1999   (2)  
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99.031 Vietnam
 
  • OVG Saarl, U, 10.02.99, - 9_R_18/97 -

  • SKZ_99,289/97 (L)

  • GG_Art.16a; AuslG_§_51 Abs.1

 

1) Das vietnamesische Strafgesetzbuch (VStGB) ist nach dem in Art.6 Abs.1 VStGB niedergelegten Personalitätsprinzip auch auf exilpolitische Aktivitäten, die unter die vietnamesischen Staatsschutzdelikte fallen, anwendbar.

 

2) Das mit Vietnam abgeschlossene Reintegrationsabkommen und das Rückübernahmeabkommen enthalten keine Straffreiheitsgarantie für zurückkehrende Vietnamesen, soweit es nicht um das illegale Verlassen Vietnams beziehungsweise den ungenehmigten Verbleib im Ausland geht.

 

3) Bestrafungen auf der Grundlage der vietnamesischen Staatsschutzdelikte erfolgen willkürlich unter Verletzung der Menschenrechte und dienen dazu, andere politische Ansichten zu unterdrücken, so daß eine dahingehende Gefahr im Grundsatz abschiebungsrelevant ist.

 

4) Eine hervorgehobene, auf Dauer angelegte politisch oppositionelle Betätigung von Vietnamesen im Ausland wird von vietnamesischen Stellen aufmerksam verfolgt; allerdings ist nicht von einer Erfassung jedweder exilpolitischen Betätigung auszugehen.

 

5) Die Gefahr einer tatsächlichen Verfolgung auf der Grundlage der Staatsschutzdelikte des VStGB hängt entscheidend von der Öffentlichkeitswirkung der regimekritischen Tätigkeit sowie davon ab, ob sie einen "Gesichtsverlust" des vietnamesischen Regimes bewirkt. Als Gesichtsverlust ein geschätzt wird dabei nur eine gesteigerte Kritik am System. In den Rahmen der so anzustellenden Gefahrenprognose ist auch einzubeziehen, ob und inwieweit die Auslandsaktivitäten von Seiten der vietnamesischen Behörden als bloß asylraktisch motivierte Opposition bewertet werden.

§§§


99.032 Sofortige Vollziehung
 
  • OVG Saarl, B, 17.02.99, - 2_W_9/98 -

  • SKZ_00,58 -61 = NVwZ_99,1006 -08 = NJW_00,828 (L)

  • BauGB_§_212a Abs.1; VwGO_§_80a Abs.1 Nr.1, VwGO_§_80a Abs.3

 

1) § 212a Abs.1 BauGB findet auf vor dem 01.01.1998 eingelegte Nachbarrechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen für Vorhaben Anwendung, die nicht § 10 Abs.2 BauGB-MaßnG unterfallen.

 

2) Die in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätze für die Beurteilung von Nachbaranträgen auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit von Baugenehmigungen für § 10 II BauGBMaßnG unterfallende Vorhaben finden auch Anwendung, wenn vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen begehrt wird, die gemäß § 80a Abs.1 Nr.3 VwGO, § 212a Abs.1 BauGB sofort ausnutzbar sind.

§§§


99.033 Türkei-Kurden
 
  • OVG Saarl, U, 18.02.99, - 9_R_21/97 -

  • SKZ_99,291/103 (L)

  • GG_Art.16a; AuslG_§_51 Abs.1

 

