1996   (2)  
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96.031 Nebenbestimmungen
 
  • OVG Saarl, B, 18.03.96, - 2_W_1/96 -

  • SKZ_96,265/16 (L)

  • (88) LBO_§_6, LBO_§_66

 

Wird durch Nebenbestimmungen im Bauschein ein Mindestgrenzabstand festgelegt, der zur Aufnahme der vorgeschriebenen Abstandsfläche nicht ausreicht, so führt dies auch dann zur Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung, wenn das Gebäude in den Planvorlagen in einem an sich ausreichenden Grenzabstand eingezeichnet ist.

§§§


96.032 Bell-Ex-Gerät
 
  • OVG Saarl, B, 22.03.96, - 9_W_11/96 -

  • SKZ_96,268/37 (L)

  • TSchG_§_1, TSchG_§_12, TSchG_§_15, TSchG_§_16a, TSchG_§_17, TSchG_§_18

 

1) Die für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständige Behörde ist bereits dann zum Eingreifen zum Schutze eines Tieres berechtigt und verpflichtet, wenn tierschutzrelevante Tatbestände vorliegen, die die Voraussetzungen einer strafbaren Handlung nach § 17 TierschutzG beziehungsweise eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes nach § 18 TierschutzG noch nicht erfüllen.

 

2) Die Verwendung eines sogenannten "Bell-Ex-Gerätes" ist jedenfalls dann nicht vernünftig begründet im Sinne von § 1 Satz 2 TierschutzG, wenn sie lediglich der erleichterten Handhabung der aus dem Bellen eines Hundes folgenden Problematik für den Hundehalter dient.

§§§


96.033 Probezeit
 
  • VG Saarl, B, 25.03.96, - 5_F_14/96 -

  • ZfS_96,240

  • StVG_§_2a Abs.6, StVG_§_2a Abs.2 Nr.2, StVO_§_2a Abs.5 S.2; StVZO_§_12d

 

LB: § 2a Abs.2 Nr.2 StVG ist gemäß § 2a Abs.5 S.2 StVG auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Abs.1 S.4 beginnende neue Probezeit nicht anzuwenden.

§§§


96.034 Krankenhausbehandlung
 
  • OVG Saarl, B, 25.03.96, - 8_Q_5/96 -

  • SKZ_96,268/31 (L)

  • BSHG_§_37, SGB-V_§_39 Abs.4;

 

Die Zuzahlung nach § 39 IV SGB V bei stationärer Krankenhausbehandlung gehört zum notwendigen Bedarf der Krankenhilfe nach § 37 BSHG (Anschluß an BVerwG U v 30.09.93 - 5_C_49/91 - NJW_94,811). Der Bedarf ist spätestens unverzüglich nach Entlassung aus dem Krankenhaus geltend zu machen. Stellt der Hilfeempfänger den Sozialhilfeantrag erst bei - späterem - Eingang der Rechnung der AOK, muß er sich den Wegfall des Bedarfs entgegenhalten lassen und kann keine Schuldentilgung über die Sozialhilfe verlangen.

§§§


96.035 Abwägungsergebnis
 
  • OVG Saarl, NU, 26.03.96, - 2_N_1/95 -

  • SKZ_96,264/10 (L)

  • BauGB_§_1 Abs.6

 

1) Die Anforderungen des planerischen Abwägungsgebotes betreffen sowohl den Abwägungsvorgang als auch das Abwägungsergebnis (im Anschluß an die ständige, Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, zB Urteile vom 05.07.74, BRS_28_Nr.4, und vom 01.11.74, BRS_28_Nr.6) .

 

2) Das Abwägungsergebnis ist dann rechtswidrig, wenn der Ausgleich zwischen den betroffenen Belangen in einer Weise erfolgt ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis steht. Das Kriterium der "objektiven Gewichtigkeit" verlangt insoweit Evidenz, die Ebene unausweichlicher Erkenntnis.

