StromNEV   (2) Anl
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A-1Anlagen 1 (zu § 6 Abs.5 Satz 1)  

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern

Anlagengruppen

Spanne
(Jahre)

I.

Allgemeine Anlagen 

 

1.Grundstücke

0

 

2.Grundstücksanlagen, Bauten für Transportwesen

25-35

 

3.Betriebsgebäude

50-60

 

4.Verwaltungsgebäude

60-70

 

5.Gleisanlagen, Eisenbahnwagen

23-27

 

6.Geschäftsausstattung (ohne EDV, Werkzeuge/Geräte);
Vermittlungseinrichtungen

 
8-10

 

7.Werkzeuge/Geräte

14-18

 

8.Lagereinrichtung

14-25

 

9.EDV-Anlagen
– Hardware
– Software

4-8
3-5

 

10.Fahrzeuge
– Leichtfahrzeuge
– Schwerfahrzeuge

5
8

II.

Erzeugungsanlagen 

 

1.Dampfkraftwerksanlagen

20-25

 

2.Kernkraftwerksanlagen

20-25

 

3.Wasserkraftwerksanlagen
– Staustrecken
– Wehranlagen, Einlaufbecken
– Bauten für Transportwesen
– Maschinen und Generatoren
– Kraftwerksnetzanlagen
– sonstige Anlagen der Wasserbauten

50-70
40-50
30-35
20-25
20-25
25-30

 

4.Notstromaggregate

13-17

 

5.andere Kraftwerksanlagen

20-25

 

6.nachträglich eingebaute Umweltschutzanlagen
 

10-15

III.

Fortleitungs- und Verteilungsanlagen 

 

1.

Netzanlagen für Hochspannungsübertragung

20-25

 

1.1

Leitungsnetze
– Freileitung 110-380 kV
– Kabel 220 kV
– Kabel 110 kV

40-50
40-50
40-50

 

1.2

Stationseinrichtungen und Hilfsanlagen
inklusive Trafo und Schalter

35-45

 

1.3

Schutz-, Mess- und Überspannungsschutzeinrichtungen,
Fernsteuer-, Fernmelde-, Fernmess- und Automatikanlagen
sowie Rundsteueranlagen einschließlich Kopplungs-,
Trafo- und Schaltanlagen

25-30

 

1.4

Sonstiges

20-30

 

2.

Netzanlagen des Verteilungsbetriebs

 

2.1

Mittelspannungsnetz
– Kabel
– Freileitungen

40-45
30-40

 

2.2

Niederspannungsnetz
– Kabel 1 kV
– Freileitungen 1 kV

40-45
30-40

 

2.3

Stationen mit elektrischen Einrichtungen:
– 380/220/110/30/10 kV-Stationen
– Hauptverteilerstationen
– Ortsnetzstationen
– Kundenstationen
– Stationsgebäude
– Allgemeine Stationseinrichtungen, Hilfsanlagen
– ortsfeste Hebezeuge und Lastenaufzüge
einschließlich Laufschienen, Außenbeleuchtung
in Umspann- und Schaltanlagen
– Schalteinrichtungen
– Rundsteuer-, Fernsteuer-, Fernmelde-, Fernmess-,
Automatikanlagen, Strom- und Spannungswandler,
Netzschutzeinrichtungen

25-35
25-35
30-40
30-40
30-50
 
 
 
25-30
30-35
 
 
25-30

 

2.4

Abnehmeranschlüsse
– Kabel
– Freileitungen

35-45
30-35

 

2.5

Ortsnetz-Transformatoren, Kabelverteilerschränke

30-35

 

2.6

Zähler, Messeinrichtungen, Uhren, TFR-Empfänger

20-25

 

2.7

Fernsprechleitungen

30-40

 

2.8

Fahrbare Stromaggregate

15-25

§§§



A-2Anlagen 2 (zu § 13)  

Haupt- und Nebenkostenstellen

  1. Hauptkostenstelle „Systemdienstleistungen“

    1.1 Nebenkostenstelle „Regelenergie“: Kosten für Primärregelleistung und –arbeit sowie für die Vorhaltung von Sekundärregelleistung und Minutenreserveleistung;

    1.2 Nebenkostenstelle „Systemführung“: Kosten der Betriebsführung der Regelzone (einschließlich Messung und Abrechnung zwischen Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen), soweit sie nicht direkt den Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt werden können.