1) In die Türkei zurückkehrende Asylbewerber werden nicht routinemäßig - das heißt ohne Vorliegen von Besonderheiten, allein aufgrund eines längeren Auslandsaufenthaltes - bei der Wiedereinreise in die Türkei inhaftiert und asylerheblichen Mißhandlungen ausgesetzt. Kurdischen Volkszugehörigen türkischer Staatsangehörigkeit, die sich exilpolitisch exponiert haben oder bei denen festzustellen ist, daß nach ihnen in der Türkei landesweit gefahndet wird, droht jedoch bei ihrer Rückkehr in die Türkei politische asylrelevante Verfolgung in Gestalt von Mißhandlungen in Polizeigewahrsam. Dabei ist es eine Frage der Einzelfallwertung, ob für den jeweiligen Asylsuchenden nach den Umständen seiner Betätigung mit dem erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad angenommen werden kann, daß er sich derart exilpolitisch exponiert hat, daß erwartet werden kann, seine eigene Betätigung sei von der türkischen Auslandsbeobachtung als türkeikritisch - das heißt als kurdisch-separatistisch oder linksextremistisch - angesehen und erfaßt worden, sowie ob auch eine genügende Identifizierung als beachtlich wahrscheinlich erscheint.

 

2) Ob sich ein Ausländer, der mit einem Transparent "Keine Abschiebung in den Folterstaat Türkei" auf einem Pressefoto im Rahmen einer Presseberichterstattung gezeigt wird, aus der klar hervorgeht, daß er seine eigene Abschiebung verhindern und ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erreichen will, in der aber keinerlei politische Äußerungen des Ausländers mitgeteilt werden, exilpolltisch exponiert hat, hängt außer vom Grad der Wahrscheinlichkeit, daß der Inhalt des Transparents von türkischen Behörden überhaupt zur Kenntnis genommen wird, vor allem von dem - politischen - Zusammenhang ab, indem er in dem Bericht erscheint, wobei kritischen Engagements des Betreffenden für die Auslösung oder Steigerung einer Gefährdung von Bedeutung sein dürfte.

 

3) Die Gefahr, dem türkischen Staat zurechenbare asylrelevante Mißhandlung bis hin zur Folter in Polizeihaft beziehungsweise bei Rückkehr in die Türkei bei Einreisekontrollen im Falle der Überstellung an die für die Bekämpfung separatistischer Aktivitäten speziell zuständigen Polizeibehörden zu erleiden, droht nicht nur kurdischen Volkszugehörigen, die sich entweder in der Türkei oder im Ausland exponiert für die kurdische Sache eingesetzt haben und den türkischen Behörden bekannt sind oder sein müssen, sondern auch den als solche erkannten Angehörigen von bekannten Aktivisten im genannten Sinne nach Maßgabe des Einzelfalls. Eine Regelvermutung für eine Gefährdung naher Angehöriger wie minderjähriger Kinder und Ehegatten oder Sippenhaft im engeren Sinne in der Türkei besteht nicht. Nahe Familienangehörige separatistischer Aktivisten sind in erster Linie dann gefährdet, wenn die türkischen Behörden des Gesuchten selbst, da untergetaucht oder ausgereist, nicht habhaft werden können.

§§§


99.034 Postzulationsfähigkeit
 
  • OVG Saarl, B, 19.02.99, - 2_Q_4/99 -

  • SKZ_99,276/16 (L)

  • VwGO_§_67

 

Einzelfall eines unter Mißachtung des Vertretungszwanges des § 67 Abs.1 VwGO vom Rechtsmittelführer selbst eingereichten Antrags auf Zulassun g der Berufung.

§§§


99.035 Monatsfrist
 
  • OVG Saarl, B, 19.02.99, - 2_Q_5/99 -

  • SKZ_99,276/15 (L)

  • VwGO_§_119, VwGO_§_124a Abs.1 S.1

 

1) Innerhalb der Monatsfrist des § 124a Abs.1 Satz 1 VwGO sind die Gründe darzulegen, aus denen nach Ansicht des Rechtsmittelführers die Berufung gegen das von ihm angegriffene Urteil zuzulassen ist.

 

2) Der Lauf der Frist des § 124a Abs.1 Satz 1 VwGO wird durch einen beim Verwaltungsgericht gestellten Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes des erstinstanzlichen Urteils nicht berührt.