§§§


96.036 Urkunde-nachträglich verfügbar
 
  • OVG Saarl, U, 26.03.96, - 2_S_1/95 -

  • SKZ_96,270/51 (L)

  • VwGO_§_153; ZPO_§_580 Nr.7b, ZPO_§_582, ZPO_§_586

 

1) Ein Schreiben, das bereits im Vorprozeß verwendet wurde, stellt keine nachträglich verfügbar gewordene Urkunde im Verständnis von § 580 Nr.7b ZPO dar, auch wenn eine andere Würdigung erstrebt wird.

 

2) Wird die Restitutionsklage auf eine an den Kläger selbst adressierte Urkunde gestützt, so wird fehlendes Verschulden im Sinne von § 582 ZPO in aller Regel nur dann anzunehmen sein, wenn der Kläger die sorgfältige Verwahrung der ihm zugegangenen Urkunden und - im Falle ihres Verlustes - umfassende Nachforschungen belegt.

 

3) In den Fällen des §§ 580 Nr.7 ZPO hängt der Beginn der Frist des § 586 I ZPO von der Kenntnis des Urkundeninhaltes und der Möglichkeit ab, diese Urkunde auch zu benutzen.

§§§


96.037 Kanzlei in Fußgängerzone
 
  • OVG Saarl, B, 27.03.96, - 9_W_6/96 -

  • SKZ_96,267/26 (L) = ZfS_96,358 -360

  • StVO_§_46 Abs.1; SStrG_§_17; GG_Art.14

 

1) Das Recht auf Anliegergebrauch schützt nicht vor solchen Erschwernissen des Zugangs zu dem an der Straße liegenden Geschäftsgrundstück (hier: Anwaltskanzlei), die sich aus der besonderen örtlichen Lage in einer Fußgängerzone im innerstädtischen Ballungsraum ergeben.

 

2) Die Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone mit einem PKW gemäß § 46 I 1 Nr.11 StVO ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Antragsteller die ins Feld geführten gesundheitlichen Einschränkungen nicht nachweist.

 

3) Die Tatsache, daß die Straßenverkehrsbehörde auf die Ankündigung des Antragstellers hin, alsbald einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, mehrfach derartige Ausnahmegenehmigungen für jeweils ein Jahr erteilt hat, bindet die Behörde nicht dahingehend, in Zukunft ohne weitere Prüfung der Bedürftigkeit und unter endgültigem Verzicht auf deren Nachweis, die erteilten Ausnahmegenehmigungen ständig verlängern zu müssen.

§§§


96.038 Bewährungszeit
 
  • OVG Saarl, B, 27.03.96, - 1_R_46/94 -

  • SKZ_96,269/43 (L)

  • SLVO_§_28 Abs.5

 

Daß Aufstiegsbeamte nach bestandener Aufstiegsprüfung während einer vorgeschriebenen Bewährungszeit in ihrer bisherigen Laufbahn verbleiben, ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

§§§


96.039 Grenzgarage
 
  • OVG Saarl, B, 09.04.96, - 2_W_7/96 -

  • SKZ_96,270/48 (L)

  • VwGO_§_80 Abs.5, VwGO_§_80a Abs.1 Nr.2, VwGO_§_80a Abs.3

 

Sind die Interessen des Bauherrn an der alsbaldigen Ausnutzung einer nicht kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Baugenehmigung - hier: Grenzgarage - sowie die gegenläufigen Interessen des anfechtenden Nachbarn von gleichem (geringen) Gewicht, so ist regelmäßig die aufschiebende Wirkung des Nachbarrechtsbehelfs wiederherzustellen.

§§§


96.040 Hausklärgrube
 
  • OVG Saarl, B, 11.04.96, - 1_W_27/95 -

  • SKZ_97,131 -135 = SKZ_96,263/1 (L)

  • KSVG_§_12, KSVG_§_22; SWG_§_50

 

1) Die allgemeine gesetzliche Ermächtigung der Gemeinden zum Erlaß von Satzungen deckt keine grundrechtsrelevanten Eingriffe.

 

2) Die Befugnis zur Einführung eines Anschluß- und Benutzungszwangs erlaubt auch Anordnungen über die Ausgestaltung der nötigen grundstückseigenen Einrichtungen .

 

3) Das Verlangen nach dem Einbau einer Hausklärgrube kann noch verhältnismäßig sein, wenn mit dem Anschluß an eine Zentralkläranlage erst in einigen Jahren zu rechnen ist.

