1994   (3)  
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94.061 Rinderstall
 
  • OVG Saarl, U, 26.04.94, - 8_R_27/93 -

  • SKZ_94,254/17 (L)

  • BauGB_§_34; BauNVO_§_5

 

1) Zur näheren Umgebung eines Innenbereichsvorhabens kann auch Bebauung gehören, die in einem dem vorgesehenen Baugrundstück benachbarten Plangebiet liegt.

 

2) Die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebes um einen Rinderstall für rund 100 Tiere kann auch dann mit dem im Rahmen von § 34 BauGB zu beachtenden Gebot der Rücksichtnahme zu vereinbaren sein wenn das Stallgebäude bis auf 25 m an ein benachbartes Wohngrundstück heranrückt. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Eigenart der näheren Umgebung auch Wirtschaftsgebäude landwirtschaftlicher Betriebe einschließt und das die Rücksichtnahme einfordernde Wohnanwesens in einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen Dorfgebiet errichtet worden ist.

§§§


94.062 Generaldirektor
 
  • OVG Saarl, B, 28.04.94, - 1_R_90/90 -

  • SKZ_94,260/56 (L)

  • SMinG_§_11 Abs.2, SMinG_§_18; BeamtVG_§_53, BeamtVG_§_54

 

1) Die Regelungen des § 18 SMinG über das Ruhen von Versorgungsansprüchen haben nach den bis zum 31.12.93 geltenden Fassungen keinen abschließenden Charakter; vielmehr gelten subsidiär die Ruhensvorschriften des Beamtenversorgungsrechts - hier: § 54 BeamtVG für den Fall der Verwendung eines ehemaligen Ministers im öffentlichen Dienst aufgrund eines Dienstvertrages -.

 

2) Die Beschäftigung als Vorsitzender des Vorstandes (Generaldirektor) der Landesbank Saar Girozentrale ist eine Verwendung im öffentlichen Dienst.

§§§


94.063 Lehrerverbeamtung
 
  • OVG Saarl, U, 28.04.94, - 1_R_99/91 -

  • SKZ_94,258/48 (L)

  • SBG_§_9; GG_Art.33 Abs.4; SVerf_Art.113

 

Die einen äußerst langen Zeitraum - hier: beinahe 14 Jahre - umfassende Beschäftigungsdauer im Lehrer-Angestelltenverhältnis vermag keinen Anspruch auf Verbeamtung zu begründen, und zwar weder aufgrund der dienstvertraglichen Verhältnisse in Verbindung mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes noch aufgrund der Funktionswahrnehmung im Sinne des Art.33 IV GG und auch nicht aufgrund der Fürsorgepflicht.

§§§


94.064 Forschungssemester
 
  • OVG Saarl, B, 02.05.94, - 1_R_37/93 -

  • SKZ_94,260/57 (L)

  • (SL) UniG_§_59

 

1) Einer Akademischen Direktorin kann kein Forschungssemester gewährt werden; das gilt auch dann, wenn der Betreffenden die Bezeichnung "außerplanmäßige Professorin" verliehen ist.

 

2) Über die Gewährung eines Forschungssemesters an Universitätsbeamte entscheidet der Universitätspräsident.

§§§


94.065 Beseitigungsverfügung
 
  • OVG Saarl, B, 03.05.94, - 2_W_17/94 -

  • SKZ_94,256/26 (L)

  • LBO_§_77 Abs.1; SVwVG_§_13 Abs.3, SVwVG_§_20

 

1) Eine bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung ist erfüllt, wenn der beanstandete Rechtsverstoß, der Grund für ihren Erlaß war, durch Beseitigung oder Umgestaltung der Anlage ausgeräumt wurde.

 

2) Ein zur Durchsetzung einer Beseitigungsanordnung festgesetztes Zwangsgeld darf nicht mehr beigetrieben werden, wenn der Beugezweck sich erledigt hat.