§§§


99.036 Anschlußbebauung
 
  • OVG Saarl, U, 23.02.99, - 2_R_7/98 -

  • SKZ_99,283/57 (L)

  • (96) LBO_§_56, LBO_§_76, LBO_§_77 LBO; BauGB_§_35

 

1) Das Interesse an einer Sachentscheidung über einen eingereichten Bauantrag oder eine Bauvoranfrage ist dem betreffenden Antragsteller nur dann abzusprechen, wenn die erstrebte Genehmigung beziehungsweise der erstrebte Vorbescheid für ihn ersichtlich nutzlos ist. Das ist nur dann der Fall, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den gestellten Antrag feststeht, daß der Realisierung des Vorhabens ein schlechthin nicht ausräumbares Hindernis entgegensteht.

 

2) Die für die Annahme eines Bebauungszusammenhanges erforderliche räumliche Verklammerung kann auch durch besondere topographische oder geologische Gegebenheiten vermittelt werden.

 

3) Ein Vorhaben, dessen Realisierung als "erster Schritt" zur Überwindung einer in der Örtlichkeit vorhandenen relativ einheitlichen und eindeutigen Begrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage konkret geeignet wäre, die Situation gewissermaßen "in Bewegung" zu bringen und eine planlose Folgebebauung auszulösen, kann nicht als unter Zersiedlungsaspekten unbedenkliche Anschlußbebauung bewertet werden.

 

4) Von einer sogenannten Anschlußbebauung kann schon begrifflich keine Rede sein, wenn sich das umstrittene Vorhaben nicht unmittelbar an vorhandene Bebauung anschließt, sondern mit seiner Realisierung, eine Baulücke zwischen sich und dem derzeitigen Ende des Bebauungszusammenhanges erzeugte.

§§§


99.037 Bosnien-Herzegowina
 
  • OVG Saarl, B, 01.03.99, - 9_Q_39/99 -

  • SKZ_99,285/71 (L)

  • GG_Art.16a; AuslG_§_51 Abs.1, AuslG_§_53; AsylVfG_§_78 Abs.3 Nr.1

 

1) Eine Rückkehr ist bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen aus der Republika Srpska in überwiegend moslemisch besiedelte Gebiete der moslemisch-kroatischen Föderation Bosnien-Herzegowina möglich und zumutbar, da die dort zu erwartenden Reintegrationsschwierigkeiten nicht die Schwelle asylrechtlich und/oder abschiebungsschutzrechtlich relevanter Benachteiligungen überschreiten.

 

2) Soweit sich aus den besonderen persönlichen Umständen des einzelnen Rückkehrers - wie etwa Alter und Familienstand - anderes ergibt, ist dies eine Frage des Einzelfalles und nicht verallgemeinerungsfähig, so daß sich keine im Rahmen eines Berufungsverfahrens klärungsfähige Grundsatzfrage im Sinne von § 78 Abs.3 Nr.1 AsylVfG stellt.

§§§


99.038 Zustellung
 
  • OVG Saarl, B, 01.03.99, - 9_V_4/99 -

  • SKZ_99,277/22 (L)

  • VwZG_§_3, VwZG_§_7; ZPO_§_181, ZPO_§_184

 

Einzelfall einer ordnungsgemäßen Zustellung eines Behördenbescheides mit Zustellungsurkunde an einen eingetragenen Verein durch Übergabe an die 16-jährige Tochter seiner zweiten Vorsitzenden.

§§§


99.039 Verfahrenseinstellung
 
  • OVG Saarl, B, 02.03.99, - 3_R_82/98 -

  • SKZ_99,276/12 (L)

  • VwGO_§_161, VwGO_§_125

 

1) Auch, ein Rechtsmittelverfahren kann "isoliert" für erledigt erklärt werden.

 

2) Das Berufungsverfahren ist einzustellen, wenn es von den - im Rechtsmittelverfahren - Hauptbeteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist. Der Zustimmung weiterer Beteiligter bedarf es insoweit auch dann nicht, wenn diese im Ausgangsverfahren die Stellung eines Hauptbeteiligten (hier: Beklagte) hatten.