§§§


96.041 Rentenversicherung
 
  • OLG SB, U, 17.04.96, - 5_U_448/95 -

  • SKZ_96,212 -214

  • BGB_§_197

 

Ansprüche auf Zurückzahlung überzahlter Rentenbeträge an eine Zusatzversorgungskasse verjähren nach § 197 BGB in vier Jahren.

§§§


96.042 Jagdgenossenschaftsbeschluß
 
  • OVG Saarl, B, 22.04.96, - 8_W_9/96 -

  • SKZ_96,269/38 (L)

  • BJagdG_§_8, BJagdG_§_9, BJagdG_§_10

 

Die Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft verleiht dem Jagdgenossen keinen Anspruch auf Unterlassung des Vollzugs eines für rechtswidrig gehaltenen Jagdverpachtungsbeschlusses der Jagdgenossenschaftsversammlung. (Bestätigung der Rspr des 1.Senats B v 28.02.89 - 1_W_12/84 -)

§§§


96.043 Presseauskunft
 
  • OVG Saarl, B, 26.04.96, - 8_Y_5/96 -

  • SKZ_96,269/46 (L)

  • VwGO_§_40; GVG_§_17a; SPresseG_§_4

 

Für die auf § 4 SPresseG gestützte Klage eines Presseunternehmens auf Auskunftserteilung ist der Verwaltungsrechtsweg auch dann gegeben, wenn zweifelhaft ist, ob sie gegen eine Behörde im Sinne dieser Vorschrift gerichtet ist.

§§§


96.044 Nutzungsmaßfestsetzungen
 
  • OVG Saarl, B, 30.04.96, - 2_W_3/96 -

  • SKZ_96,264/12 (L)

  • BauGB_§_9 Abs.1 Nr.1, BauGB_§_30 Abs.1; BauNVO_§_16

 

1) Planerischen Festsetzungen des Nutzungsmaßes kommt im Regelfall keine drittschützende Wirkung zu (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 23.06.95 , BauR_95,823).

 

2) Das planungsrechtliche Erfordernis einer gesicherten Erschließung vermittelt nach allgemeiner Meinung keinen, zumindest keinen unmittelbaren Drittschutz in dem Sinne, daß dem Nachbarn ein unbedingter Anspruch auf Befolgung zugebilligt wird.

§§§


96.045 Treppenhausanbau
 
  • OVG Saarl, U, 30.04.96, - 2_R_18/95 -

  • SKZ_96,264/14 (L)

  • BauGB_§_34; BauGB-MaßnG_§_4 Abs.1a

 

1) Zur Beurteilung des Sicheinfügens in die Eigenart der näheren Umgebung ist das Vorhaben vor allem hinsichtlich solcher Maße mit der übrigen Bebauung der näheren Umgebung zu vergleichen, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und hinsichtlich derer sich die vorhandenen Gebäude leicht zueinander in Beziehung setzen lassen. Bei offener Bebauung kann neben der absoluten Größe der Baukörper auch deren Verhältnis zur umgebenden Freifläche von Bedeutung sein. Relative Maße wie Grund- und Geschoßflächenzahlen sind hingegen in aller Regel keine geeigneten Bezugsgrößen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 23.03.94, BRS_56_Nr.63).

 

2) Bei der Beurteilung des Sicheinfügens nach dem Nutzungsmaß und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, ist der Verlauf von Eigentumsgrenzen unbeachtlich.

 

3) Eine städtebaulich beachtliche Unruhe, die ein Sicheinfügen eines den vorgegebenen Rahmen überschreitenden Vorhabens ausschließt, kann auch dadurch entstehen, daß im Einzelfall derartige Vorhaben zugelassen werden könnten, in anderen Fällen hingegen vergleichbare Vorhaben auf ähnlich geschnittenen Grundstücken abgelehnt werden müßten, und eine solche Differenzierung zur Bevorzugung von Eigentümern führte, obwohl sich deren Grundstücke und Vorhaben nicht wesentlich von denjenigen anderer Eigentümer unterscheiden.

