Fussnoten  
[ ‹ ]
amtliche Fußnoten   JAbPrVO
  1. Die Verordnung trat in der ursprünglichen Fassung am 1.Januar 1990 in Kraft. Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderung ergibt sich aus der in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Verordnung.

§§§



§ 2   JAbPrVO
  1. § 2 Überschrift wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08 an, durch Art.2 Nr.1 a) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

  2. In § 2 Abs.1 wurden die Wörter „Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ durch die Wörter „Abschlussprüferin oder einen Abschlussprüfer“ ersetzt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08 an, durch Art.2 Nr.1 b) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

  3. § 2 Abs.2 wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08 an, durch Art.2 Nr.1 c) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

    Bisheriger Wortlaut

  4. In § 2 Abs.4 wurden die Wörter „Wirtschaftsprüferin oder der Wirtschaftsprüfer“ durch die Wörter „Abschlussprüferin oder der Abschlussprüfer“ ersetzt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08 an, durch Art.2 Nr.1 d) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

§§§



§ 3   JAbPrVO
  1. In § 3 Abs.4 Satz 2 wurden die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt, mit Wirkung vom 04.02.06, durch Art.1 Abs.6 der Verordnung zur organisationsrechtlichen Anpassung und Bereinigung landesrechtlicher Verordnungen, vom 24.01.06 (Amtsbl_06,174)

  2. In § 3 Abs.1 Satz 1 wurden die Wörter „Wirtschaftsprüferin oder den Wirtschaftsprüfer“ durch die Wörter „Abschlussprüferin oder den Abschlussprüfer“ ersetzt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08 an, durch Art.2 Nr.2 a) aa) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

  3. In § 3 Abs.1 Satz 2 wurden die Wörter „Wirtschaftsprüferin oder dem Wirtschaftsprüfer“ durch die Wörter „Abschlussprüferin oder dem Abschlussprüfer“ ersetzt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08 an, durch Art.2 Nr.2 a) bb) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

  4. In § 3 Abs.2 und 3 wurden die Wörter „Wirtschaftsprüferin oder der Wirtschaftsprüfer“ jeweils durch die Wörter „Abschlussprüferin oder der Abschlussprüfer“ ersetzt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08 an, durch Art.2 Nr.2 b) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

  5. § 3 Abs.4 Satz 2 wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08 an, durch Art.2 Nr.2 c) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

    Bisheriger Wortlaut

§§§



§ 4   JAbPrVO
  1. § 4 wurden die Wörter „Wirtschaftsprüferin oder der Wirtschaftsprüfer“ jeweils durch die Wörter „Abschlussprüferin oder der Abschlussprüfer“ ersetzt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08 an, durch Art.2 Nr.3 der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

    Bisheriger Wortlaut

§§§



§ 5   JAbPrVO
  1. § 5 wurde aufgehoben, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08 an, durch Art.2 Nr.4 der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

    Bisheriger Wortlaut

§§§



§ 6   JAbPrVO
  1. § 6 Überschrift wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08 an, durch Art.2 Nr.5 a) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

    Bisheriger Wortlaut

  2. In § 6 wurde nach dem Wort „Kraft“ werden die Wörter „und mit Ablauf des 31.Dezember 2010 außer Kraft“ eingefügt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08 an, durch Art.2 Nr.5 b) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

§§§



  JaAbPrVO [ › ]

Saar-Daten-Bank (SaDaBa)   -   Frisierte Gesetzestexte   -   © H-G Schmolke 1998-2008
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: hgs@sadaba.de
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de

§§§