22. BImSchV (2) | ||
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Anlage 1 |
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| Gesundheitsschutz | Ökosystemschutz |
60 % des 24-Stunden-Immissions- grenzwertes (75 µg/m3 dürfen nicht öfter als 3-mal im Kalenderjahr überschritten werden) | 60 % des Winter-Immissions- grenzwertes (12 µg/m3) | |
40 % des 24-Stunden-Immissions- grenzwertes (50 µg/m3 dürfen nicht öfter als 3-mal im Kalenderjahr überschritten werden) | 40 % des Winter-Immissions- grenzwertes (8 µg/m3) |
§§§
| Gesundheitsschutz (NO2) | Gesundheitsschutz (NO2) | Vegetationsschutz (NOx) |
70 % des 1-Stunden-Im- | 80 % des Jahres-Immis- |
80 % des Jahres-Immis- |
|
50 % des 1-Stunden-Im- | 65 % des Jahres-Immis- | 65 % des Jahres-Immis- |
§§§
| Gesundheitsschutz | Gesundheitsschutz |
60 % des 24-Stundenwertes
(30 µg/m3 dürfen nicht öfter | 14 µg/m3 als Jahresmittelwert | |
40 % des 24-Stundenwertes | 10 µg/m3 als Jahresmittelwert |
§§§
| Gesundheitsschutz |
70 % des Jahres-Immissionsgrenzwertes | |
50 % des Jahres-Immissionsgrenzwertes |
§§§
| Gesundheitsschutz |
70 % des Immissionsgrenzwertes (3,5 µg/m3) | |
40 % des Immissionsgrenzwertes (2 µg/m3) |
§§§
| Gesundheitsschutz |
70 % des Immissionsgrenzwertes (7 mg/m3) | |
40 % des Immissionsgrenzwertes (5 mg/m3) |
§§§
Die Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen ist aufgrund der Konzentration während der vorhergehenden fünf Jahre zu ermitteln, sofern entsprechende Daten vorliegen. Eine Beurteilungsschwelle gilt als überschritten, falls sie in mindestens drei dieser fünf vorhergehenden Jahre überschritten wurde. Führt dies im Vergleich zu den gemäß Abschnitt I ermittelten Überschreitungen zu unterschiedlichen Ergebnissen, so gilt die strengere Regelung.
Liegen Daten für weniger als fünf vorhergehende Jahre vor, können die Ergebnisse von kurzzeitigen Messkampagnen während derjenigen Jahreszeit und an denjenigen Stellen, die für die höchsten Schadstoffwerte typisch sein dürften, mit Informationen aus Emissionskatastern und Modellen verbunden werden, um die Überschreitungen der oberen und unteren Beurteilungsschwellen zu ermitteln.
§§§
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