 

4) Die Erweiterung eines vorhandenen Baubestandes um einen Treppenhausanbau und eine Garage kann nicht als der Deckung dringenden Wohnbedarfs dienendes Vorhaben in Verständnis von § 4 I a BauGB-MaßnahmenG eingestuft werden, wenn der in dem Bestand verfügbare Wohnraum nicht erweitert, sondern allenfalls die Erreichbarkeit einer bereits vorhandenen selbständigen Wohnung verbessert wird.

§§§


96.046 Befreiungsbescheid
 
  • OVG Saarl, B, 30.04.96, - 2_W_10/96 -

  • SKZ_96,270/50 (L)

  • VwGO_§_80 Abs.5, VwGO_§_80a Abs.1 Nr.2, VwGO_§_80a Abs.3; BauGB-MaßnG_§_10 Abs.2

 

Die Monatsfrist des § 10 II 2 BauGB-MaßnahmenG wird mit der Zustellung des Bauscheins an den Nachbarn in Lauf gesetzt. Ist die Baugenehmigung unter Befreiung erteilt, so ist den Anforderungen des § 10 II 2 und 3 BauGB-MaßnahmenG jedenfalls darin Genüge getan, wenn der Bauschein einen Hinweis darauf enthält, daß von näher bezeichneten Regelungen Befreiung gewährt wurde. Einer förmlichen Zustellung auch des Befreiungsbescheides bedarf es in diesem Falle nicht.

§§§


96.047 Architektenqualifikation
 
  • OVG Saarl, U, 03.05.96, - 1_R_6/94 -

  • SKZ_96,268/36(L) = IBR_96,297

  • SArchG_§_4 Abs.1; VwGO_§_78 Abs.1 Nr.2; AGVwGO_§_17 Abs.2; 85/384/EWG

 

1) Der Eintragungsausschuß der Architektenkammer des Saarlandes ist keine Behörde.

 

2) Für einen Deutschen, der im Ausland eine Architektenqualifikation nach der Architektenrichtlinie der EG erworben hat, muß deutsches Landesrecht die Möglichkeit der Eintragung in die Architektenliste eröffnen.

§§§


96.048 Einstellungsanordnung
 
  • OVG Saarl, B, 09.05.96, - 2_W_14/96 -

  • SKZ_96,270/50 (L)

  • VwGO_§_80 Abs.5, VwGO_§_80a Abs.1 Nr.2, VwGO_§_80a Abs.3, VwGO_§_149

 

Ist die Behörde durch eine zwar mit der Beschwerde angefochtene aber gleichwohl bindende verwaltungsgerichtliche Entscheidung zur vorläufigen Einstellung von Bauarbeiten verpflichtet, so kann der Bauherr im Rahmen eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs gegen die in Befolgung dieses Beschlusses ergangene, für sofort vollziehbar erklärte Baueinstellungsverfügung nicht mit Erfolg geltend machen, die dieser zugrunde liegende Verwaltungsgerichtsentscheidung sei rechtsfehlerhaft.

§§§


96.049 Ausbildungsförderung
 
  • OVG Saarl, B, 13.05.96, - 8_W_8/96 -

  • SKZ_96,267/29 (L)

  • BSHG_§_26; RegelsatzVO_§_2 Abs.3 Nr.1

 

1) Das Sozialhilferecht dient grundsätzlich nicht dazu, durch Sicherstellung des allgemeinen Lebensunterhalts das Betreiben einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung der in § 26 S.1 BSHG genannten Art zu ermöglichen.

 

2) Eine besondere Härte im Sinne des § 26 S.2 BSHG besteht nur, wenn die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß dessen hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt verbunden und vom Gesetzgeber in Kauf genommen ist, und übermäßig hart erscheinen.

 

3) Der Ausschlußtatbestand des § 26 S.1 BSHG greift auch dann ein, wenn ein Auszubildender, betriebe er die Ausbildung nicht, aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen seine Arbeitskraft nicht zur Erzielung von Einkommen einsetzen könnte.