§§§


99.040 Hauptsacheerledigung
 
  • OVG Saarl, B, 02.03.99, - 3_R_82/98 -

  • SKZ_99,296/133 (L)

  • VwGO_§_161 Abs.2; AsylVfG_§_26; AuslG_§_51 Abs.1, AuslG_§_53

 

Zur Kostenverteilung im Rahmen des § 161 Abs.2 VwGO nach Erledigung des Asylrechtsstreits infolge Anerkennung eines Asylbewerbers als Asylberechtigter nach § 26 AsylVfG (Famillenasyl), wenn Gegenstand des Begehrens auch die Verpflichtung zur Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs.1 AuslG und des Bestehens von Abschiebungshindernissen im Sinne des § 53 AuslG waren.

§§§


99.041 Bosnien-Herzegowina
 
  • OVG Saarl, B, 02.03.99, - 9_Q_12/99 -

  • SKZ_99,291/102 (L)

  • GG_Art.16a; AuslG_§_51 Abs.1; AsylVfG_§_78

 

1) Ein Berufungszulassungsantrag, in dem ein Zulassungsgrund weder ausdrücklich benannt ist noch der Antragsbegründung entnommen werden kann, ist unzulässig.

 

2) Bosnisch-herzogowinischen Staatsangehörigen aus der Republika Srpska ist eine Rückkehr in überwiegend moslemisch besiedelte Gebiete der moslemisch-kroatischen Föderation Bosnien-Herzegowina möglich und zumutbar.

 

Soweit sich aus den persönlichen Umständen des einzelnen Rückkehrers - etwa Alter oder Familienstand - anderes ergibt, ist dies eine Frage des Einzelfalls und keine in einem Berufungsverfahren klärungsfähige Grundsatzfrage.

§§§


99.042 Türkei-Kurden
 
  • OVG Saarl, B, 02.03.99, - 9_Q_138/98 -

  • SKZ_99,291/105 (L)

  • GG_Art.16a, GG_Art.103; AuslG_§_51; AsylVfG_§_78 Abs.3 Nr.3; VwGO_§_138 Nr.3 VwGO

 

1) Grundsätzlich ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon auszugehen, daß das Gericht sich der aus Art.103 Abs.1 GG folgenden Pflichten bewußt und ihnen nachgekommen ist, namentlich das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und erwogen hat. Ein Gericht ist aber nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen. Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs liegt erst dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist.

 

2) Einzelfall einer behaupteten Rückkehrgefährdung wegen Abbildung des Klägers im Rahmen einer Filmberichterstattung von MED-TV über den Friedensmarsch von Brüssel nach Straßburg, mit der sich das Verwaltungsgericht nicht auseinandergesetzt hat.

§§§


99.043 Burkina Faso
 
  • OVG Saarl, B, 03.03.99, - 1_Q_9/99 -

  • SKZ_99,288/86 (L)

  • GG_Art.16a; AuslG_§_51 Abs.1

 

Staatsangehörigen von Burkina Faso droht wegen der Stellung eines Asylantrages bei Rückkehr in ihr Herkunftsland keine politische Verfolgung.

§§§


99.044 Teilerledigung
 
  • OVG Saarl, B, 05.03.99, - 1_Q_7/99 -

  • SKZ_99,276/13 (L)

  • VwGO_§_92 Abs.3, VwGO_§_124

 

Ein Antrag auf Berufungszulassung gegen eine im Urteil des Verwaltungsgerichts neben einer Sachentscheidung ausgesprochene teilweise Verfahrenseinstellung wegen nachträglicher Klagebeschränkung ist unzulässig.