  2. Hauptkostenstelle „Höchstspannungsnetz 380 und 220 Kilovolt“

    2.1 Nebenkostenstelle „Höchstspannungsleitungsnetz“: Kosten der Höchstspannungsleitungen;

    2.2 Nebenkostenstelle „Höchstspannungsanlagen“: Kosten der Schaltanlagen der Höchstspannung in den Umspannwerken; Kosten der 380/220-Kilovolt-Umspannung; anteilige Berücksichtigung der zu den Schaltanlagen gehörigen Sekundärtechnik, Gebäude und Grundstücke.

  3. Hauptkostenstelle „Umspannung 380/110 Kilovolt bzw. 220/110 Kilovolt“: Kosten der Umspanner 380/110 Kilovolt bzw. 220/110 Kilovolt einschließlich der ober- und unterspannungsseitigen Transformatorschaltfelder in den Schaltanlagen; anteilige Berücksichtigung der zu den Schaltanlagen gehörigen Sekundärtechnik, Gebäude und Grundstücke.

  4. Hauptkostenstelle „Hochspannungsnetz 110 Kilovolt“

    4.1 Nebenkostenstelle „Hochspannungsleitungen“: Kosten der Hochspannungsleitungen;

    4.2 Nebenkostenstelle „Hochspannungsanlagen“: Kosten der Schaltanlagen der Hochspannung in den Umspannwerken; anteilige Berücksichtigung der zu den Schaltanlagen gehörigen Sekundärtechnik, Gebäude und Grundstücke; Kosten aus dem Betrieb von Ladestrom-, Erdschlussspulen oder Strombegrenzungsdrosseln.

  5. Hauptkostenstelle „Umspannung 110 Kilovolt/Mittelspannung“: Kosten der Umspanner 110 Kilovolt/Mittelspannung einschließlich der Transformatorschaltfelder in den Schaltanlagen; anteilige Berücksichtigung der zu den Schaltanlagen gehörigen Sekundärtechnik, Gebäude und Grundstücke.

  6. Hauptkostenstelle „Mittelspannungsnetz“

    6.1 Nebenkostenstelle „Mittelspannungsleitungen“: Kosten der Mittelspannungsleitungen;

    6.2 Nebenkostenstelle „Mittelspannungsanlagen“: Kosten der Schaltanlagen in Schwerpunktstationen der Mittelspannung; anteilige Berücksichtigung der zu den Schaltanlagen gehörigen Sekundärtechnik, Gebäude und Grundstücke; Kosten des Betriebs von Erdschlussspulen; Kosten der Schalt- bzw. Schwerpunktstationen.

  7. Hauptkostenstelle „Umspannung Mittel-/Niederspannung“: Kosten der Ortsnetzstationen und – soweit in der Kostensphäre des Betreibers von Elektrizitätsversorgungsnetzen – der Kundenstationen inklusive der Kosten der in den Stationen installierten Mittelspannungs- bzw. Niederspannungsschaltgeräte; Kosten der in Ortsnetzstationen installierten Niederspannungsanlagen.

  8. Hauptkostenstelle „Niederspannungsnetz“

    8.1 Nebenkostenstelle „Niederspannungsleitungen“: Kosten der Niederspannungsleitungen ohne Anlagen der Straßenbeleuchtung;

    8.2 Nebenkostenstelle „Anlagen der Straßenbeleuchtung“: Kosten der Anlagen der Straßenbeleuchtung.

  9. Hauptkostenstelle „Hausanschlussleitungen und Hausanschlüsse“: Kosten der Erstellung von Hausanschlüssen und Hausanschlussleitungen.

