Fussnoten | [ ] |
---|
Zu § 1 PassV |
---|
§ 1 Satz 2 wurde angefügt, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.1 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
§§§
Zu § 2 PassV |
---|
§ 2 Satz 2 wurde angefügt, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.2 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
§§§
Zu § 3 PassV |
---|
§ 3 Satz 2 wurde angefügt, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.3 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
§§§
Zu § 4 PassV |
---|
§ 4 Abs.5 wurde angefügt, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.1 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
§§§
Zu § 15 PassV |
---|
§ 15 Abs.3 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
Bisheriger Wortlaut:
§§§
Zu § 18 PassV |
---|
§ 18 Abs.2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.6 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
Bisheriger Wortlaut:
(2) 1Vordrucke, die der Anlage 1 der bis zum 31. Oktober 2007
geltenden Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes entsprechen, können bis zum 31. Oktober 2008
verwendet werden und die auf diesen Vordrucken ausgestellten Kinderreisepässe können auch
nach diesem Zeitpunkt in ihrer Gültigkeit verlängert werden.
2Vordrucke, die der Anlage 2 der bis zum 31. Oktober 2007 geltenden
Passmusterverordnung entsprechen, können bis zum 31. Oktober 2008 weiterverwendet werden.
§§§
Zur Anlage 1 PassV |
---|
Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 1 zu § 1 enthaltenen Passmusters wurde durch das im Anhang befindliche Passmuster: Reisepass (32 Seiten) ersetzt, mit Wirkung vom 19.11.08, durch Art.1 Nr.1 iVm Art.3 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung vom 13.11.08 (BGBl_I_08,2201)
Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 sowie Passbuchinnenseiten 4 und 5 des in der Anlage 1 zu § 1 enthaltenen Passmusters wurden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Reisepass (32 Seiten) ersetzt, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.7 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
§§§
Zur Anlage 1a PassV |
---|
Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 1a zu § 1 enthaltenen Passmusters wurde durch das im Anhang befindliche Passmuster: Reisepass (48 Seiten) ersetzt, mit Wirkung vom 19.11.08, durch Art.1 Nr.2 iVm Art.3 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung vom 13.11.08 (BGBl_I_08,2201)
Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 sowie Passbuchinnenseiten 4 und 5 des in der Anlage 1a zu § 1 enthaltenen Passmusters wurden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Reisepass (48 Seiten) ersetzt, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.8 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
§§§
Zur Anlage 2 PassV |
---|
Passbuchinnenseiten 6 und 7, der Aufkleber Personaldaten sowie der Aufkleber Verlängerung/Änderung des in der Anlage 2 zu § 2 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Kinderreisepass ersetzt, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.9 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
§§§
Zur Anlage 3 PassV |
---|
Passbuchinnenseiten 6 und 7 sowie der Aufkleber Personaldaten des in der Anlage 3 zu § 3 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Vorläufiger Reisepass ersetzt, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.10 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
§§§
Zur Anlage 4 PassV |
---|
Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 4 zu § 4 Abs.1 enthaltenen Passmusters wurde durch das im Anhang befindliche Passmuster: Dienstpass ersetzt, mit Wirkung vom 19.11.08, durch Art.1 Nr.3 iVm Art.3 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung vom 13.11.08 (BGBl_I_08,2201)
Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 sowie Passbuchinnenseiten 4 und 5 des in der Anlage 4 zu § 4 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Dienstpass ersetzt, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.11 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
§§§
Zur Anlage 5 PassV |
---|
Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 5 zu § 4 Abs.2 enthaltenen Passmusters wurde durch das im Anhang befindliche Passmuster: Diplomatenpass ersetzt, mit Wirkung vom 19.11.08, durch Art.1 Nr.4 iVm Art.3 der Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung vom 13.11.08 (BGBl_I_08,2201)
Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 sowie Passbuchinnenseiten 4 und 5 des in der Anlage 4 zu § 4 enthaltenen Passmusters wurden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Dienstpass ersetzt, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.12 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnungzur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
§§§
Zur Anlage 6 PassV |
---|
Passbuchinnenseiten 6 und 7 sowie der Aufkleber Personaldaten des in der Anlage 6 zu § 4 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Vorläufiger Dienstpass ersetzt, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.13 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnungzur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
§§§
Zur Anlage 7 PassV |
---|
Passbuchinnenseiten 6 und 7 sowie der Aufkleber Personaldaten des in der Anlage 7 zu § 4 enthaltenen Passmusters wurden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Vorläufiger Diplomatenpass ersetzt, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.14 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnungzur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
§§§
Zur Anlage 7a PassV |
---|
Nach Anlage 7 zu § 4 wurde die Anlage 7a: Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung eingefügt, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.15 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnungzur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
§§§
Zur Anlage 11 PassV |
---|
Die Anlage 11: Formale Anforderungen an die Einträge im Reisepass wurde angefügt, mit Wirkung vom 01.11.10, durch Art.1 Nr.16 iVm Art.6 Satz 1 der Verordnungzur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.10 (BGBl_I_10,1440)
§§§
[ ] |
Saar-Daten-Bank (SaDaBa) I n f o S y s t e m R e c h t © H-G Schmolke 1998-2010
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: info@sadaba.de
Gesetzessammlung Bund
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de
§§§