§§§


99.045 Erschließungsbeitrag
 
  • OVG Saarl, B, 05.03.99, - 1_Q_7/99 -

  • SKZ_99,294/122 (L)

  • BauGB_§_127 Abs.2 Nr.2, BauGB_§_133 Abs.1; VwGO_§_92, VwGO_§_124

 

1) Der Erschließungsbeitragsanspruch für die erstmalige Herstellung einer Anbaustraße oder eines Wohnweges entsteht frühestens mit der straßenrechtlichen Widmung der Anlage; vor diesem Zeitpunkt kann daher die Festsetzungsverjährungsfrist nicht beginnen.

 

2) Allein die Tatsache, daß rund 23 Jahre zwischen der endgültigen Herstellung einer Anbaustraße oder eines Wohnweges und der straßenrechtlichen Widmung vergangen sind, genügt nicht, den Erschließungsbeitragsanspruch als verwirkt anzusehen.

§§§


99.046 Baueinstellung
 
  • OVG Saarl, B, 05.03.99, - 2_Q_1/99 -

  • SKZ_99,282/56 (L)

  • (96) LBO_§_86; SPolG_§_4

 

Bezogen auf den für die Beurteilung bauaufsichtsbehördlicher Anordnungen regelmäßig maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist die Inanspruchnahme eines Betroffenen auf Einstellung ungenehmigter Bauarbeiten nicht zu beanstanden, der unstreitig die aufgegriffenen Bauarbeiten ausgeführt, sich zu diesen Arbeiten in seinem Widerspruchsschreiben "bekannt" und im übrigen bekundet hat, die Arbeiten dienten der Erstellung eines Abstellplatzes für ihm gehörende Wohnwagen. Dem steht nicht entgegen, daß im Rahmen des Klageverfahrens behauptet wird, Bauherr sei in Wirklichkeit der Sohn des Betroffenen, dem auch das Grundstück gehöre.

§§§


99.047 Gemeinde-Beiladung
 
  • OVG Saarl, B, 05.03.99, - 2_Q_24/98 -

  • SKZ_99,275/9 (L)

  • VwGO_§_6, VwGO_§_65, VwGO_§_113 Abs.5, VwGO_§_124; BauGB_§_36

 

1) Fehler bei der Anwendung von § 6 Abs.1 VwGO sind keine Mängel, die im Verständnis von § 124 Abs.2 Nr.5 VwGO der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegen.

 

2) Im Verwaltungsstreitverfahren betreffend Verpflichtungsklagen auf Erteilung baurechtlicher Genehmigungen bedarf es nach der neueren Rechtsprechung des Senats der Beiladung einer Gemeinde, deren nach Maßgabe des § 36 BauGB erforderliches Einvernehmen fehlt, dann nicht, wenn ihr die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, die von ihrem in der Beklagtenrolle am Verfahren bereits beteiligten (Ober-) Bürgermeister zu erledigen sind (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 8.12.1997 - 2 Y 7/97 -).

§§§


99.048 Zersiedelungstendenzen
 
  • OVG Saarl, B, 05.03.99, - 2_Q_24/98 -

  • SKZ_99,282/55 (L)

  • BauGB_§_30, BauGB_§_31, BauGB_§_35 BauGB

 

1) Eine Befreiung, die die erstmalige Zulassung einer nach der planerischen Konzeption nicht vorgesehenen Wohnnutzung in einem Plangebiet erlaubte, das nach den für es getroffenen Festsetzungen inmitten von festgesetzten Flächen für Landwirtschaft und für Forstwirtschaft die Anlage einer Dauerkleingartenanlage ermöglichen soll, griffe offenkundig in das der Planung zugrunde liegende Interessengeflecht ein und berührte deren Grundzüge.

 

2) Auf einer Außenbereichsfläche, auf der zum Teil in größeren Abständen (100 m und mehr) einige in den 50-iger und 60-iger Jahren errichtete Wohn- und Wochenendhäuser sowie einige Stallungen vorhanden sind, die von der Bauaufsichtsbehörde geduldet werden, stellte sich die Genehmigung eines Wohngebäudes als erster Schritt zur Änderung der rechtlichen Qualität der Bebauung dar, dem gerade mit Blick auf die in dem festgestellten Baubestand zum Ausdruck kommenden Zersiedlungstendenzen und die noch vorhandenen relativ großen Freiflächen zwischen den Wohn- und Wochenendhäusern eine im einzelnen nicht absehbare Vorbildwirkung für eine weitere unorganische bauliche Entwicklung zukäme.