  10. Hauptkostenstelle „Messung“: Kosten der Zählerbereitstellung (Kosten der Anschaffung, der Installation und der Wartung der Zähler) und Ablesung der Zähler;

    10.1 Nebenkostenstelle „Messung Höchstspannungsnetz“;

    10.2 Nebenkostenstelle „Messung Umspannung 380/110 Kilovolt bzw. 220/110 Kilovolt“;

    10.3 Nebenkostenstelle „Messung Hochspannungsnetz 110 Kilovolt“;

    10.4 Nebenkostenstelle „Messung Umspannung 110 Kilovolt/ Mittelspannung“;

    10.5 Nebenkostenstelle „Messung Mittelspannung“;

    10.6 Nebenkostenstelle „Messung Umspannung Mittel-/Niederspannung“;

    10.7 Nebenkostenstelle „Messung Niederspannung“.

  11. Hauptkostenstelle „Abrechnung“: Kosten der kaufmännischen Bearbeitung der Zählerdaten; Kosten der Beibringung fälliger Entgelte für die Netznutzung und Abrechnung;

    11.1 Nebenkostenstelle „Abrechnung Höchstspannungsnetz“;

    11.2 Nebenkostenstelle „Abrechnung Umspannung 380/110 Kilovolt bzw. 220/110 Kilovolt“;

    11.3 Nebenkostenstelle „Abrechnung Hochspannungsnetz 110 Kilovolt“;

    11.4 Nebenkostenstelle „Abrechnung Umspannung 110 Kilovolt/Mittelspannung“;

    11.5 Nebenkostenstelle „Abrechnung Mittelspannung“;

    11.6 Nebenkostenstelle „Abrechnung Umspannung Mittel-/ Niederspannung“;

    11.7 Nebenkostenstelle „Abrechnung Niederspannung“.

§§§



A-3Anlagen 3 (zu § 14 Abs.3)  

Kostenträger

  1. Die Kosten der Höchstspannungsebene umfassen die Kosten der Hauptkostenstellen „Systemdienstleistungen“ und „Höchstspannungsnetz 380 und 220 Kilovolt“.

  2. Die Kosten der Umspannung Höchst- zu Hochspannungsebene umfassen die gewälzten anteiligen Kosten der Höchstspannungsebene sowie die Kosten der Hauptkostenstelle „Umspannung 380/110 Kilovolt bzw. 220/110 Kilovolt“.

  3. Die Kosten der Hochspannungsebene umfassen die gewälzten anteiligen Kosten der Umspannung Höchst- zu Hochspannung sowie die Kosten der Hauptkostenstelle „Hochspannungsnetz 110 Kilovolt“.

  4. Die Kosten der Umspannung Hoch- zu Mittelspannungsebene umfassen die gewälzten anteiligen Kosten der Hochspannungsebene sowie die Kosten der Hauptkostenstelle „Umspannung 110 Kilovolt/Mittelspannung“.

  5. Die Kosten der Mittelspannungsebene umfassen die gewälzten anteiligen Kosten der Umspannung Hoch- zu Mittelspannungsebene sowie die Kosten der Hauptkostenstelle „Mittelspannungsnetz“.

  6. Die Kosten der Umspannung Mittel- zu Niederspannungsebene umfassen die gewälzten anteiligen Kosten der Mittelspannungsebene sowie die Kosten der Hauptkostenstelle „Umspannung Mittel-/Niederspannung“.

  7. Die Kosten der Niederspannungsebene umfassen die gewälzten anteiligen Kosten der Umspannung Mittel- zu Niederspannungsebene sowie die Kosten der Hauptkostenstellen „Niederspannungsnetz“ und „Hausanschlussleitungen und Hausanschlüsse“ abzüglich der Kosten der Nebenkostenstelle „Anlagen der Straßenbeleuchtung“.

§§§



A-4Anlagen 4 (zu § 16 Abs.2)  



Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad

  1. Die Gleichzeitigkeitsfunktion ordnet jeder Einzelentnahme [i] exakt einen Gleichzeitigkeitsgrad [gi], welcher zwischen 0 und 1 liegen muss, zu. Dabei ist die Gleichzeitigkeitsfunktion so zu gestalten, dass der individuelle Gleichzeitigkeitsgrad einer Einzelentnahme mit der Wahrscheinlichkeit, dass diese Einzelentnahme einen hohen Beitrag zur Jahreshöchstlast der Netz- oder Umspannebene leistet, steigt. Solchen Einzelentnahmen, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einen geringen Beitrag zur Jahreshöchstlast der Netzebene leisten, wird ein niedriger Gleichzeitigkeitsgrad zugeordnet. Damit ist dem Umstand Rechnung getragen, dass die Einzelentnahmen die von einem Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen vorzuhaltende Netzkapazität in unterschiedlicher Weise beeinflussen.

