Fussnoten  
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Zu § 4a   BKAG
  1. § 4a wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.2 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 15   BKAG
  1. In § 15 Abs.5 Satz 3 wurden die Wörter „des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ durch die Wörter „des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.09.09, durch Art.15 iVm Art.112 Abs.1 des FGG-Reformgesetzes vom 17.12.08 (BGBl_I_08,2586)

§§§



Zu § 11   BKAG
  1. In § 11 Abs.6 Satz 1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.3 a) iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

    Bisheriger Wortlaut:

  2. § 11 Abs.6 Satz 2 wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.3 b) iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 16   BKAG
  1. § 16 Abs.1a wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.4 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu Unterabschnitt 3a   BKAG
  1. Unterabschnitt 3a wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20a   BKAG
  1. § 20a wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20b   BKAG
  1. § 20b wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20c   BKAG
  1. § 20c wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20d   BKAG
  1. § 20d wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20e   BKAG
  1. § 20e wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20f   BKAG
  1. § 20f wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20g   BKAG
  1. § 20g wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20h   BKAG
  1. § 20h wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20i   BKAG
  1. § 20i wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20j   BKAG
  1. § 20j wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20k   BKAG
  1. § 20k wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20l   BKAG
  1. § 20l wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20m   BKAG
  1. § 20m wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20n   BKAG
  1. § 20n wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20o   BKAG
  1. § 20o wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20p   BKAG
  1. § 20p wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20q   BKAG
  1. § 20q wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20r   BKAG
  1. § 20r wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20s   BKAG
  1. § 20s wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20t   BKAG
  1. § 20t wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20u   BKAG
  1. § 20u wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20v   BKAG
  1. § 20v wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20w   BKAG
  1. § 20w wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 20x   BKAG
  1. § 20x wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.5 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 21   BKAG
  1. In § 21 Abs.2 Nr.3 wurde die Angabe „§ 44 Abs.3 des Bundespolizeigesetzes“ durch die Angabe „§ 44 Abs.4 des Bundespolizeigesetzes“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.6 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

§§§



Zu § 23   BKAG
  1. In § 23 Abs.3 Satz 6 wurden die Wörter „des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ durch die Wörter „des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.09.09, durch Art.15 iVm Art.112 Abs.1 des FGG-Reformgesetzes vom 17.12.08 (BGBl_I_08,2586)

  2. § 23 Abs.2 Nr.2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.7 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

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Zu § 38   BKAG
  1. § 38 wurde nach der Angabe „der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs.2 Satz 2 des Grundgesetzes),“ die Angabe „des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes),“ eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.09, durch Art.1 Nr.7 iVm Art.7 Abs.1 des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25.12.08 (BGBl_I_08,3083)

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