§§§


94.066 Dachgauben
 
  • OVG Saarl, U, 03.05.94, - 2_R_13/92 -

  • SKZ_94,255/21 (L) = DVBl_95,532 (L) = DÖV_95,741 (L) = BRS_56_Nr.104 = BRS_56_Nr.171 (L)

  • LBO_§_6 Abs.4, LBO_§_7 Abs.1, LBO_§_7 Abs.4, LBO_§_62, LBO_§_66

 

1) Werden Bauzeichnungen mit unterschiedlichen Darstellungen einzelner Bauteile - hier: Dachgaube genehmigt, so ist die Baugenehmigung als in sich widersprüchlich rechtswidrig und auf die Klage eines betroffenen Nachbarn hin aufzuheben, wenn auch nur eine der zugelassenen Bauausführungen gegen seinem Schutz dienende Vorschriften verstößt.

 

2) Ein in das Dach hineinragendes Bauteil, dessen Wand die Außenwand des darunter liegenden Geschosses fortsetzt, ist keine Dachgaube und deshalb bei der Ermittlung der Tiefe der davor einzuhaltenden Abstandsfläche zu berücksichtigen (wie Beschluß vom 23.02.94 - 2_W_5/94 -). 3) Das Schmalseitenprivileg kann regelmäßig nicht in Anspruch genommen werden, wenn vor den Außenwänden des betreffenden Gebäudes nicht wenigstens zu zwei Grundstücksgrenzen hin die vollen Abstandsflächen liegen (ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluß vom 24.08.93 - 2_W_25/93 -). 4) Die teilweise bauliche Einbeziehung in ein Wohngebäude steht der Privilegierung einer Garage als Grenzgarage nicht von vornherein entgegen (wie Beschluß vom 28.12.90 - 2_W_59/90 -)-

§§§


94.067 Oppositionelle Tätigkeit
 
  • OVG Saarl, E, 04.05.94, - 9_R_285/94 -

  • Juris

  • GG_Art.16a Abs 1

 

1) Für türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit besteht im Westen der Türkei eine inländische Fluchtalternative.

 

2) Von eingehenden Ermittlungen und Inhaftierungen mit Mißhandlungen und Folter sind alle Personen betroffen, die im Verdacht oppositioneller oder separatistischer Tätigkeit gegen den türkischen Staat stehen.

§§§


94.068 Dioxinschutz
 
  • OVG Saarl, E, 04.05.94, - 8_Q_2/94 -

  • Juris

  • BImSchG § 5

 

Zum drittschützenden immissionsschutzrechtlichen Dioxinschutz bei Bauarbeiten zur Ausführung eines Planfeststellungsbeschlusses (Einzelfall einer Gefahrenauswertung von Bodenproben).

§§§


94.069 Berufsunfähigkeit
 
  • OVG Saarl, U, 05.05.94, - 1_R_70/92 -

  • SKZ_94,260/58 (L)

  • BeamtVG_§_14a; RVO_§_1246 Abs.2

 

Auch im Rahmen des § 14a BeamtVG aF war für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit hinsichtlich der in Betracht kommenden Verweisungstätigkeiten das von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zu § 1246 Abs.2 RVO entwickelte "vier-Stufen-Schema" zugrundezulegen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 26.08.93 2_C_43/91 - DÖD_994,36 mwN).

§§§


94.070 Jugendhilfe
 
  • OVG Saarl, B, 09.05.94, - 8_W_78/93 -

  • SKZ_94,257/37 (L)

  • JWG_§_6 Abs.1

 

Ein Bedarf an öffentlicher Jugendhilfe kann auch bestehen, wenn sich die elterliche Erziehungsaufgabe nur durch den Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit mit der Folge des Angewiesenseins auf Sozialhilfe erfüllen ließe (im Anschluß an das Urteil vom 02.12.91 - 8_R_31/91 -).

§§§


94.071 Kostenbefreiung
 
  • OVG Saarl, E, 09.05.94, - 9_R_28/93 -

  • Juris

  • (92) AsylVfG_§_78 Abs.2, AsylVfG_§_83b Abs.1, GKG_§_11 Abs.1, GKG_§_1 Abs.1, AsylVfG_§_87a Abs.1 S.1

 

1) Die Kostenbefreiung nach § 83b Abs.1 AsylVfG gilt nicht für abgeschlossene Asylrechtsstreitigkeiten, auch nicht für solche, in denen bei Inkrafttreten jener Bestimmung (01.07.93) Gerichtskosten trotz Fälligkeit noch nicht gezahlt waren.

