl „400“, die Zahl „442“ durch die Zahl „500“, die Zahl „519“ durch die Zahl „570“, die Zahl „624“ durch die Zahl „680“, die Zahl „749“ durch die Zahl „800“, die Zahl „956“ durch die Zahl „1000“, die Zahl „1002“ durch die Zahl „1050“, die Zahl „1017“ durch die Zahl „1070“, die Zahl „1053“ durch die Zahl „1100“, die Zahl „1081“ durch die Zahl „1130“, die Zahl „1311“ durch die Zahl „1360“ sowie die Zahl „1626“ durch die Zahl „1680“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 b) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

  3. In § 5 Abs.2 wurde das Wort „Ortsvorsteher“ durch die Wörter „Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher“ ersetzt und nach dem Wort „Auftrag“ werden die Wörter „der Bürgermeisterin oder“ eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 c) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

  4. In § 5 Abs.3 wurde das Wort „Ortsvorstehern“ durch die Wörter „Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 d) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

  5. In § 5 Abs.4 wurden die Wörter „Stellvertreter des Ortsvorstehers, die“ durch die Wörter „Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers, die die Ortsvorsteherin oder“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 e) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

  6. In § 5 Abs.1 wurde das Wort „Einwohner“ durch die Wörter „Einwohnerinnen und Einwohner“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.10 iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

§§§



zu § 6   AufwEVO
  1. In § 6 Abs.2 wurden nach dem Wort „die“ die Wörter „die Landrätin oder“ eingefügt und die Wörter „eine Woche“ werden durch die Wörter „drei Tage“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.6 iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

  2. In § 6 Abs.1 Satz 2 wurde das Wort „Einwohner“ durch die Wörter „Einwohnerinnen und Einwohner“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.10 iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

§§§



zu § 7   AufwEVO
  1. In § 7 Überschrift Abs.1 und 2 wurden das Wort „Stadtverbandsbeigeordnete“ durch das Wort „Regionalverbandsbeigeordnete“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.08, durch Art.5 Abs.32 Nr.1 iVm Art.14 Abs.1 S.1 des Gesetzes Nr.1632 zur Reform der saarländischen Verwaltungsstrukturen vom 21.11.07 (Amtsbl_07,2393)

  2. In § 7 Abs.2 wurden das Wort „Stadtverbandspräsidenten“ durch das Wort „Regionalverbandsdirektor“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.08, durch Art.5 Abs.32 Nr.2 iVm Art.14 Abs.1 S.1 des Gesetzes Nr.1632 zur Reform der saarländischen Verwaltungsstrukturen vom 21.11.07 (Amtsbl_07,2393)

  3. In § 7 Abs.2 wurden nach dem Wort „die“ die Wörter „die Regionalverbandsdirektorin oder“ eingefügt und die Wörter „eine Woche“ werden durch die Wörter „drei Tage“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.7 iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

§§§



zu § 9   AufwEVO
  1. In § 9 Abs.1 wurden die Wörter „Statistischen Landesamt“ durch die Wörter „Landesamt für Zentrale Dienste — Statistisches Amt — “ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.8 a) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

  2. In § 9 Abs.2 wurde das Wort „Ortsvorsteher“ durch die Wörter „Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.8 b) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

§§§



zu § 10   AufwEVO
  1. § 10 Überschrift wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.9 a) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

    Bisheriger Wortlaut:

  2. In § 10 Abs.1 wurden nach dem Wort „Kraft“ die Wörter „und am 31. Dezember 2015 außer Kraft“ eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.9 b) iVm Art.2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher vom 01.12.08 (Amtsbl_08,2106)

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