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Zu § 3 EinglMV-2005 |
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§ 3 wurde aufgehoben, mit rückwirkender Wirkung zum 28.12.2004, durch Art.1 Nr.1 iVm Art.2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2005 vom 29.06.05 (BGBl_I_05,1937)
Bisheriger Wortlaut:
1Die zugelassenen kommunalen Träger erhalten zur Finanzierung der Ersteingliederung behinderter Menschen
zu den Mitteln für 2005 sowie zu den Verpflichtungsermächtigungen
für die Jahre 2006 und 2007 einen
prozentualen Zuschlag.
2Maßstab für diesen Zuschlag ist
die für den jeweiligen Träger erwartete Zahl der erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen.
3Die Zuschläge für diese Zwecke
werden für das Jahr 2005 auf der Grundlage eines
Gesamtbetrags von 35 000 000 Euro, für das Jahr 2006
auf der Grundlage von Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von 20 000 000 Euro und für das Jahr 2007 auf der
Grundlage von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von 10 000 000 Euro festgelegt.
§§§
§ 4 wurde § 3, mit rückwirkender Wirkung zum 28.12.2004, durch Art.1 Nr.2 iVm Art.2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2005 vom 29.06.05 (BGBl_I_05,1937)
Im neuen § 3 Satz 2 wurde die Angabe „§§ 1 bis 3“ durch die Angabe „§§ 1 und 2“ ersetzt, mit rückwirkender Wirkung zum 28.12.2004, durch Art.1 Nr.2 iVm Art.2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2005 vom 29.06.05 (BGBl_I_05,1937)
§§§
Zu § 4 EinglMV-2005 |
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§ 5 wurde § 4, mit rückwirkender Wirkung zum 28.12.2004, durch Art.1 Nr.2 iVm Art.2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2005 vom 29.06.05 (BGBl_I_05,1937)
Im neunen § 4 wurde jeweils die Angabe „4“ durch die Angabe „3“ ersetzt, mit rückwirkender Wirkung zum 28.12.2004, durch Art.1 Nr.3 iVm Art.2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2005 vom 29.06.05 (BGBl_I_05,1937)
§§§
Zu § 5 EinglMV-2005 |
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§ 6 wurde § 5, mit rückwirkender Wirkung zum 28.12.2004, durch Art.1 Nr.2 iVm Art.2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2005 vom 29.06.05 (BGBl_I_05,1937)
§§§
Zur Anlage 1 EinglMV-2005 |
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Die Anlage 1 wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung zum 28.12.2004, durch Art.1 Nr.4 iVm Art.2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2005 vom 29.06.05 (BGBl_I_05,1937)
§§§
Zur Anlage 2 EinglMV-2005 |
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Die Anlage 2 wurde neu gefasst, mit rückwirkender Wirkung zum 28.12.2004, durch Art.1 Nr.4 iVm Art.2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2005 vom 29.06.05 (BGBl_I_05,1937)
§§§
Fussnoten-EinglMV-2005 | [ ] |
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