1980  
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80.001   Chemische Fabrik
   
    • BayVGH , U, 11.02.80, - 81_14/78 -
    • BauR_81,172 = ESBImSchG_§_50-2
    • BauGB_§_1 Abs.4; BImSchG_§_5, BImSchG_§_17, BImSchG_§_50
 

    1) Industriegebiete und zum Wohnen bestimmte Gebiete sollen nach Möglichkeit angemessen voneinander getrennt werden (Ausdruck des Vorsorgeprinzips im Umweltschutz ).

    2) Das in § 50 BImSchG niedergelegte Vorsorgeprinzip muß im Gesamtzusammenhang des Umweltschutzrechts und im Zusammenhang mit dem Verursacherprinzip gesehen werden.

    3) Rechtlich gesicherten Vertrauensschutz kann ein emittierender Betrieb nur in dem dafür vorgesehenen Verfahren erwerben: im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG und planungsrechtlich durch die Ausweisung eines Industriegebietes.

  

§§§


80.002 Betonsteinwerk
   
    • OVG Münst, U, 26.02.80, - 7_A_130/78 -
    • GewArch_80,391 = RdL_80,231 = ESBImSchG_§_9-5
    • BImSchG_§_9, BImSchG_§_15, BImSchG_§_6 Nr.2; BauGB_§_35 Abs.1 Nr.4; (NW) LBO_§_84
 

    1) Der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid ist ein vorweggenommener Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen (Voll-) Genehmigung.

    2) Zur Bindungswirkung eines (unzulässigerweise ergangenen) Bauvorbescheides für das immissionsschutzrechtliche Vorbescheidverfahren.

    3) Werden Betonsteinfertigung und Kiesgewinnung im Verbund betrieben, so liegt insgesamt - und damit hinsichtlich des Betonsteinwerks - kein im Außenbereich priviligierter ortsgebundener gewerblicher Betrieb vor, wenn nicht die Kiesgrube, sondern die Betonfertigteilfabrikation den Gesamtbetrieb prägt.

  

§§§


80.003 Wärmepumpe
   
    • VGH BW, E, 07.03.80, - 7_1346/79 -
    • HDW_R1437 = BWVPr_80,281
    • WHG_§_3 Abs.1 Nr.5, WHG_§_3 Abs.1 Nr.6, WHG_§_6, WHG_§_7, WHG_§_33 Abs.1 Nr.1
 

    1) Die Förderung von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpenheizung für ein Einfamilienhaus ist keine erlaubnisfreie Benutzung im Sinne von § 33 Abs.1 Nr.1 WHG.

    2) Zur Frage der wasserrechtlichen Zulässigkeit einer Grundwasserwärmepumpe.

  

§§§


80.004 Negativzeugnis-unrichtiges
   
    • BGH, U, 14.03.80, - 5_ZR_115/78 -
    • BGHZ_76,242 = NJW_80,1691 = MDR_80,660
    • BauGB_§_19 Abs.2 Nr.1, BauGB_§_23 Abs.2
 

    § 23 Abs.2 BBauG aF hat in erster Linie grundbuchrechtliche Bedeutung. Ein unrichtiges Negativzeugnis ersetzt materiell-rechtlich nicht die nach § 19 Abs.2 Nr.1 BBauG aF zur Wirksamkeit einer Auflassung erforderliche Genehmigung.

  

§§§


80.005 Auskunft-Nutzungsmaß
   
    • BGH, U, 17.04.80, - 3_ZR_167/78 -
    • DVBl_81,88 -90 = NJW_80,2576 -78
    • GG_Art.34; BGB_§_839, BGB_§_254
 

    1) Zur Haftung einer Gemeinde für eine unrichtige mündliche Auskunft über die (künftige) bauliche Nutzung von Grundstücken nach dem derzeitigen Stand der Bauleitplanung.

    2) Zur Mitverantwortung eines Architekten für Schäden (nutzlose Planungsaufwendungen), die ihm infolge einer amtspflichtwidrig erteilten Falschauskunft einer Gemeinde über die zulässige Geschoßzahl eines Wohngebäudes entstehen.

  

§§§


80.006 Baunternehmer
   
    • BGH, U, 08.05.80, - 3_ZR_27/78 -
    • NJW_80,2578 = DVBl_81,93
    • BGB_§_839; (NS) LBO_§_29 S.2
 

    1) Die Verpflichtung der Bauordnungsbehörde, eine den bauordnungsrechtlichen Vorschriften widersprechende Baugenehmigung nicht zu erteilen, besteht nicht gegenüber dem Bauunternehmer ( Ergänzung zu den Senatsurteilen BGHZ_60,112, 116 f = NJW_ 73,616; BGH, NJW_69,234, 235 = Warn_68_Nr.271; BGH, NJW_75,1968 = DVBl_76,176 ).

    2) Zu den Pflichten der Bauordnungsbehörde, wenn im Zuge eines Bauvorhabens eine Grundwasserabsenkung vorgenommen wird.

  

§§§


80.007 Heizöllagerung
   
    • OVG Berlin, U, 03.07.80, - 3_B_1/78 -
    • HDW_R1406
    • VLwF_§_16 Abs.1; WHG_§_34 Abs.2; PVG_§_41 Abs.2
 

    1) Das oberirdische Lagern von Heizöl im Fassungsbereich und in der engeren Zone von Wasserschutzgebieten ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

    2) Zu den Voraussetzungen für ein Auswahlermessen der Wasserbehörde zwischen mehreren Mitteln zur Abwehr einer Gewässergefährdung und zu den Voraussetzungen eines polizeirechtlichen Mittelaustausches.

