EigVO | Fußnoten | Änderungen | [ ] |
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zu § 9 EigVO |
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In § 9 Abs.3 wurde das Wort "Kassenkredite" durch die Wörter "Kredite zur Liquiditätssicherung" ersetzt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.1 der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)
§§§
zu § 12 EigVO |
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§ 12 Abs.1 Satz 2 wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.2 a) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)
Bisheriger Wortlaut
2aDieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und einer Aufstellung der Kredite, der Verpflichtungsermächtigungen und des Höchstbetrages der Kassenkredite;
2bauf die Kredite, die Verpflichtungsermächtigungen und die Kassenkredite sind die Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes über die Haushaltswirtschaft entsprechend anzuwenden.
In § 12 Abs.2 Nr.2 wurden nach dem Wort „Kredite“ die Wörter „für Investitionen“ eingefügt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.2 b) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)
§ 12 Abs.4 wurde angefügt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.2 c) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)
§§§
zu § 14 EigVO |
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§ 14 Abs.3 Satz 3 wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.3 a) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)
Bisheriger Wortlaut
3Die §§ 10 und 27 Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO - sind anzuwenden.
§ 14 Abs.4 Satz 1 wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.3 b) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)
Bisheriger Wortlaut
(4) 1Für die Inanspruchnahme der Ausgabenansätze gilt § 27 Abs.1 GemHVO sinngemäß.
§§§
zu § 15 EigVO |
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In § 15 Satz 1 wurden die Wörter „Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter“ durch die Wörter „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ ersetzt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.4 der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)
§§§
zu § 25 EigVO |
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§ 25 wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.5 der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)
Bisheriger Wortlaut
§§§
zu § 26 EigVO |
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In § 26 wurden die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt, mit Wirkung vom 04.02.06, durch Art.1 Abs.8 der Verordnung zur organisationsrechtlichen Anpassung und Bereinigung landesrechtlicher Verordnungen, vom 24.01.06 (Amtsbl_06,174)
§§§
zu § 29 EigVO |
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§ 29 Überschrift wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.6 a) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)
Bisheriger Wortlaut
In § 29 wurden nach dem Wort „Kraft“ die Wörter „und mit Ablauf des 31.Dezember 2010 außer Kraft“ eingefügt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.6 b) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)
§§§
zu Formblatt 6 EigVO |
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In Formblatt 6 wurde unter § 4 jeweils das Wort „Kassenkredite“ durch die Wörter „Kredite zur Liquiditätssicherung“ ersetzt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.7 der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)
§§§
Fußnoten-EigVO | [ ] |
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