1994   (1)  
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94.001 Stellplatz-Richtzahl
 
  • OVG Saarl, B, 05.01.94, - 2_R_23/93 -

  • SKZ_94,255/22 (L)

  • (SL) (88) LBO_§_42 Abs.1 S.1, LBO_§_42 Abs.7 S.1, LBO_§_42 Abs.7 S.2; BauNVO_§_12 Abs.2

 

1) Die im Garagenerlaß enthaltenen Richtzahlen für die Anzahl der gemäß den §§ 67 Abs.2 S.1 LBO 1974, 42 Abs.1 S.1 LBO 1988 herzustellenden Stellplätze legen keineswegs die Obergrenze des gemäß § 12 Abs.2 BauNVO in Wohngebieten Zulässigen fest.

 

2) Die Bestimmung des § 42 Abs.7 S.2 LBO 1988 vermittelt keinen unmittelbaren Nachbarschutz. Allerdings können Länge und Anordnung einer Zufahrt im Rahmen der allgemeinen Regelung des § 42 Abs.7 S.1 LBO 1988 für die Beurteilung der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit einer Garage oder eines Stellplatzes von Bedeutung sein.

§§§


94.002 Grundwasserförderung
 
  • OVG Saarl, B, 06.01.94, - 8_W_72/93 -

  • SKZ_94,256/30 (L)

  • WHG_§_33

 

Es würde einen Wertungswiderspruch bedeuten, wenn zur behördlich verbotenen Führung eines Haushalts erlaubnisfrei Grundwasser gefördert werden dürfte.

§§§


94.003 Überprüfung der Bezüge
 
  • OVG Saarl, B, 07.01.94, - 1_R_22/93 -

  • SKZ_94,259/55 (L)

  • BBesG_§_12

 

Ein Beamter, der in Kenntnis der besoldungsrechtlichen Konsequenzen wegen einer seinem Ehegatten bei dessen Arbeitsaufnahme im öffentlichen Dienst gegebenen entsprechenden Zusage eine eigene Mitteilung an seinen Dienstherrn unterläßt, ist in besonderem Maße gehalten, seine Bezügemitteilungen in dieser Hinsicht zu überprüfen.

§§§


94.004 Schulträgerschaft
 
  • SVerfGH, U, 10.01.94, - Lv_2/92 -

  • NVwZ-RR_95,153 -154

  • SVerf_Art.117, SVerf_Art.118, SVerf_Art.119; (SL) SchoG_§_38

 

1) Die gemeindliche Finanzhoheit wird nicht bereits durch die Zuweisung neuer Aufgaben ohne gleichzeitige Bereitstellung entsprechender Finanzmittel verletzt. Die kommunale Finanzhoheit erfordert keine unmittelbare und gesonderte Kostenerstattung bei der Zuweisung neuer Aufgaben an die Gemeinden.

 

2) Dem den Gemeindeverbänden verfassungsrechtlich verbürgten Recht auf angemessene Finanzausstattung ist im System des Finanzausgleichs Rechnung zu tragen.

 

3) Die mit der Übertragung der Schulträgerschaft verbundene Übernahme des nichtpädagogischen Personals verletzt nicht die Personalhoheit des Gemeindeverbandes.

§§§


94.005 Zwangsweise Türöffnung
 
  • OVG Saarl, B, 20.01.94, - 3_W_55/93 -

  • SKZ_94,261/68 (L)

  • SVwVG_§_13 Abs.4

 

Das Kumulationsverbot nach § 13 Abs.4 SVwVG wird dann nicht verletzt, wenn neben der Androhung der Anwendung unmittelbaren Zwanges zugleich die Ersatzvornahme in der Form der Öffnung von Türen durch einen Schlüsseldienst angedroht wird und sich diese Einordnung als Ersatzvornahme als fehlerhaft erweist, da die Zwangsmaßnahme der Öffnung von Schlössern und Türen durch einen Schlüsseldienst als unmittelbarer Zwang und die Verwendung von Nachschlüsseln oder sonstigen Schlossergeräten als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt anzusehen sind.

§§§


94.006 Wasseruhrfehlanzeige
 
  • OVG Saarl, U, 20.01.94, - 1_R_4/92 -

  • SKZ_94,252/2 = NJW_94,2243 -2245 = NVwZ_94,1039 (L)

  • KAG_§_6, VwGO_§_108

 

1) Von der Richtigkeit der Anzeige einer Wasseruhr ist in aller Regel auszugehen, wenn eine Überprüfung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Meßgeräte die Einhaltung der Verkehrsfehlergrenzen ergibt.

 

2) In Ausnahmefällen kann eine Wasseruhr Schäden im Innern aufweisen, die zu einer Fehlanzeige führen und die bei einer meßtechnischen Überprüfung weder festgestellt noch ausgeschlossen werden können.

§§§


94.007 Glasbausteine
 
  • OVG Saarl, U, 25.01.94, - 2_R_16/93 -

  • SKZ_94,255/23 (L) = BRS_56_Nr.192

  • LBO_§_53 Abs.2, LBO_§_77 Abs.1

 

Die allgemeine bauordnungsrechtliche Einschreitensermächtigung des § 53 Abs.2 LBO bietet keine Grundlage, um eine zwischen Bauherrn und Nachbarn vereinbarte Ausgestaltung eines Vorhabens (hier: Verschließen einer Fensteröffnung mit Glasbausteinen) durchzusetzen. Das gilt auch dann, wenn der Nachbar von dieser Ausgestaltung des Vorhabens erkennbar seine Zustimmung zur Überschreitung des vorgeschriebenen Grenzabstandes an anderer Stelle abhängig gemacht hat und die betreffende Vereinbarung im Bauantrag wiedergegeben ist.