 

2) Verfahren über Berufungszulassungsanträge nach § 78 Abs.2 AsylVfG sind gerichtskostenmäßig nicht über KV Nr.1210 und 1218 (Berufungsverfahren), sondern über KV Nr.1271 (Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren) abzurechnen.

§§§


94.072 Kanalbenutzungsgebühr
 
  • OVG Saarl, E, 09.05.94, - 1_N_1/94 -

  • Juris

  • KAG SL § 6

 

1) Zur Nichtigkeit der Gebührensätze einer Kanalbenutzungsgebührensatzung wegen eines Kalkulationsfehlers bei der Gebührenbedarfsberechnung.

 

2) Zum Kostenüberschreitungsverbot bei Benutzungsgebühren.

 

3) Zur Auslegung eines Staffeltarifs bei Kanalbenutzungsgebühren.

§§§


94.073 Verkehrsraum-Anpflanzung
 
  • OVG Saarl, B, 10.05.94, - 2_R_18/93 -

  • SKZ_94,256/28 (L) = SKZ_94,159 = ZfSch_94,472 (L)

  • SStrG_§_2 Abs.2 Nr.4, SStrG_§_9; SNRG_§_48, SNRG_§_49

 

Anpflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum, die gemäß § 2 Abs.2 Nr.4 SStrG als Zubehör zu den öffentlichen Straßen gehören, unterliegen allein öffentlichrechtlichen Bindungen. Die §§ 48, 49 SNRG über die von Anpflanzungen auf Privatgrundstücken einzuhaltenden Grenzabstände finden daher auf sie keine Anwendung.

§§§


94.074 Eingabe-wiederholte
 
  • OVG Saarl, B, 11.05.94, - 8_W_31/94 -

  • SKZ_94,260/62 (L)

  • GG_Art.19 Abs.4

 

Hartnäckig wiederholte Eingaben desselben Inhalts brauchen auch mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Art.19 Abs.4 GG nach Verwarnung nicht mehr justizförmig beschieden zu werden.

§§§


94.075 Lärmschutzwand
 
  • OVG Saarl, U, 20.05.94, - 2_R_35/92 -

  • SKZ_95,114/23 (L)

  • FStrG_§_17

 

1) Die Planfeststellung einer Lärmschutzwand entlang einer Bundesfernstraße in der irrigen Annahme, zur Zulassung rechtlich verpflichtet zu sein, kann den Anspruch von Nachbarn, welche die Schutzeinrichtung ablehnen, auf fehlerfreie Betätigung des Planungsermessens verletzen.

 

2) Nach dem Eintritt der Bestandskraft der Feststellung oder der Genehmigung einer Straßenplanung können sich Ansprüche auf ergänzende Lärmschutzmaßnahmen nur noch unter den besonderen Voraussetzungen für eine nachträgliche Anordnung ergeben.

§§§


94.076 Sikhaktivist
 
  • OVG Saarl, E, 25.05.94, - 9_R_35/91 -

  • Juris

  • GG Art 16a Abs 1, AuslG 1990 § 51 Abs 1

 

Einzelfall der Asylanerkennung eines Sikhaktivisten, dem bei Rückkehr nach Indien wegen im Punjab begangener Straftaten eine Überstellung in den Kompetenzbereich punjabischer Behörden droht und der dort im Falle seiner Inhaftierung von stärkeren Foltermaßnahmen betroffen sein wird als andere Straftäter. In diesem Falle ist eine inländische Fluchtalternative nicht gegeben.

§§§


94.077 AVS-Verbandsbeiträge
 
  • OVG Saarl, U, 26.05.94, - 1_R_28/93 -

  • SKZ_94,252/5 (L)

  • KAG_§_7 Abs.2; SWG_§_132 Abs.2 S.1 Nr.1; SWG_§_132 Abs.4

 

Nach der bis zum 13.08.1993 maßgeblichen Rechtslage im Saarland durften die von einer Gemeinde an den Abwasserverband Saar zu zahlenden Verbandsbeiträge mittels Kanalbenutzungsgebühren nur denjenigen auferlegt werden, deren Abwasser tatsächlich einer Verbandsanlage zugeführt wurde, und die Umlage der von der Gemeinde für aus eigenen Kanalisationsanlagen in Gewässer geleitetes Abwasser zu entrichtenden Abwasserabgabe war auf diejenigen zu beschränken, die das abwasserabgabepflichtige Abwasser der Ortskanalisation zuführten; eine dies mißachtende ortsrechtliche Regelung der Kanalbenutzungsgebührensätze war nichtig.

