= Art.1 des Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl.EG Nr.L 144 S.19) und der Umsetzung der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl.EG Nr.L 166 S.51).