§§§


96.050 Einkommensschätzung
 
  • OVG Saarl, B, 15.05.96, - 8_Q_2/96 -

  • SKZ_96,268/35 (L)

  • WoGG_§_37a Abs.1

 

Es ist grundsätzlich zulässig, wenn die Wohngeldbehörde mangels anderer Möglichkeiten der Sachaufklärung das Jahreseinkommen des Antragstellers auf der Grundlage des Betrages schätzt, den er im Laufe eines Jahres für seinen Lebensunterhalt aufgewendet hat; diese Schätzung kann im Einzelfall auch auf der Grundlage der Regelsätze der Sozialhilfe vorgenommen werden.

§§§


96.051 Erholungsurlaub
 
  • OVG Saarl, B, 17.05.96, - 1_W_19/96 -

  • SKZ_96,269/44 (L)

  • UrlVO_§_5

 

Die Verringerung des Erholungsurlaubs durch die Verordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung für die saarländischen Beamten und Richter vom 04.04.95 (Amtsbl.S.534) wirkt sich bereits auf den Urlaubsanspruch für das Urlaubsjahr 1995 aus, sofern bei Inkrafttreten der genannten Änderungsverordnung der Urlaubsanspruch für dieses Urlaubsjahr noch nicht verbraucht war; das ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

§§§


96.052 Bauvorhaben-genehmigtes
 
  • OVG Saarl, B, 22.05.96, - 2_U_2/96 -

  • SKZ_96,270/47 (L)

  • VwGO_§_47 Abs.8

 

Eine einstweilige Anordnung gemäß 47 VIII VwG0 ist weder zur Abwehr schwerer Nachteile noch aus sonstigen wichtigen Gründen geboten, wenn es dem Antragsteller um die Verhinderung eines Bauvorhabens geht, das bereits genehmigt ist.

§§§


96.053 Arbeitszeit
 
  • OVG Saarl, U, 28.05.96, - 1_R_2-5/95 -

  • SKZ_96,269/42 (L)

  • SBG_§_87 Abs.2 S.3

 

1) Die regelmäßige Arbeitszeit der Lehrer an saarländischen öffentlichen Schulen ist nicht durch die Festlegung einer bestimmten Zahl von Arbeitsstunden sondern nur mittelbar durch die gestellten Arbeitsanforderungen geregelt.

 

2) Ein Beamter verrichtet nicht schon dann Mehrarbeit, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit länger ist als die eine anderen Beamtengruppe, sondern nur, wenn er über die für ihn geltende regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst leistet.

§§§


96.054 Wandhöhe
 
  • OVG Saarl, B, 28.05.96, - 2_W_12/96 -

  • SKZ_96,265/17 (L)

  • (88) LBO_§_6, LBO_§_10

 

Natürliche Geländeoberfläche als unterer Bezugspunkt für die zur Ermittlung der Abstandsflächentiefe maßgeblichen Wandhöhe ist der Verlauf des natürlichen Geländes an seiner Schnittlinie mit der Gebäudeaußenwand. Wird in diesem Bereich das Geländeniveau verändert, so ist nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig die Darstellung des geplanten künftigen Geländeverlaufs maßgebend.

§§§


96.055 Baugenehmigung
 
  • OVG Saarl, U, 29.05.96, - 2_R_24/95 -

  • SKZ_96,266/20 (L)

  • (88) LBO_§_62, LBO_§_66; BGB_§_242

 

1) Erklärt ein Nachbar im Rahmen eines Zivilprozesses, er erhebe keine Einwendungen gegen ein bestimmtes Bauvorhaben, so kann ein gleichwohl erhobener Widerspruch gegen die für dieses Vorhaben erteilte Baugenehmigung unter dem Gesichtspunkt des "venire contra factum proprium" unzulässig sein (im Anschluß an Beschluß des Senats vom 14.03.83, BRS_40_Nr.209 S.461 -).

 

2) Eine Baugenehmigung geht von einer technisch einwandfreien, den Regeln der Baukunst entsprechenden Bauausführung aus. Sofern durch eine mangelhafte, den einschlägigen technischen Normen zuwiderlaufende Bauausführung öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden, hat dies ebensowenig wie eine von der Genehmigung abweichende Bauausführung Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigung.

