Verordnung über Wochenendhäuser und Wochenendplätze - WochVO
Die Verordnung über Wochenendhäuser und Wochenendplätze - WochVO wurde erstmals am 27.02.78 (Amtsbl.78,275) erlassen und bisher nicht geändert. Die WochVO fußt somit noch auf der vorvorigen LBO (GNr.816). Die LBO-Verweise sind völlig überholt, weil der Gesetzgeber inzwischen zum zweiten Mal eine neue LBO erlassen hat (GNr.1236 und GNr.1370).
Die Paragraphenangaben beziehen sich noch auf die ursprüngliche LBO in der Fassung von 1974. Gemäß § 96 Abs.5 LBO-96 ist jetzt § 94 Abs.1 Nrn.1 bis 3 an ihre Stelle getreten.
Das Anzeigeverfahren der LBO-74 (§ 88) wurde ersatzlos abgeschaft. Nach § § 65 Abs.1 Nr.3 LBO-96 sind Mobilheime, Wohnwagen und Zelte auf genehmigten Wochenend-, Camping- und Zeltplätzen genehmigungsfrei.
§ 9 Satz 2 ist zwischenzeitlich gegenstandslos, da das Aufstellen von Mobilheimen inzwischen genehmigungsfrei ist. (vgl Anm-2)
Gemäß § 96 Abs.5 LBO-96 ist § 95 Abs.1 Nr.1 LBO-96 an die Stelle des früheren § 111 Abs.1 Nr.1 getreten.
Bisher ist keine Rechtsprechung zur Campingplatzverordnung im Saarland veröffentlicht worden. Auch aus dem Bundesgebiet ist mir keine bekannt.