§§§


99.049 Sitzungsprotokoll
 
  • OVG Saarl, B, 09.03.99, - 2_Q_3/99 -

  • SKZ_99,275/10 (L)

  • VwGO_§_86, VwGO_§_98, VwGO_§_105, VwGO_§_124, VwGO_§_124a; ZPO_§_160, ZPO_§_415

 

1) Die fehlende Beurkundung eines Beweisantrages im Sitzungsprotokoll beweist, daß sich ein solcher Vorgang nicht zugetragen hat.

 

2) Ein Beweisangebot in einem vorbereitenden Schriftsatz ist lediglich als Ankündigung eines Beweisantrages oder als Anregung für eine entsprechende Beweiserhebung des Gerichts von Amts wegen zu werten; es vermag indes die Stellung eines förmlichen Beweisantrages in der mündlichen Verhandlung nicht zu ersetzen.

 

3) Die Verfahrensbeteiligten haben keinen Anspruch darauf, daß zur Sachverhaltsaufklärung bestimmte Ermittlungen und Beweiserhebungen durchgeführt werden.

§§§


99.050 Nachbarwiderspruch
 
  • OVG Saarl, B, 09.03.99, - 2_Q_3/99 -

  • SKZ_99,283/58 (L)

  • VwGO_§_80, VwGO_§_80a; BauGB_§_212a

 

1) § 212a BauGB findet auch auf vor dem 01.01.98 eingelegte Nachbarrechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen für Vorhaben Anwendung, die nicht § 10 Abs.2 BauMG unterfielen.

 

2) Die in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätze für die Beurteilung von Nachbaranträgen auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit von Baugenehmigungen für § 10 Abs. 2 BauMG unterfallende Vorhaben finden auch Anwendung, wenn vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen begehrt wird, die gemäß §§ 80 Abs.1 Nr.3 VwGO, 212a Abs.1 BauGB sofort ausnutzbar sind.

§§§


99.051 Hinweispflicht
 
  • OVG Saarl, B, 10.03.99, - 2_Q_2/99 -

  • SKZ_99,276/11 (L)

  • VwGO_§_124, VwGO_§_86 Abs.3

 

1) Stellt sich eine von dem Rechtsmittelführer als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Rechtsfrage bei der Anwendung auslaufenden Rechts, so rechtfertigt sie regelmäßig nicht (mehr) die Zulassung der Berufung auf der Grundlage des § 124 Abs.2 Nr.3 VwGO.

 

2) Zur Reichweite gerichtlicher Aufklärungs- und Hinweispflichten aus § 86 Abs.3 VwGO.

§§§


99.052 Sierra Leone
 
  • OVG Saarl, B, 11.03.99, - 1_Q_1/99 -

  • SKZ_99,293/111 (L)

  • GG_Art.16a; AuslG_§_51

 

Ein sierraleonischer Staatsangehöriger muß allein deswegen weil er in Deutschland um politisches Asyl nachgesucht hat, im Falle einer Rückkehr in sein Heimatland nicht mit politischer Verfolgung rechnen (hier entschieden für die Verhältnisse unter Präsident Kabbah).

§§§


99.053 Frauenhäuser
 
  • OVG Saarl, B, 11.03.99, - 3_Q_7/99 -

  • SKZ_99,279/38 (L)

  • (73) BSHG_§_97 Abs.4

 

Frauenhäuser sind im einzelnen Hilfefall dann vollstationäre Einrichtungen im Sinne des § 97 Abs. 4 BSHG 1993, wenn Mutter und Kind über das sichere Wohnen hinaus eine intensive Betreuung durch Fachkräfte benötigen und erhalten; dienen sie nur dem sicheren und selbständigen Wohnen von Mutter und Kind, liegt eine ambulante Hilfe zum Lebensunterhalt vor.

