1994   (2)  
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94.031 Mindestbeförderungsfrist
 
  • OVG Saarl, B, 09.03.94, - 1_W_105/93 -

  • SKZ_94,258/44 (L)

  • SBG_§_9

 

1) Eine durch Verwaltungsvorschrift festgelegte Mindestbeförderungsfrist von fünf Jahren für eine Beförderung in ein Amt der BesGr A/9 ist rechtlich zulässig.

 

2) Für die Frage, ob zur Wahrung des Leistungsgrundsatzes eine Ausnahme von der Mindestbeförderungsfrist gemacht wird, ist dem Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zuzubilligen.

 

3) Die Einschätzung, eine Gesamtnote von "sehr gut untere Grenze -" stelle keine ganz herausragende Leistung dar, kann im Einzelfall sachwidrig sein.

 

4) In einem solchen Fall ist über die Ausnahmefrage unter hinreichender Gewichtung des Leistungsprinzips, aber auch unter Würdigung der erheblichen Besonderheiten des Falles neu zu befinden.

§§§


94.032 Politische Stellenbesetzung
 
  • OVG Saarl, B, 10.03.94, - 1_W_12/94 -

  • SKZ_94,258/45 (L)

  • SBG_§_9; GG_Art.33 Abs.2

 

1) Einer nach nochmaliger Stellenausschreibung getroffenen Auswahlentscheidung kann deswegen ein durchgreifender Mangel anhaften, weil das erste Auswahlverfahren aus sachfremden Gründen abgebrochen wurde.

 

2) Es verstößt offensichtlich gegen Art.33 Abs.2, § 9 Abs.1 SBG, wenn der qualifizierteste Bewerber deswegen nicht ernannt wird, weil die Stelle "politisch" besetzt werden soll.

§§§


94.033 Wohnungswechsel
 
  • OVG Saarl, B, 10.03.94, - 8_W_12/94 -

  • SKZ_94,257/36 (L)

  • RegelsatzVO_§_3 Abs.1 S.2

 

Das Risiko eines zivilrechtlichen Anspruchsverlustes gegenüber dem Vermieter begründet keine Unzumutbarkeit eines Wohnungswechsels iS des § 3 Abs.1 S.2 RegelsatzVO.

§§§


94.034 Normenkontrolle
 
  • OVG Saarl, NB, 10.03.94, - 1_N_4/91 -

  • SKZ_94,261/64 (L)

  • VwGO_§_47

 

1) Die Antragsbefugnis nach § 47 11 VwGO muß zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gegeben sein.

 

2) Ist die zur Normenkontrolle gestellte Vorschrift im Laufe des Verfahrens außer Kraft getreten, hat der Antragsteller bisher durch die Vorschrift oder deren Anwendung keinen Nachteil erlitten und besteht allein noch die theoretische, unter Berücksichtigung der Verwaltungsübung praktisch aber auszuschließende Möglichkeit, daß ein solcher Nachteil noch eintreten wird, so ist die Antragsbefugnis zu verneinen.

§§§


94.035 Kostenfestsetzungsbeschluß
 
  • OVG Saarl, E, 16.03.94, - 8_W_18/94 -

  • Rpfleger_95,128

  • VwGO_§_159, VwGO_§_164, ZPO_§_100 Abs.1, ZPO_§_104

 

Ein Kostenfestsetzungsbeschluß kann nur im Rahmen seiner Abhängigkeit von der Kostengrundentscheidung materielle Rechtskraft entfalten; weist der Kostenfestsetzungsbeschluß eine gesamtschuldnerische statt kopfteilmäßige Haftung für die Kostenerstattung aus, ist er insoweit unwirksam.

§§§


94.036 Roma
 
  • OVG Saarl, E, 25.03.94, - 9_R_24/93 -

  • Juris

  • GG_Art.16a Abs.1

 

Angehörige der Volksgruppe der Roma unterliegen derzeit in Rumänien weder einer unmittelbaren noch mittelbaren Gruppenverfolgung.

§§§


94.037 Planfeststellung
 
  • OVG Saarl, B, 25.03.94, - 8_Q_5/93 -

  • SKZ_94,253/11 (L) = ZUR_95,102 (L)

  • AbfG_§_7; GG_Art.28

 

Im Planfeststellungsverfahren hat die Gemeinde das Recht auf rechtzeitige Anhörung und auf Abwägung der im Rahmen der gemeindlichen Darlegungslast rechtzeitig konkret dargelegten örtlichen Planungen.