  

§§§


80.008 Beamtenauskunft
   
    • BGH, U, 10.07.80, - 3_ZR_23/79 -
    • DVBl_81,96 -97 = NJW_80,2573 = JuS_81,222 = BauR_81,61 = VersR_80,943 = BRS_36_Nr.177
    • GG_Art.34; BGB_§_839
 

    1) Zu den Pflichten eines Gemeindebeamten bei der Erteilung einer Auskunft über die Bebauubarkeit eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks.

    2) Der Beamte muß die Auskunft, die er erteilt, richtig, klar, unmißverständlich und vollständig geben, so daß der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann. Eine Verpflichtung der Beamten, den Antragsteller, der die Rechtslage verkennt, über seinen Irrtum aufzuklären, kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände anerkannt werden.

    3) Wenn der Beamte es mit einer besonders schutzwürdigen Person zu tun hat, muß er bei der Erteilung der Auskunft besondere Vorsicht und Sorgfalt beobachten.

    4) Durch Erteilung einer unvollständigen und mißverständlichen Auskunft macht sich der Beamte einer fahrlässigen Amtspflichtverletzung schuldig.

  

§§§


80.009 Mastschweinhaltung
   
    • HessVGH, B, 02.09.80, - 4_TG_52/80 -
    • BauR_81,177 = ESBBauG_§_35-5 = VBlBW 81,220 = Juris
    • BBauG_§_35 Abs.1, BBauG_§_35 Abs.2; VDI-3471; VwGO_§_123; DIN-18006 ;
 

    1) Zum vorbeugenden Rechtsschutz für einen Schweinemastbetrieb gegen heranrückende Wohnbebauung.

    2) Bei der Bemessung des notwendigen Abstands kann die VDI - Richtlinie 3471 (Auswurfbegrenzung Tierhaltung - Schweine), November 77, herangezogen werden.

    3) Zur Frage, inwieweit künftige Betriebserweiterungen zu berücksichtigen sind.

    LF: 1) § 35 Abs.1 BBauG wirkt zugunsten eines rechtmäßig im Außenbereich bestehenden, dort privilegierten Betriebes insoweit nachbarschützend, als die Nichtbeachtung der öffentlichen Belange, auf die er sich stützen kann, bei Zulassung eines neuen Vorhabens die weitere Ausnutzung des Bestandes einschließlich zuzubilligender Erweiterungsmöglichkeiten in Frage stellen oder gewichtig beeinträchtigen würde.

    LF: 2) Zur Bemessung des erforderlichen Abstandes zwischen einem Aussiedlerhof mit Mastschweinhaltung und einem in der Nähe geplanten Wohnhaus anhand der VDI-Richtlinie 3471 "Auswurfbegrenzung Tierhaltung - Schweine" (hier: Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung der Entfaltungsmöglichkeiten eines Schweinemastbetriebes).

  

§§§


80.010 VDI-Richtlinie-3471
   
    • HessVGH, B, 02.10.80, - 4_TG_73/80 -
    • RdL_82,259 = BRS_36/84 /205 = Juris = ESBBauG_§_ 35-6
    • VDI-3471; BBauG_§_35; BImSchG_§_3
 

    Zur Anwendbarkeit der VDI - Richtlinie 3471 "Auswurfbegrenzung Tierhaltung - Schweine" für die Ermittlung schädlicher Umwelteinwirkung.

  

§§§


80.011 Aussiedlerbetrieb
   
    • VG Trier, U, 17.10.80, - 1_K_101/80 -
    • NuR_82,233
    • (RP) LPflG_§_18, LPflG_§_30 Abs.3
 

    Zur Unzulässigkeit eines Aussiedlerbetriebes in einem Landschaftsschutzgebiet (§ 18 RP LPflG, § 30 Abs.3 RP LPflG; AGVwGO § 17; örtliche LSchVO).

  

§§§


80.012 Einfriedigung
   
    • VGH BW, U, 20.10.80, - 1_193/79 -
    • VBlBW_81,298 = NuR_82,107
    • (BW) NatSchG_§_12 Abs.4, NatSchG_§_22 Abs.1 Nr.3 = NatSchG_§_63Abs.4
 

    1) Ob eine Einfriedung die Landschaft im naturschutzrechtlichen Sinn verunstaltet, beurteilt sich ohne Rücksicht auf die Wirkungen einer früheren Einfriedung an gleicher Stelle. Dies gilt auch dann, wenn die alte Einfriedung Bestandsschutz genoß.

    2) Sogenannter überwirkender Bestandsschutz deckt nicht die völlige Erneuerung der mangelhaft gewordenen Einfriedung eines kleingärtnerisch genutzten Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet. (BW NatSchG § 12 Abs.4, BW NatSchG § 22 Abs.1 Nr.3, BW NatSchG § 63 Abs.4 )

    3) Eine Mitteilung an die Betroffenen, die Einwände und Bedenken in dem ###

  

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80.013 Einvernehmen
   
    • BGH, U, 13.11.80, - 3_ZR_74/79 -
    • DÖV_81,467 = MDR_81,473 = BRS_36_Nr.160
    • BauGB_§_36 Abs.1
 

    Die Gemeinde ist an das von ihr im Baugenehmigungsverfahren nach § 36 BBauG erklärte Einvernehmen mit der Erteilung der Teilbaugenehmigung gebunden (Ergänzung BGH, Urt 17.09.70 - 3_ZR_4/69 - DVBl_71,319 ).

  

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