§§§


96.056 Beförderungsauswahl
 
  • OVG Saarl, B, 20.06.96, - 1_W_18/96 -

  • SKZ_96,269/41 (L)

  • SBG_§_9; KSVG_§_178 Abs.4 S.2; GG_Art.33 Abs.2

 

1) Adressat einer den Vollzug einer Beförderungsentscheidung vorläufig untersagenden einstweiligen Anordnung ist bei Kreisbeamten der Landrat als insoweit gemäß § 178 IV S.2 KSVG zuständiges Organ.

 

2) Bei gleichermaßen qualifizierten Bewerbern um ein Beförderungsamt können im Rahmen sachgemäßer Ermessenserwägungen die bei einem Bewerber vorhandenen Spezialkenntnisse theoretischer Art sowie seine langjährige praktische Erfahrung auf dem Beförderungsdienstposten auswahlentscheidend Berücksichtigung finden.

§§§


96.057 Geschotterte Straße
 
  • OVG Saarl, U, 20.06.96, - 1_R_236/96 -

  • SKZ_96,263/7 (L)

  • BBauG_§_180 Abs.2

 

1) Lediglich geschotterte (Anbau-)Straßen wurden selbst in kleineren saarländischen Gemeinden bereits Ende der fünfziger Jahre regelmäßig als nicht ausreichend befestigt angesehen und stellen daher in aller Regel keine vorhandenen Erschließungsanlagen im Sinne des § 180 II BBauG dar.

 

2) Vom Gemeinderat beschlossene und amtlich bekanntgemachte Listen angeblich - vorhandener Erschließungsanlagen beinhalten für den Fall, daß die Voraussetzungen des § 180 II BBauG nicht erfüllt sind, keinen Beitragsverzicht.

§§§


96.058 Abrißverfügung
 
  • OVG Saarl, E, 28.06.96, - 2_Y_4/96 -

  • JurBüro_97,198 -199 = NVwZ-RR_97,391 -392

  • VwGO_§_173, ZPO_§_575, GKG_§_13 Abs.1, GKG_§_25 Abs.3

 

1) Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts ist auch dann zulässig, wenn letztere im Urteilstenor erfolgt ist.

 

2) Der Streitwert der Klage gegen eine Beseitigungsanordnung richtet sich regelmäßig nach dem Substanzwert der betroffenen Anlage; die Wiederverwendbarkeit der Baumaterialien ist nur in Sonderfällen streitwertmindernd zu berücksichtigen.

 

3) Verfügt im Falle einer begründenden Streitwertbeschwerde das Verwaltungsgericht über für die Streitwertbemessung maßgebliche Kenntnisse, die sich das Beschwerdegericht erst beschaffen müßte, so erscheint es angebracht, die unzutreffende Festsetzung lediglich aufzuheben und sie in Anwendung von § 575 ZPO dem Verwaltungsgericht erneut zu übertragen.

§§§


96.059 Mehrfamilienhaus
 
  • OVG Saarl, B, 02.07.96, - 2_W_16/96 -

  • SKZ_97,105/17 (L)

  • BauGB_§_30 Abs.1, BauGB_§_31 Abs.2; BauNVO_§_3, BauNVO_§_4, BauNVO_§_15

 

Die Unzumutbarkeit der Auswirkungen eines Mehrfamilienhauses für die Wohngrundstücke der Umgebung kann nicht mit der Unterstellung begründet werden, durch Fahrzeuge der künftigen Bewohner und Besucher dieses Gebäudes, die mangels einer ausreichenden Stellplatzzahl auf dem Baugrundstück selbst im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt würden, würden Grundstückszufahrten und Rettungswege blockiert.

§§§


96.060 Lastenzuschuß
 
  • OVG Saarl, U, 04.07.96, - 8_R_15/94 -

  • SKZ_97,108/39 (L)

  • BSHG_§_77; WoGG_§_6; WoGV_§_13; SGB-X_§_104, SGB-X_§_107

 

Ein Sozialhilfeträger kann wegen seiner Aufwendungen für Kosten der Unterkunft in vollem Umfang Erstattung durch Rückgriff auf nachträglich gewährtes Wohngeld verlangen. Zweckidentität besteht insoweit auch bei Gewährung von Wohngeld in Gestalt des Lastenzuschusses.

§§§


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§§§