EigVO Fußnoten Änderungen
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zu § 9   EigVO
  1. In § 9 Abs.3 wurde das Wort "Kassenkredite" durch die Wörter "Kredite zur Liquiditätssicherung" ersetzt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.1 der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

§§§



zu § 12   EigVO
  1. § 12 Abs.1 Satz 2 wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.2 a) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

    Bisheriger Wortlaut

  2. In § 12 Abs.2 Nr.2 wurden nach dem Wort „Kredite“ die Wörter „für Investitionen“ eingefügt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.2 b) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

  3. § 12 Abs.4 wurde angefügt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.2 c) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

§§§



zu § 14   EigVO
  1. § 14 Abs.3 Satz 3 wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.3 a) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

    Bisheriger Wortlaut

  2. § 14 Abs.4 Satz 1 wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.3 b) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

    Bisheriger Wortlaut

§§§



zu § 15   EigVO
  1. In § 15 Satz 1 wurden die Wörter „Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter“ durch die Wörter „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ ersetzt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.4 der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

§§§



zu § 25   EigVO
  1. § 25 wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.5 der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

    Bisheriger Wortlaut

§§§



zu § 26   EigVO
  1. In § 26 wurden die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt, mit Wirkung vom 04.02.06, durch Art.1 Abs.8 der Verordnung zur organisationsrechtlichen Anpassung und Bereinigung landesrechtlicher Verordnungen, vom 24.01.06 (Amtsbl_06,174)

§§§



zu § 29   EigVO
  1. § 29 Überschrift wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.6 a) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

    Bisheriger Wortlaut

  2. In § 29 wurden nach dem Wort „Kraft“ die Wörter „und mit Ablauf des 31.Dezember 2010 außer Kraft“ eingefügt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.6 b) der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

§§§



zu Formblatt 6   EigVO
  1. In Formblatt 6 wurde unter § 4 jeweils das Wort „Kassenkredite“ durch die Wörter „Kredite zur Liquiditätssicherung“ ersetzt, mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.08, durch Art.1 Nr.7 der Verordnung zur Anpassung des Eigenbetriebsrechts an die Einführung des Neuen Kommunalen Rechtnungswesens im Saarland, vom 25.09.08 (Amtsbl_08,1618)

§§§



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