§§§


94.038 Vorranggebiet
 
  • OVG Saarl, B, 25.03.94, - 8_Q_6/93 -

  • SKZ_94,254/14 (L)

  • SNG_§_33,

 

Ein Naturschutzverband kann gegenüber einem planfestgestellten Vorhaben alle diejenigen Rechtsfehler rügen, die im konkreten Zusammenhang mit der Abwägung von Naturschutzbelangen stehen (im konkreten Fall: erfolgreiche Rüge der Sonderabfallverbrennung und Ablagerung im ökologischen Vorranggebiet).

§§§


94.039 Abfallentsorgungsplan
 
  • OVG Saarl, B, 25.03.94, - 8_Q_2/93 -

  • SKZ_94,254/12 (L)

  • AbfG_§_8 Abs.3 S.2; GG_Art.28 Abs.2

 

Die zwingende Bindung der Planfeststellung an den verbindlichen Abfallentsorgungsplan (§ 8 Abs.3 S.2 AbfG aE) ist gemeindeschützend.

§§§


94.040 Französischer Antragsteller
 
  • OVG Saarl, E, 25.03.94, - 8_O_4/93 -

  • NuR_95,562 -565

  • AbfG_§_7 Abs.1; BImSchG_§_4, BImSchG_§_7 Abs.3 S.3, BImSchG_§_5 Abs.1 Nr.1; AbfG_§_8 Abs.3; VwGO_§_80 Abs.5, VwGO_§_42 Abs.2

 

1) Das anlagenbezogene Immissionsschutzrecht gewährt einen grenzüberschreitenden Drittschutz, wie ihn das BVerwG - bisher allein - für das anlagenbezogene Atomrecht anerkannt hat. Hier: Antragsbefugnis grenznah in Frankreich wohnender französischer Antragsteller in bezug auf die Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abfallverbrennungsanlage - bejaht.

 

2) Das Immissionsschutzrecht enthält tragfähige rechtliche Anknüpfungspunkte für eine grenzüberschreitende Anlagenbetrachtung.

§§§


94.041 Dioxine
 
  • OVG Saarl, B, 25.03.94, - 8_Q_1/94 -

  • SKZ_94,253/10 (L)

  • BImSchG_§_5

 

Solange für die - extrem giftigen - Dioxine keine Immissionsschutzwerte festgesetzt sind, müssen die dioxinschützenden Rechtsanforderungen an Anlagen als nachbarschützend angesehen werden.

§§§


94.042 Drittschutz
 
  • OVG Saarl, B, 25.03.94, - 8_Q_4/93 -

  • NVwZ_95,97 -99 = BImSchG-Rspr_§_4_Nr.41 = NJW_95,2181 (L)

  • VwGO_§_80 Abs.5; AbfG_§_7; BImSchG_§_1, BImSchG_§_3 Abs.2, BImSchG_§_4

 

Das anlagenbezogene Immissionsschutzrecht gewährt grenzüberschreitenden Drittschutz, wie ihn das BVerwG - bisher allein - für das anlagenbezogene Atomrecht anerkannt hat (vgl BVerwGE_75,285 = NJW_87,1154 = NVwZ_87,491 (L) = UPR_87,114).

§§§


94.043 Bauvorbescheid
 
  • OVG Saarl, E, 29.03.94, - 2_R_30/93 -

  • Juris

  • VwGO_§_42 Abs.2, BauGB_§_34, BauGB_§_36, (SL) LBO_§_65, LBO_§_42 Abs.7, GG_Art.28 Abs.2 S.1

 

1) Gemeinden, in deren Gebiet ein Bauvorhaben realisiert werden soll, haben unter dem Gesichtspunkt ihrer von der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie mitumfaßten Planungshoheit und des deren Schutz dienenden § 36 Abs.1 BauGB einen Anspruch darauf, daß bei der Entscheidung über die bodenrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens die einschlägigen Bestimmungen des Bauplanungsrechts beachtet werden.

 

2) Bei der Beurteilung des Sicheinfügens nach dem Maß der baulichen Nutzung ist bei Innenbereichsvorhaben auf die Geschoßzahl und auf das Ergebnis eines Größenvergleichs mit den in der Umgebung vorhandenen Baukörpern abzustellen.

 

3) Die Zahl der in einem Wohngebäude enthaltenen Wohnungen ist weder unter dem Gesichtspunkt des Maßes der baulichen Nutzung noch ansonsten ein Kriterium des Sicheinfügens.