§§§


94.078 Kanalbenutzungsgebühr
 
  • OVG Saarl, U, 26.05.94, - 1_R_45/92 -

  • SKZ_94,252/3

  • KAG_§_6

 

Der Tatbestand, an den die Kanalbenutzungsgebührenpflicht anknüpft, ist erfüllt, wenn Abwasser von einem Grundstück der gemeindlichen Entwässerungsanlage zugeführt und über diese so weit weggeführt wird, daß auf dem Grundstück keine Beeinträchtigung durch das Abwasser entsteht; ob das Abwasser geklärt oder sonst behandelt oder aber ungeklärt in ein Gewässer geleitet wird, ist unerheblich.

§§§


94.079 Wohnungsbeschaffung
 
  • OVG Saarl, B, 27.05.94, - 8_W_6/94 -

  • SKZ_94,257/35 (L)

  • BSHG_§_72

 

Soweit Hilfe zum Lebensunterhalt hierfür nicht ausreicht, kann einem alkoholabhängigen Strafentlassenen, der nur als Gast bei einer Privatperson Notaufnahme gefunden hat, aufgrund des § 72 BSHG Unterstützung zur Beschaffung einer eigenen Wohnung zustehen.

§§§


94.080 Schmalseitenprivileg
 
  • OVG Saarl, B, 30.05.94, - 2_W_20/94 -

  • SKZ_94,254/19 (L) = BRS_56_Nr.109

  • LBO_§_6 Abs.2 S.2, LBO_§_7 Abs.1 S.1

 

Die reduzierten Abstandsflächen des sogenannten "Schmalseitenprivilegs" des § 7 Abs.1 S.1 LBO können gemäß § 6 Abs.2 S.2 LBO auch auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu deren Mitte liegen.

§§§


94.081 Ponyzucht
 
  • OVG Saarl, E, 31.05.94, - 2_R_4/93 -

  • Juris

  • (SL) (88) LBO_§_77 Abs 1; BauGB_§_35 Abs.1 Nr.1, BauGB_§_35 Abs.1 Nr.5

 

1) Ein ausschließliches oder überwiegendes Angewiesensein auf Pachtgelände bei landwirtschaftlicher Betätigung schließt auch bei Nebenerwerbsstellen (hier Ponyzucht eines Zahnarztes mit 19 Tieren ausschließlich auf Pachtland) die Annahme eines auf Dauer gesicherten Betriebsstandes in aller Regel aus (ständ Rspr des Senats).

 

2) Selbst wenn für eine Weidetierhaltung, die über eine ansonsten übliche Tierhaltung aus Liebhaberei hinausgeht, aber noch nicht die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes erfüllt, die Möglichkeit einer Privilegierung nach § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB anerkannt wird, beschränkt sich diese auf die für den im Außenbereich verfolgten Zweck wahrhaft erforderlichen Anlagen.

 

3) Für eine Ponyhaltung in Form der Robusttierhaltung kommt auch bei Anerkennung einer Privilegierung nach § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB nur die Zulassung eines einfachen offenen Weideunterstandes in Betracht. Ob ein bereits ausgeführtes Gebäude diesen Anforderungen genügt, ist nach dem "objektiven Nutzungspotential" der Anlage zu bestimmen (hier verneint für einen Stall mit 7 Einstellboxen, abgeteiltem Geräteraum und gesondertem Heulager mit einem Rohbauwert von 16.300,- DM - 1977 -).

§§§


94.082 Unterschriftsquoren
 
  • OVG Saarl, E, 01.06.94, - 1_W_33/94 -

  • Juris

  • GG_Art.19 Abs.4, GG_Art.100; VwGO_§_123 Abs.1; KWG_§_22 Abs.4 S.2

 

1) Eine leistungsgewährende Anordnung nach § 123 Abs.1 VwGO entgegen einer insoweit nicht auslegungsfähigen Regelung in einem förmlichen (hier: Landes-)Gesetz kann auch mit Blick auf Art.19 Abs.4 GG allenfalls in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen.