§§§


99.054 Rechtliches Gehör
 
  • OVG Saarl, B, 12.03.99, - 9_Q_21/99 -

  • SKZ_99,290/98 (L)

  • GG_Art.103; AsylVfG_§_78 Abs.3 Nr.3; VwGO_§_138 Nr.3

 

Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist dann gegeben, wenn das Gericht wesentliches Vorbringen, einschließlich Beweisanträgen, übergeht. Auf einen derartigen Verfahrensverstoß kann sich ein Beteiligter indes dann nicht berufen, wenn er es versäumt hat, sich unter Einsatz der ihm nach der Prozeßordnung zur Verfügung stehenden Mittel rechtlich es Gehör zu verschaffen.

§§§


99.055 Zusicherung
 
  • OVG Saarl, B, 16.03.99, - 1_Q_201/98 -

  • SKZ_99,277/25 (L)

  • VwVfG_§_28; SBG_§_94

 

1) Um wirksam zu sein, muß sich eine Zusicherung an den von ihr Betroffenen richten.

 

2) Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet es grundsätzlich nicht, der Beförderung eines Beamten entgegenstehende Hindernisse zu beseitigen.

§§§


99.056 Erwachsenenbildung
 
  • OVG Saarl, B, 16.03.99, - 3_R_1/99 -

  • SKZ_99,279/41 (L)

  • SWBG_§_2 Abs.4, SWBG_§_5 Abs.2

 

Eine Einrichtung der Erwachsenenbildung, die ausschließlich auf dem Gebiet der politischen Weiterbildung tätig ist, hat keinen Anspruch auf staatliche Anerkennung als "Einrichtung der allgemeinen Weiterbildung" im Sinne des Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetzes 1990 beziehungsweise des Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetzes 1994.

§§§


99.057 Rechtliches Gehör
 
  • OVG Saarl, B, 17.03.99, - 3_Q_47/99 -

  • SKZ_99,292/110 (L)

  • GG_Art. 103; AsylVfG_§_78 Abs.3 Nr.3; VwGO_§_138 Nr.6

 

1) Die Gerichte sind auch mit Blick auf das Gebot Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, in den Entscheidungsgründen mit jedem Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten ausdrücklich zu befassen. Verstoß gegen Art.103 Abs.1 GG ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurde oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist. Daher genügt es im Regelfall, wenn sich das Gericht in seinem Urteil dem wichtigsten, für die Entscheidung primär relevanten Beteiligtenvorbringen auseinander gesetzt hat; im übrigen ist davon auszugehen, daß auch der sonstige Sachvortrag berücksichtigt wurde, selbst wenn dies im Urteil nicht näher zum Ausdruck kommen sollte.

 

2) Fehler bei der Sachverhalts- oder Beweiswürdigung selbst wenn sie vorliegen, grundsätzlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen. Aus der Rechtsmittelbeschränkung im Asylverfahren durch den Gesetzgeber (§ 78 AsylVfG) ergibt daß nicht jedem beim Verwaltungsgericht - zu oder zu Unrecht - unterlegenen Asylbewerber unter Berufung auf die "Unrichtigkeit" der erstinstanzlichen Entscheidung die Berufungsmöglichkeit eröffnet werden, vielmehr grundsätzlich gerichtlicher Rechtsschutz in Asylsachen - bis auf Ausnahmefälle - auf eine Tatsacheninstanz beschränkt werden sollte.