 

4) Ein die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens aussprechender Vorbescheid verstößt dann nicht gegen das im Rahmen von § 34 BauGB zu beachtende Gebot der Rücksichtnahme, wenn allein die Beeinträchtigung von Belangen im Raum steht, die dem Regelungsbereich bauordnungsrechtlicher Vorschriften unterfallen, und die Einhaltung der insoweit einschlägigen Bestimmungen des Bauordnungsrechts im noch durchzuführenden Baugenehmigungsverfahren sichergestellt werden kann.

§§§


94.044 VA-noch nicht erlassener
 
  • OVG Saarl, U, 29.03.94, - 2_R_24/93 -

  • SKZ_94,261/65 (L)

  • VwGO_§_68, VwGO_§_70 Abs.1

 

Ein Widerspruch gegen einen noch nicht erlassenen Verwaltungsakt ist unzulässig und wird auch nicht nachträglich zulässig, wenn der Verwaltungsakt später ergeht.

§§§


94.045 Aufrechnung
 
  • OVG Saarl, B, 30.03.94, - 1_W_17/94 -

  • SKZ_94,253/9 (L)

  • AO_§_226 Abs.3

 

Das Aufrechnungsverbot des § 226 Abs.3 AO greift auch dann ein, wenn das Bestehen der Gegenforderung nur unsubstantiiert bestritten wird, aber über den Bestand der Gegenforderung im Zivilrechtsweg zu entscheiden ist.

§§§


94.046 Notunterkunft
 
  • OVG Saarl, B, 31.03.94, - 8_W_93/93 -

  • SKZ_94,257/38 (L)

  • SPolG_§_1 Abs.2

 

Die dem Obdachlosen durch die Witterung drohende Gefahr für Leib und Leben verleiht ihm einen Anspruch gegen die Ortspolizeibehörde auf Verschaffung einer menschenwürdigen Notunterkunft.

§§§


94.047 Informationsstand
 
  • OVG Saarl, B, 05.04.94, - 2_W_18/94 -

  • SKZ_94,256/29 (L) = ZfSch_94,271 = ZfS_94,271

  • SStrG_§_18; PartG_§_1 Abs.1 S.2; GG_Art.5, GG_Art.21

 

1) Auch außerhalb der eigentlichen Wahlkampfzeiten steht die Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse für Informationsstände politischer Parteien nicht im Belieben der Behörde.

 

2) Im Hinblick auf die durch Art.5 GG gewährleistete Meinungsfreiheit muß die Verweigerung der Sondernutzungserlaubnis für einen solchen Informationsstand im Einzelfall ihre Rechtfertigung in durchgreifenden straßenrechtlichen Belangen finden.

§§§


94.048 Beurteilungsrichtlinie
 
  • OVG Saarl, E, 06.04.94, - 5_W_4/94 -

  • SKZ_94,260/60 (L)

  • SPersVG_§_71, SPersVG_§_80 Abs.1A Nr.12

 

Der Personalrat kann im Rahmen seines Rechts auf Überwachung von Beurteilungsrichtlinien deren Einhaltung nicht durchsetzen (Einzelfall eines erfolglosen einstweiligen Verfügungsantrags).

§§§


94.048 Landstraße-Abstufung
 
  • VG Saarl, U, 06.04.94, - 2_K_178/92 -

  • SKZ_94,129 -31

  • SStrG_§_7 Abs.1

 

Die nach § 7 Abs.1 SaarlStrG für eine Abstufung erforderliche Änderung der Verkehrsbedeutung kann nur bejaht werden, wenn sich die für die Einstufung einer Straße maßgebenden Kriterien nachträglich geändert haben. Eine ursprüngliche Falscheinstufung kann eine Abstufung nicht rechtfertigen.

§§§


94.049 Zwangsgeldbeitreibung
 
  • OVG Saarl, B, 07.04.94, - 2_W_8/94 -

  • SKZ_94,261/66 (L)

  • VwGO_§_123, SVwVG_§_20

 

Vorläufiger Rechtsschutz gegen die zwangsweise Beitreibung von Zwangsgeld ist im Wege der einstweiligen Anordnung zu gewähren, die regelmäßig erst dann "nötig" erscheint, wenn über nachhaltige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beitreibung und den damit einhergehenden Verlust der Verfügbarkeit des Zwangsgeldbetrages hier: 3.000,- DM - hinaus wesentliche Nachteile der Verweisung auf das Hauptverfahren glaubhaft gemacht sind.