 

2) Zur Frage der Zulässigkeit sog "Unterschriftenquoren" für die Zulassung von Wahlvorschlägen zu einer Kommunalwahl am Maßstab des Grundsatzes der Chancengleichheit politischer Parteien.

§§§


94.083 Obdachloseneinweisung
 
  • OVG Saarl, B, 03.06.94, - 3_W_14/94 -

  • SKZ_94,257/39 (L)

  • SPolG_§_6, SPolG_§_8 Abs.1

 

1) Durch die polizeiliche Einweisung Obdachloser wird ein Besitzstand des Obdachlosen nicht begründet und ist eine Umsetzung von einer zugewiesenen in eine andere zumutbare Unterkunft möglich und nur dann rechtswidrig, wenn diese Umsetzung willkürlich und damit ohne sie rechtfertigende sachliche Gründe erfolgt.

 

2) Mit einer jahrelangen Dauer (hier über 7 Jahre) der Einweisung und der zugrundeliegenden Beschlagnahme der Wohnung des Nichtstörers wird der zulässige Zeitraum einer Obdachloseneinweisung als vorübergehender polizeilicher Maßnahme bei weitem überschritten, selbst wenn es sich bei der Nichtstörerin um die örtliche gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft handelt.

 

3) Auch die vorübergehende Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft muß ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen.

 

4) Eine Wohnung von 61 qm mit 4 Zimmern, Dusche und Toilette stellt für eine Familie mit zwei Erwachsenenund drei Kindern eine Wohnsituation dar, die sich gerade noch am Rande des Hinnehmbaren bewegt und bei verändertem Alter kleiner Kinder einer Oberprüfung bedarf.

§§§


94.084 Fabrikneue Möbel
 
  • OVG Saarl, U, 06.06.94, - 8_R_27/92 -

  • SKZ_94,256/33 (L)

  • BSHG_§_12

 

Es besteht kein Anspruch auf fabrikneue Wohnzimmermöbel als Sozialhilfeleistung.

§§§


94.085 Führerschein-Entzug
 
  • OVG Saarl, E, 08.06.94, - 3_W_15/94 -

  • ZfSch_94,350 -351 (T)

  • GG_Art. 2 Abs. 1; StVZO_§_15b Abs.2

 

1) Dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht wird bei der Auslegung des StVZO § 15b Abs 2 unter Berücksichtigung der allgemeinen gesetzlichen Maßstäbe für die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis nur dann angemessen Rechnung getragen, wenn die Anforderung eines Gutachtens sich auf solche Mängel bezieht, die bei vernünftiger lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, daß der Betroffene sich als Führer eines Kfz nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten wird (Vergleiche BVerfG, 24.06.93, 1_BvR_689/92, ZfSch_93,285 und NJW_93,2365 ).

 

2) Bei der Entscheidung über die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens müssen tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die einen Eignungsmangel als naheliegend erscheinen lassen. Hier: Allein ein hohes Alter (81 Jahre) und eine sehr vorsichtige Fahrweise begründen einen Eignungszweifel nicht; im Einzelfall Eignungszweifel begründet bei zusätzlich unangemessen langsamer Fahrweise zu nah an der Mittellinie und Mißachtung von Anhalteversuchen der Polizei über eine längere Fahrstrecke.

§§§


94.086 Einheitssatz
 
  • OVG Saarl, B, 09.06.94, - 1_W_16/94 -

  • SKZ_94,252/6 (L)

  • KAG_§_8 Abs.5

 

1) Ein Abschnitt im Sinne des § 8 Abs.5 KAG kann bei der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung nur gebildet werden, wenn eine Teileinrichtung alle Bestandteile umfaßt, um selbständig eine ordnungsgemäße Wasserversorgung zu gewährleisten; dazu genügt nicht eine einzelne Versorgungsleitung; erforderlich sind vielmehr zusätzlich Hauptversorgungsleitungen, Behälter und Druckerhöhungsanlagen.

