II.BV Fußnoten Änd
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zu § 11 - II.BV
  1. § 11 Abs.6 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.01.04 durch Art.3 Nr.2 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vom 25.11.03 (BGBl_I_03,2346)

§§§



zu § 23 - II.BV
  1. In § 23 Abs.2 Satz 3 wurden die Wörter „dem durch das Gesetz vom 8. Januar 1974 (BGBl.I S.41) eingefügten § 9a der Verordnung über das Erbbaurecht“ durch die Wörter „§ 9a des Erbbaurechtsgesetzes“ ersetzt, mit Wirkung vom 30.11.07 durch Art.78 Abs.2 iVm Art.80 Abs.1 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.07 (BGBl_I_07,2614)

§§§



zu § 26 - II.BV
  1. § 26 Abs.4 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.01.04 durch Art.3 Nr.3 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vom 25.11.03 (BGBl_I_03,2346)

§§§



zu § 27 - II.BV
  1. In § 27 Abs.1 Satz 2 wurde die Angabe „dieser Verordnung beigefügte Anlage 3 ‚Aufstellung der Betriebskosten‘ “ durch die Wörter „Betriebskostenverordnung vom 25.November 2003 (BGBl.I S.2346, 2347)“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.04 durch Art.3 Nr.4 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vom 25.11.03 (BGBl_I_03,2346)

§§§



zu § 41 - II.BV
  1. In § 41 Abs.3 Satz 1 Nr.1 wurden die Wörter „jedoch nicht die Hypothekengewinnabgabe,“ gestrichen, mit Wirkung vom 01.01.04 durch Art.3 Nr.5 a) aa) der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vom 25.11.03 (BGBl_I_03,2346)

  2. In § 41 Abs.3 Satz 1 Nr.3 wurde das Wort „Müllabfuhr“ durch das Wort „Müllbeseitigung“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.04 durch Art.3 Nr.5 a) bb) der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vom 25.11.03 (BGBl_I_03,2346)

  3. In § 41 Abs.3 Satz 2 Nr.2 wurde In Satz 2 Nr. 2 wird das Wort „Hausreinigung“ durch das Wort „Gebäudereinigung“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.04 durch Art.3 Nr.5 b) der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vom 25.11.03 (BGBl_I_03,2346)

§§§



zu § 42 - II.BV
  1. § 42 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.01.04 durch Art.3 Nr.6 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vom 25.11.03 (BGBl_I_03,2346)

§§§



zu § 43 - II.BV
  1. § 43 wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 01.01.04 durch Art.3 Nr.7 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vom 25.11.03 (BGBl_I_03,2346)

§§§



zu § 44 - II.BV
  1. § 44 wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 01.01.04 durch Art.3 Nr.7 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vom 25.11.03 (BGBl_I_03,2346)

§§§



zur Anlage 3 - II.BV
  1. Die Anlage Nr.3 wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 01.01.04 durch Art.3 Nr.8 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vom 25.11.03 (BGBl_I_03,2346)

§§§



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