Bund | FZV (9) | Anl-8 |
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Anlage 8 (zu § 15) |
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Allgemeines | |
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Der Verwertungsnachweis besteht aus einem Satz mit vier Ausfertigungen (Blättern). Jedes Blatt besteht aus zwei Seiten. Die erste Ausfertigung (Blatt 1) der Seiten 1 bis 2 des Vordrucks enthält in der Kopfzeile folgende Bezeichnung: „Diese Ausfertigung (rosa) ist für den Fahrzeughalter/-eigentümer bestimmt.“ Blatt 2 enthält entsprechend folgende Bezeichnung: „Diese Ausfertigung (altgold) ist für den Demontagebetrieb bestimmt.“ Blatt 3 enthält entsprechend folgende Bezeichnung: „Diese Ausfertigung (blau) ist für die Schredderanlage bestimmt.“ Blatt 4 enthält entsprechend folgende Bezeichnung: „Diese Ausfertigung (weiß) ist für die Annahme-/Rücknahmestelle bestimmt.“ |
Format | |
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Ein Muster des Vordrucks ist in Abschnitt 2 verkleinert wiedergegeben. Zur ordnungsgemäßen Verwendung ist der Vordruck im Verhältnis 84 : 100 zu vergrößern. Das Format DIN A4 ist durch gestrichelte Linien kenntlich gemacht. |
Passergenauigkeit | |
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Sämtliche Blätter sind mit einem Passer für computergestützte Ausfüll- und Lesevorgänge zu versehen. Zwischen dem oberen Papierrand und der oberen Begrenzung des Passers ist ein zweifacher 1/6-Zoll-Abstand zu wählen. Zwischen dem linken Papierrand und der seitlichen Begrenzung des Passers beträgt der Abstand 8/10 Zoll. Der senkrechte Abstand zwischen der Passermarke und den Eintragungsfeldern ist in der Maßeinheit 1/6 Zoll (2/6 Zoll durchgängige Zeilenschaltung) auszuführen. In der Waagerechten ist der Abstand zwischen der Passermarke und dem Beginn der Eintragungsfelder in der Maßeinheit 1/10 Zoll (Bewegungsschrift) auszuführen. Die Kämme sind auf 2/10 Zoll auszurichten, damit auch eine handschriftliche Eintragung gewährleistet ist. |
Maschinenlesbarkeit | |
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Der Vordruck ist maschinenlesbar zu gestalten. Die folgenden Gestaltungsempfehlungen sind zu beachten, wenn Vordrucke als allgemeines Schriftgut zur optischen Belegerfassung vorgesehen sind. |
Farben | |
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Bei Vordrucken zur optischen Belegerfassung muss sich der Aufdruck (Text, Linien, Raster) farblich vom Ausfülltext unterscheiden. Ziffern, Zahlen, Nummern und der Passer sollten bei maschinenlesbaren Vordrucken in Blindfarbe gedruckt sein. Bis auf die Ausfertigung „weiß“ sind deshalb die Blätter in der unten angegebenen Blindfarbe zu drucken (RAL-Werte nach Euro-Skala): |
Blatt 1 | |||
(Ausfertigung für den Halter) | rosa | 100 % Yellow und 85 % Magenta | |
Blatt 2 | |||
(Ausfertigung für den Demontagebetrieb) | altgold | 100 % Yellow und 45 % Magenta | |
Blatt 3 | |||
(Ausfertigung für die Schredderanlage) | blau | 55 % Magenta und 100 % Cyan | |
Blatt 4 | |||
(Ausfertigung für die Annahme-/Rücknahmestelle)
| weiß. | ||
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