 

2) Ein Einheitssatz - § 8 Abs.4 KAG - kann in aller Regel nicht in einen Beitragssatz für einen Abschnitt - § 8 Abs.5 KAG - umgedeutet werden.

§§§


94.087 Kanalbenutzungsgebühr
 
  • OVG Saarl, U, 09.06.94, - 1_R_4/93 -

  • SKZ_94,252/4

  • KAG_§_6

 

Es war nach der bis zum 13.08.93 im Saarland maßgeblichen Rechtslage unzulässig, die Kanalbenutzungsgebühr nach einem für das gesamte Gemeindegebiet einheitlichen Satz zu erheben, wenn in einzelnen Ortsteilen eine Vorklärung des Abwassers auf den Grundstücken erfolgen mußte, in anderen Ortsteilen dagegen nicht; das gilt auch dann, wenn die Gemeinde im Falle der Vorklärung anbot, die Beseitigung des in den Grundstückskläranlagen anfallenden Schlamms kostenlos zu übernehmen.

§§§


94.088 Erschließungsvertrag
 
  • OVG Saarl, E, 09.06.94, - 1_R_20/92 -

  • SKZ_95,67 -72 = SKZ_94,260/63 (L) = NVwZ-RR_95,222 -225 = DÖV_95,479 (L) = GewArch_95,261 -264 = KStZ_95,216 -220

  • BBauG_§_123 Abs.3, BBauG_§_124 Abs.1 S.2, BauGB_§_124 Abs.3 S.1, AbVwGO_§_110, BauGB_§_125; VwGO_§_40, VwGO_§_111

 

1) Ein Erschließungsvertrag, in dem die Herstellung von Erschließungsanlagen geregelt wird, obwohl die Voraussetzungen des § 125 BBauG/BauGB nicht erfüllt sind, ist nichtig.

 

2) Durch Erschließungsvertrag durften nach altem Recht nur solche Kosten auf den Erschließungsträger abgewälzt werden, die im Falle der kostenmäßigen Abwicklung der Erschließung mittels Beiträgen berücksichtigungsfähig wären; nicht abwälzbar waren daher ua Kosten, die auf der Herstellung nicht erforderlicher Teileinrichtungen einer Erschließungsanlage und auf einem planüberschreitenden Ausbau beruhten.

 

3) Lagen in einem Gebiet, dessen Erschließung ein Unternehmer durch Erschließungsvertrag übernahm, Grundstücke Dritter, so war es schon nach altem Recht Sache des Unternehmers, mit diesen Fremdanliegern Vereinbarungen zu treffen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich diese an den Kosten der Erschließung beteiligen; kamen entsprechende Vereinbarungen nicht zustande, so war die Gemeinde nicht verpflichtet, dem Unternehmer den Teil der Erschließungskosten zu erstatten, der bei einer Abrechnung nach Beitragsgrundsätzen den Fremdanliegergrundstücken zuzuordnen wäre.

 

4) § 124 Abs.3 S.1 BauGB in der Fassung des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.4.1993 gilt auch für Kostenvereinbarungen in Erschließungsverträgen, die vor dem 1.5.1993 geschlossen worden sind.

 

5) Den gesamten Umständen nach angemessen im Verständnis des § 124 Abs.3 S.1 BauGB ist es in aller Regel nicht, auf den Erschließungsträger die Kosten für die Herstellung auch solcher Anlagen(teile) abzuwälzen, die in keinerlei Zusammenhang mit den erschließungsbezogenen Erfordernissen des Gebietes stehen, auf das sich der Erschließungsvertrag bezieht.

 

6) Einem Erschließungsträger stehen Erstattungsansprüche wegen einer zu weitgehenden Kostenabwälzung durch Erschließungsvertrag auch dann zu, wenn ausgeschlossen ist, daß dies denjenigen zugute kommt, die von ihm im Erschließungsgebiet gelegene Grundstücke erwerben.

 

7) Wird nach dem wirtschaftlichen Zusammenbruch eines Erschließungsträgers die Erschließung von einer Sparkasse vollendet, die sich für die vertraglichen Verpflichtungen des Erschließungsträgers selbstschuldnerisch verbürgt hat, so ist Leistungserbringer im Verhältnis zu der Gemeinde allein die Sparkasse; deshalb können im Falle der (Teil-)Nichtigkeit des Erschließungsvertrags nur der Sparkasse, nicht aber dem Erschließungsträger Erstattungsansprüche gegen die Gemeinde wegen nach dem wirtschaftlichen Zusammenbruch des Erschließungsträgers erbrachter Leistungen zustehen.

