VStättVO | Anm |
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Vorbemerkungen | ||||
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Die Versammlungsstättenverordnung wurde erstmals am 06.10.69 (Amtsbl.69,673) erlassen und dreimal geändert und dann als Neufassung bekanntgemacht (vom 22.01.79 Amtsbl_79,298). Die VStättVO fußt somit noch auf der vorvorvorigen LBO (GNr.816). Die LBO-Verweise sind völlig überholt, weil der Gesetzgeber inzwischen zum dritten Mal eine neue LBO erlassen hat (GNr.1236, GNr.1370 und GNr.1544). Die LBO-2004 hat zwar in § 86 eine vergleichbare Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen. Im Gegensatz zur LBO-96 die in § 96 Abs.5 eine Regelung hatte, wonach soweit in anderen Rechtsvorschriften auf die Vorschriften des Gesetzes Nr.1236 - Bauordnung für das Saarland (LBO) vom 10.November 1988 (Amtsbl.S.1373) verwiesen ist, an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes treten kennt die LBO-2005 eine derartige Überleitungsklausel nicht. Zwar hat das Gesetz Nr.1544 zur Neuordnung des Saarländischen Bauordnungs- und Bauberufsrechts vom vom 18.02.04 (Amtsbl_04,822) auch die Versammlungsstättenverordnung teilweise der neuen LBO angepaßt (siehe zB § 127 VStättVO) unverständlich ist aber warum der Hinweis auf die Ermächtigungsgrundlage nicht aktualisiert wurde. §§§
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