§§§


94.050 Kanalanschluß
 
  • OVG Saarl, U, 07.04.94, - 1_R_48/91 -

  • SKZ_95,134 -141 = SKZ_94,252/1 (L)

  • KSVG_§_22; (SL) VwVfG_§_37

 

1) Die Aufforderung zum Anschluß eines Wohnhausanwesens an die öffentliche Abwasserkanalisation erfordert unter Bestimmtheitsgesichtspunkten zumindest dann keine inhaltliche Wiedergabe der nach der zugrundeliegenden Satzung beachtlichen technischen Regelwerke (hier: DIN 1986 und 4261), wenn vor Ausführung der Arbeiten eine Genehmigung in einem förmlichen Verfahren einzuholen ist.

 

2) Die Entwässerung eines bebauten Grundstückes ist auch bei Vorliegen entsprechender Baugenehmigungen nicht als solche bestandsgeschützt, sondern gegebenenfalls geänderten gesetzlichen Anforderungen anzupassen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 23.06.1967 - VII C 54.66 -, DVBl_68,307 (308)).

 

3) Eine Befreiunq vom Anschluß- und Benutzungszwang hinsichtlich der Abwasserkanalisation kommt in Ausnahmefällen bei Vorliegen ganz besonderer objektiver, dh sich aus dem Grundstück selbst oder seiner räumlichen Beziehung zur Umgebung ergebender Umstände in Betracht; dabei muß es sich um Gründe handeln, die sich nicht für alle oder jedenfalls eine Vielzahl der betroffenen Grundstücke anführen ließen; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Anschlußpflichtigen bleiben insoweit generell außer Betracht.

§§§


94.051 Parkverstöße
 
  • VG Saarl, E, 08.04.94, - 5_F_79/94 -

  • ZfS_94,271 -272

  • StVG_§_4 Abs.1, StVZO_§_15b Abs.2

 

LB 1) Bei der Prüfung, ob die Fahrerlaubnis entzogen werden soll, muß die Ungeeignetheit aus erwiesenen Tatsachen hinreichend deutlich hervorgehen. Bloße Eignungszweifel genügen nicht.

 

LB 2) Beharrliches Hinwegsetzen über die Vorschriften des ruhenden Verkehrs begründet die Besorgnis, daß vom Betroffenen auch ein Beachten der Rechtsvorschriften im fließenden Verkehr nicht zu erwarten ist.

 

LB 3) Steht im Einzelfall die Ungeeignetheit nicht fest, wäre als geeignetes Mittel, um Zweifel an der charakterlichen Eignung auszuräumen oder zu bestätigen, die Einholung eines psychologischen Gutachtens in Erwägung zu ziehen.

§§§


94.052 Informationsdefizit
 
  • OVG Saarl, B, 14.04.94, - 1_R_24/93 -

  • SKZ_94,259/53 (L)

  • SLVO_§_40, SLVO_§_41

 

1) Eine dienstliche Beurteilung ist rechtswidrig, wenn der Beurteilter über die Leistungen des zu beurteilenden Beamten während des weitaus größeren Teils des Beurteilungszeitraums nicht informiert war; worauf das Informationsdefizit beruht, spielt dabei keine Rolle.

 

2) Es kann ein schutzwürdiges Interesse eines Beamten daran bestehen, daß eine ihn betreffende dienstliche Beurteilung - nur - in bezug auf die Aussage zu einem Einzelmerkmal geändert wird.

§§§


94.053 Dienstpostenvergabe
 
  • OVG Saarl, B, 14.04.94, - 1_W_18/94 -

  • SKZ_94,258/46 (L)

  • SBG_§_9; VwGO_§_123

 

Die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes mit dem Ziel eines vorläufigen Beförderungsverbots ist erst nötig, wenn die Aushändigung der Ernennungsurkunde an den Ausgewählten absehbar zu erwarten ist; dagegen genügt nicht, daß durch eine Dienstpostenvergabe eine wichtige Vorentscheidung für die spätere Beförderung gefallen ist, wenn die Beförderung mangels Planstelle erst in 12 Monaten erfolgen soll; in einer solchen Situation kommt allenfalls in Betracht, in bezug auf die Dienstpostenvergabe einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren.

§§§


94.054 Beförderungsauswahl
 
  • OVG Saarl, B, 18.04.94, - 1_W_11/94 -

  • SKZ_94,258/47 (L)

  • SBG_§_9

 

1) Bei einer beamtenrechtlichen Beförderungskonkurrenz darf der Dienstherr im Rahmen seines Ermessens von mehreren im wesentlichen gleich qualifizierten Bewerbern denjenigen bevorzugen, der den bedeutsamsten Dienstposten innehat.

