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Zu § 5   GO-BR
  1. In § 5 Abs.1 wurde das Wort „drei“ durch das Wort „zwei“ ersetzt, mit Wirkung zu den Wahlen für das Geschäftsjahr 2007/08 (vom 01.11.07 bis zum 31.10.08) am 12.10.07; das Geschäftsjahr 2006/07 (vom 01.11.06 bis zum 31.10.07) wurde nach den bisherigen Regelungen beendet, durch Nr.1 der Bekanntmachung vom 08.06.07 (BGBl_I_07,1057)

§§§



Zu § 7   GO-BR
  1. In § 7 Abs.2 wurden nach dem Wort „beraten“ die Wörter „und unterstützen“ eingefügt, mit Wirkung zu den Wahlen für das Geschäftsjahr 2007/08 (vom 01.11.07 bis zum 31.10.08) zum 12.10.07; das Geschäftsjahr 2006/07 (vom 01.11.06 bis zum 31.10.07) wurde nach den bisherigen Regelungen beendet, durch Nr.2 der Bekanntmachung vom 08.06.07 (BGBl_I_07,1057)

§§§



Zu § 8   GO-BR
  1. § 8 Abs.4 wurde aufgehoben und die Absätze 5 und 6 wurden Abs.4 und 5, mit Wirkung zu den Wahlen für das Geschäftsjahr 2007/08 (vom 01.11.07 bis zum 31.10.08) zum 12.10.07; das Geschäftsjahr 2006/07 (vom 01.11.06 bis zum 31.10.07) wurde nach den bisherigen Regelungen beendet, durch Nr.3 der Bekanntmachung vom 08.06.07 (BGBl_I_07,1057)


    Bisheriger Wortlaut

§§§



Zu § 45c   GO-BR
  1. In § 45c Abs.1 wurden die Wörter „ , den zweiten und den dritten“ durch die Wörter „und den zweiten“ ersetzt, mit Wirkung zu den Wahlen für das Geschäftsjahr 2007/08 (vom 01.11.07 bis zum 31.10.08) zum 12.10.07; das Geschäftsjahr 2006/07 (vom 01.11.06 bis zum 31.10.07) wurde nach den bisherigen Regelungen beendet, durch Nr.4 der Bekanntmachung vom 08.06.07 (BGBl_I_07,1057)

§§§



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