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Amtliche Fußnoten
  1. *) Amtlicher Hinweis: Der Bedarfsplan ist als Anlage dem Fünften Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober 2004 (BGBl.I S.2574) beigefügt. Die Anlage ist als Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil I Nr.54 vom 15.Oktober 2004 ausgegeben. Innerhalb des Abonnements werden Anlagebände auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt. Außerhalb des Abonnements erfolgt die Lieferung gegen Kostenerstattung.

§§§



zu § 4   FStrAbG
  1. In § 4 Satz 1 wurde die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen“ durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung“ ersetzt, , mit Wirkung vom 08.11.06, durch Art.286 Nr.1 iVm Art.559 der 9.Zuständigkeitsanpsasungsverordnung vom 31.10.06 (BGBl_I_06,2407)

§§§



zu § 5   FStrAbG
  1. In § 5 Abs.1 Satz 1 wurde die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen“ durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung“ ersetzt, , mit Wirkung vom 08.11.06, durch Art.286 Nr.1 iVm Art.559 der 9.Zuständigkeitsanpsasungsverordnung vom 31.10.06 (BGBl_I_06,2407)

§§§



zu § 7   FStrAbG
  1. In § 7 wurde die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen“ durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung“ ersetzt, , mit Wirkung vom 08.11.06, durch Art.286 Nr.1 iVm Art.559 der 9.Zuständigkeitsanpsasungsverordnung vom 31.10.06 (BGBl_I_06,2407)

§§§



zur Anlage   BBergG
  1. In der Legende der Anlage wurden in der Unterspalte "vordringlicher Bedarf" wurden die Worte „für VB1)“ und die Fußnote „1)“ gestrichen, mit Wirkung vom 17.12.06, durch Art.12 Nr.1 iVm Art.15 des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vom 09.12.06 (BGBl_I_06,2833)

  2. In der Legende der Anlage wurden in der Unterspalte "Weiterer Bedarf" wurden nach dem Wort „Planungsauftrag“ die Angabe „2)“, und nach dem Wort „Risiko“ die Angabe „2)“ und die Fußnote „2)“ gestrichen, mit Wirkung vom 17.12.06, durch Art.12 Nr.1 iVm Art.15 des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vom 09.12.06 (BGBl_I_06,2833)

§§§



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