 

2) Über die Bedeutung der Dienstposten entscheidet der Dienstherr nach seinem organisatorischen Ermessen.

§§§


94.055 Steinkohleabbau
 
  • OVG Saarl, B, 20.04.94, - 8_W_87/93 -

  • SKZ_94,254/13 (L) = ZfBergR_94,217 -229

  • BBergG_§_48 Abs.2, BBergG_§_55 Abs.1

 

Bergbau, dessen Kosten nur mit Hilfe von Erlösen aus anderen Betrieben des Unternehmers gedeckt werden können, bietet keinen betriebswirtschaftlichen Gewinnungsvorteil. Ob unter solchen Umständen volkswirtschaftliche Gründe den Abbau von Steinkohle gegenüber einem erheblichen Risiko größerer Bergschäden rechtfertigen können, erscheint fraglich.

§§§


94.056 Kontenpfändung
 
  • OVG Saarl, B, 21.04.94, - 8_W_22/94 -

  • SKZ_94,256/32 (L)

  • BSHG_§_2 Abs.1

 

Der Sozialhilfeberechtigte muß gegen Kontenpfändung im Weg der Selbsthilfe (§ 2 Abs.1 BSHG) vorgehen.

§§§


94.057 Perücke
 
  • OVG Saarl, E, 21.04.94, - 1_R_70/91 -

  • ZBR_95,89 (L) = DÖD_95,118 -120

  • SBG_§_94; (SL) BhVO_§_5 Nr.10

 

Der beihilferechtliche Ausschluß der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für eine Perücke bei genetisch bedingtem, mithin nicht krankhaftem, im weiteren auch keine Verunstaltung hervorrufendem Haarausfall bei männlichen Personen über 25 Jahren begegnet unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht keinen rechtlichen Bedenken.

§§§


94.058 Kostenentscheidung-isolierte
 
  • OVG Saarl, B, 21.04.94, - 2_W_9/94 -

  • SKZ_94,261/67 (L)

  • VwGO_§_146, VwGO_§_158 Abs.2

 

Eine nach § 158 Abs.2 VwGO unanfechtbare isolierte Kostenentscheidung kann nicht im Wege der Anfechtung eines gegen sie erhobene Gegenvorstellungen zurückweisenden Beschlusses einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht zugeführt werden.

§§§


94.059 Betriebserweiterung
 
  • OVG Saarl, E, 26.04.94, - 2_R_27/93 -

  • Juris

  • BauGB_§_34, BauNVO_§_5

 

1) Zur näheren Umgebung eines Innenbereichsvorhabens kann auch Bebauung gehören, die in einem dem vorgesehenen Baugrundstück benachbarten Plangebiet liegt.

 

2) Die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebes um einen Rinderstall für rund 100 Tiere kann auch dann mit dem im Rahmen von § 34 BauGB zu beachtenden Gebot der Rücksichtnahme zu vereinbaren sein, wenn das Stallgebäude bis auf 25 m an ein benachbartes Wohngrundstück heranrückt. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Eigenart der näheren Umgebung auch Wirtschaftsgebäude landwirtschaftlicher Betriebe einschließt und das die Rücksichtnahme einfordernde Wohnanwesen in einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen Dorfgebiet errichtet worden ist.

§§§


94.060 Kegelbahnerweiterung
 
  • OVG Saarl, B, 26.04.94, - 2_R_41/93 -

  • SKZ_94,254/18 (L)

  • BauGB_§_34; BauNVO_§_18; VwGO_§_42 Abs.2

 

1) Ein schützenswertes Interesse an der Erteilung eines die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens aussprechenden Vorbescheides kann dann nicht anerkannt werden, wenn dem Vorhaben nicht ausräumbare bauordnungsrechtliche Hindernisse entgegenstellen (ständ-Rechtsprechung).

 

2) Ein Bebauungsplan, der abweichend von der nach § 18 BauNVO maßgeblichen landesrechtlichen Regelung bestimmt, welche Geschosse als Vollgeschosse zu berücksichtigen oder anzurechnen sind, ist ungültig.

 

3) Die Erweiterung einer einer Gaststätte angeschlossenen Kegelbahn kann in einer diffusen Umgebung, deren Deutungsbreite Wohnbebauung und gewerbliche sowie Gaststättennutzung einschließt, mit § 34 BauGB zu vereinbaren sein.

§§§


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§§§