  2. Der Gleichzeitigkeitsgrad einer Einzelentnahme ist definiert als durchschnittlicher, im Rahmen einer Gruppenkalkulation ermittelter Anteil der Höchstlast dieser Einzelentnahme an der Höchstlast des Netzes. Die Gruppenkalkulation umfasst alle Entnahmestellen der jeweiligen Netz- oder Umspannebene und muss der Bedingung genügen, wonach die zeitgleiche Jahreshöchstleistung aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene gleich der Summe aller zeitungleichen Jahreshöchstleistungen der Einzelentnahmen jeweils multipliziert mit dem Gleichzeitigkeitsgrad der Einzelentnahme ist.

  3. Zur Bestimmung des Gleichzeitigkeitsgrades einer Entnahme aus einer Netz- oder Umspannebene ist ein abschnittsweise linearer Zusammenhang zwischen dem Gleichzeitigkeitsgrad und der Jahresbenutzungsdauer der Entnahme zu unterstellen. Die Jahresbenutzungsdauer ist der Quotient aus der in einem Abrechnungsjahr aus dem Netz entnommenen Arbeit und der in diesem Abrechnungsjahr in Anspruch genommenen Jahreshöchstleistung. Der abschnittsweise lineare Zusammenhang zwischen dem Gleichzeitigkeitsgrad und der Jahresbenutzungsdauer der Entnahme ist durch jeweils eine Geradengleichung für Jahresbenutzungsdauern unterhalb und oberhalb einer gegebenen Grenze (Knickpunkt) zu beschreiben.

  4. Der untere Benutzungsdauerbereich der Gleichzeitigkeitsfunktion liegt zwischen 0 und 2 500 Jahresbenutzungsstunden. Der obere Benutzungsdauerbereich beginnt bei 2 500 Jahresbenutzungsstunden und endet bei 8 760 Jahresbenutzungsstunden. Der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen legt die Koeffizienten der Geradengleichungen für die beiden Benutzungsdauerbereiche auf Basis der Entnahmeverhältnisse in seinem Netz sachgerecht fest. Dabei sind folgende Randbedingungen einzuhalten:

    – der Gleichzeitigkeitsgrad bei einer Jahresbenutzungsdauer von null Stunden beträgt maximal 0,2;

    – die beiden Geraden, die den Gleichzeitigkeitsgrad beschreiben, schneiden sich in einem Punkt, der durch die Jahresbenutzungsdauer 2.500 Stunden definiert ist;

    – der Gleichzeitigkeitsgrad bei einer Jahresbenutzungsdauer von 8.760 Stunden beträgt 1.

§§§



A-5Anlagen 5 (zu § 28 Abs.2 Nr.6)  

Absatzstruktur

 

< 2.500 h/a

> 2.500 h/a

 

Summe der
zeitungleichen
Jahreshöchst-
leistungen
über alle
Entnahmen
Letztverbraucher
und Weiter-
verteiler

Anzahl der
Entnahme-
stellen

Gesamt-
abgabe
an
Letztver-
braucher
und
Weiter-
verteiler

Summe der
zeitungleichen
Jahreshöchst-
leistungen
über alle
Entnahmen
Letztverbraucher
und Weiter-
verteiler

Anzahl der
Entnahme-
stellen

Gesamt-
abgabe
an
Letztver-
braucher
und
Weiter-
verteiler

Netz- oder Umspannebene

kW

 

kWh

kW

 

kWh

HöS      
HöS/HS      
HS      
HS/MS      
MS      
MS/NS      
NS mit LM      
NS ohne LM      
NS (mit und ohne LM)      



 

nachgelagerte
Netz- bzw. Umspannebenen

Gesamtabgabe und -last

 

Abgabe
an eigene
nachgelagerte
Netz- oder
Umspannebene

zeitgleiche
Jahres-
höchstlast

Gesamtabgabe
aus der
Netz- oder
Umspannebene

zeitgleiche
Jahres-
höchstlast

Netz- oder Umspannebene

kW

kWh

kW

kWh

HöS    
HöS/HS    
HS    
HS/MS    
MS    
MS/NS    
NS mit LM    
NS ohne LM    
NS (mit und ohne LM)    

§§§



eigene
Entnahme aus
vorgelagertem Netz

zeitgleiche
Jahreshöchstlast

kWh

kW

  

§§§




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§§§