§§§


99.058 Parkausweisausstellung
 
  • OVG Saarl, B, 17.03.99, - 9_Q_48/98 -

  • ZfS_99,313 -15

  • StVG § 6a Abs.2; StVO_§_45 Abs.1b S.1 Nr.2, StVO_§_46 Abs.1; GebOSt_§_6; VwKostG_§_9; VwGO_§_124 Abs.2 Nr.1, VwGO_§_124a Abs.1 S.4

 

LF 1) Hat sich der Kläger in seinem Antrag auf Zulassung der Berufung nicht ausdrücklich auf einen der in § 124 Abs.2 VwGO abschließend genannten Zulassungsgründe berufen, ergibt sich aber eindeutig, daß er "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils" iSd § 124 Abs.2 Nr.1 VwGO geltend machen will, so reicht dieser stillschweigend geltend gemachte Zulassungsgrund aus, um die Sachentscheidungsvoraussetzungen des § 124a Abs.1 S.4 VwGO als erfüllt anzusehen.

 

LF 2) Bei der individuellen Ausnahmegenehmigung von einem Halteverbot und dem Ausstellen eines Parkausweises für Anwohner handelt es sich um zwei verschiedene Gebührentatbestände (vgl Nr.264, 265 Anlage zu § 1 zur GebOSt).

 

LF 3) Ist bei der Bemessung der Gebührenhöhe für das Ausstellen eines Parkausweises für Anwohner der mit ausschlaggebende Wert der Amtshandlung darin gesehen worden, daß eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im Halteverbot erteilt worden ist, so wird verkannt, daß die Ausnahmegenehmigung zum Parken im Halteverbot bereits durch + den Verwaltungsakt der "Einrichtung der Anwohnerparkzone" dem Grunde nach generell erteilt worden ist und daß die Plakette hingegen im Regelfall nur eine Ausweisfunktion zukommt. Eine auf dieser Grundlage bemessene Gebühr ist ermessensfehlerhaft, weil sie von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht und Gesichtspunkte einbezogen hat, die so nicht berücksichtigt werden durften.

§§§


99.059 Abstandsfläche
 
  • OVG Saarl, B, 18.03.99, - 2_Q_22/98 -

  • SKZ_99,282/54 (L)

  • (96) LBO_§_6, LBO_§_7

 

1) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Unterschreitung von nach Maßgabe der §§ 6 und 7 LBO 1996 exakt ermittelbaren Abstandsflächentiefen abstrakt und generell geeignet, das mit den betreffenden Vorschriften unter anderem verfolgte Interesse an der ausreichenden Belichtung, Besonnung und Belüftung benachbarter Gebäude sowie an der Schaffung eines Freiraumes zwischen den Häusern zu beeinträchtigen. Dem widerspräche es - vorbehaltlich der durch das Schikanever bot gezogenen Grenzen -, die Würdigung eines Vorhabens als mit den §§ 6 und 7 LBO 1996 unvereinbar und daraus resultieren die Befugnis zu einem Vorgehen gegen einen solchen Rechtsverstoß davon abhängig zu machen, daß im konkreten Einzelfall tatsächliche Beeinträchtigungen der Abstandsflächenfunktionen nachweisbar sind.

 

2) Anwendungsfälle des Schikaneverbotes sind Abweichungen im Bereich einiger weniger Zentimeter, wie sie zum Beispiel häufig durch Maßungenauigkeiten und Fertigungstoleranzen bei der Bauausführung entstehen.

§§§


99.060 Türkei-Kurden
 
  • OVG Saarl, B, 18.03.99, - 9_Q_14/99 -

  • SKZ_99,292/106 (L)

  • GG_Art.16a; AuslG_§_51; AsylVfG_§_78

 

Die verwaltungsgerichtliche Feststellung, die exilpolitischen Betätigungen des Klägers, der in mehreren Publikationen, insbesondere als Teilnehmer des Hungerstreiks im Januar 1998 in der Saarbrücker Johanniskirche in der türkischen Zeitung "Sabah" abgebildet gewesen sei, stellten keine hervorgehobenen Aktivitäten dar, steht nicht im Widerspruch zur einschlägigen Rechtsprechung des Senats.

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