 

8) Bei einer nur einseitig anbaubaren Straße sind die Kosten für die Herstellung eines einseitigen Parkstreifens jedenfalls dann beitragsfähig, wenn die Fahrbahn verhältnismäßig schmal ist.

 

9) Zur Kombination von Grund- und Teilurteil.

 

10) Über Erstattungsansprüche, die auf die - teilweise - Rückabwicklung eines als nichtig angesehenen Erschließungsvertrages gestützt sind, ist im Verwaltungsrechtsweg zu entscheiden; dasselbe gilt für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus einem Erschließungsvertrag.

§§§


94.089 Regelbeurteilung
 
  • OVG Saarl, B, 10.06.94, - 1_W_26/94 -

  • SKZ_94,258/49 (L)

  • SBG_§_9

 

Rund drei Jahre zurückliegende Regelbeurteilungen sind in der Regel noch hinreichend aktuell, um anhand der darin enthaltenen Aussagen eine sachgerechte Beförderungsauswahl vorzunehmen.

§§§


94.090 Folteranwendung
 
  • OVG Saarl, E, 15.06.94, - 9_R_135/93 -

  • Juris

  • GG_Art.16a Abs.1; (90) AuslG_§_51 Abs.1; (92) AsylVfG_§_28

 

1) Die Anwendung von Folter durch türkische Amtswalter innerhalb der Sicherheitsbehörden insbesondere gegenüber Angehörigen, Anhängern und Sympathisanten von linksgerichteten und separatistischen (insbesondere kurdischen) Organisationen sowie insoweit verdächtigten Personen erfolgt in Anknüpfung an asylrelevante Merkmale und ist dem türkischen Staat zurechenbar (ständige Rechtsprechung des Senats: Urteile vom 05.05.93 - 9_R_84/92 -, 09.03.94 - 9_R_73/93 -; vgl auch die Urteile vom 24.02.92 - 3_R_235/88 - und vom 14.10.92 - 3_R_485/88 -).

 

2) Die vorliegenden Erkenntnisquellen lassen zwar nicht den Schluß zu, daß zurückkehrende kurdische Asylbewerber routinemäßig - das heißt ohne Vorliegen von Besonderheiten, allein auf Grund eines längeren Auslandsaufenthaltes - bei der Wiedereinreise inhaftiert und asylerheblichen Mißhandlungen oder Folter ausgesetzt sind, sie belegen aber eindeutig eine spezielle Gefährdung von Personen, die sich exilpolitisch exponiert haben (vgl dazu bereits das Urteil des Senats vom 9.3.1994 - 9 R 73/93 -).

 

3) Hervorgehobene - publizitätsträchtige - exilpolitische Aktivitäten türkischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland werden mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von türkischen Sicherheitsbehörden überwacht und ziehen bei Bekanntwerden in der Folge asylrelevante Maßnahmen (vgl o 1)) nach sich.

 

4) Bei der Prüfung der Beachtlichkeit eines subjektiven Nachfluchtgrundes sind die Besonderheiten des festgestellten Sachverhalts und dabei auch das Alter und der Entwicklungsprozeß des jeweiligen Asylsuchenden zu berücksichtigen und demzufolge etwa an die Differenziertheit der bereits vor Verlassen des Herkunftslandes gehegten politischen Überzeugung und ihre Kundgabe nur alters- und entwicklungsentsprechende Anforderungen zu stellen.

 

5) Von einem subjektiven Nachfluchtgrund ist auszugehen, wenn ein asylsuchender Ausländer ein ihm gebotenes öffentliches Forum nutzt und seine kritischen Äußerungen über die türkische Politik und das Vorgehen des türkischen Staates gegen Türken kurdischer Volkszugehörigkeit überregional in der Presse verbreitet worden sind (hier: im überregionalen Teil der einzigen in einem Bundesland erscheinenden Tageszeitung).

§§§


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