§§§


94.008 Nachbarschutz-Verwirkung
 
  • OVG Saarl, U, 25.01.94, - 2_R_12/93 -

  • SKZ_94,255/24 (L) = BRS_56_Nr.183

  • LBO_§_6, LBO_§_62; BGB_§_242

 

Die Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte setzt außer einer entsprechenden zeitlichen Komponente und einer sich aus dem Verhalten des Nachbarn ergebenden Vertrauensgrundlage auch Vertrauenstatbestand und Vertrauensbetätigung voraus. Die beiden letztgenannten Anforderungen können auch in der Zeit nach Fertigstellung des umstrittenen Bauwerks erfüllt werden. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der umstrittene Baubestand über lange Jahre und sogar Jahrzehnte vom Nachbarn "Widerspruchslos" hingenommen worden ist (hier: teilweise über 30 Jahre lang) und der Bauherr in dieser Zeit rechtliche Bindungen eingegangen ist (Vermietung) sowie Erhaltungsaufwendungen getätigt hat.

§§§


94.009 Entfernung aus dem Dienst
 
  • OVG Saarl, B, 26.01.94, - 1_R_33/91 -

  • SKZ_94,260/59 (L)

  • BDO_§_77;

 

Der vom Disziplinargericht bei Entfernung aus dem Dienst bewilligte Unterhaltsbeitrag ist sowohl dem Grunde nach als auch nach Höhe - bezogen auf einen Vomhundertsatz des Ruhegehalts -, Zahlungsbeginn und Dauer (§ 77 BDO) für den Dienstherrn und gleichermaßen die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit verbindlich.

§§§


94.010 Zulassung-Aufstieg
 
  • OVG Saarl, B, 27.01.94, - 1_W_102/93 -

  • SKZ_94,259/51 (L)

  • SLVO_§_28

 

1) Der Dienstherr entscheidet im Rahmen seines organisatorischen Gestaltungsermessens, ob, wann und wieviele Beamte er zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn zuläßt.

 

2) Ein Ministerstellvertreterbeschluß, wonach grundsätzlich nur Beamte der Bes.Gr A 8 zum Aufstieg in den gehobenen Dienst zugelassen werden sollen, entfaltet dann keine Bindung, wenn in der Verwaltungspraxis mehrerer Ministerien seit langem von diesem Beschluß abgewichen wurde.

 

3) Eine Auswahlentscheidung kann rechtsfehlerfrei auf die Ergebnisse anlaßbezogener Beurteilungen der Bewerber gestützt werden.

 

4) Die Vergleichbarkeit der Beurteilungen setzt grundsätzlich voraus, daß für alle Beamte - unabhängig von dem statusrechtlichen Amt - ein allgemein laufbahnbezogener Beurteilungsmaßstab angelegt wird.

§§§


94.011 Fachschule für Altenpflege
 
  • VG Saarl, E, 28.01.94, - 1_K_133/92 -

  • Juris

  • GG_Art.7 Abs.4; SVerf_§_Art 28 Abs.1; (SL) PrSchulG_§_18 Abs.1

 

1) Die Ablehnung der Genehmigung einer Privatschule mit der Begründung, es bestehe kein Bedürfnis, ist wegen Verstoßes gegen Art.7 Abs.4 GG und Art.28 Abs.1 der Saarländischen Landesverfassung rechtswidrig.

 

2) Eine von Verfassungs wegen zu genehmigende Privatschule kann weder aus dem Grundgesetz noch aus der Saarländischen Landesverfassung einen Anspruch auf Anerkennung herleiten. Es ist allein Sache des Gesetzgebers, welche Kriterien er hinsichtlich der Anerkennung einer von Verfassungs wegen zu genehmigenden Privatschule aufstellt.

§§§


94.012 Adelstitel "von"
 
  • VG Saarl, E, 31.01.94, - 1_K_153/92 -

  • Juris

  • WRV_Art.109 Abs.3; NamÄndG_§_3

 

Die Änderung eines Familiendoppelnamens dahingehend, daß zwischen die beiden Namensbestandteile der - frühere - Adelstitel "von" hinzugefügt wird, verstößt auch dann gegen geltendes Recht, wenn hierdurch eine kulturhistorisch richtige Bezeichnung des zweiten Namensteils erreicht werden soll.

§§§


94.013 Vietnamheimkehrer
 
  • OVG Saarl, E, 02.02.94, - 9_R_245/93 -

  • Juris

  • (92) AsylVfG_§_78 Abs.3 Nr.1; GG_Art.16a

 

Der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf es nicht, wenn die aufgeworfene Grundsatzfrage - hier die Gefährdung früherer Gastarbeiter bzw Vertragsarbeitnehmer aus der ehemaligen DDR, CSSR oder UdSSR bei Rückkehr nach Vietnam unter Berücksichtigung des Artikel 89 Vietnamesisches StGB und des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Vietnam abgeschlossenen Reintegrationsabkommens - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - sei es auch aufgrund einer ausnahmsweise zulässigen selbständigen Wertung von Tatsachen durch das Revisionsgericht - grundsätzlich geklärt ist.

§§§


94.014 Architektenliste
 
  • VG Saarl, E, 03.02.94, - 1_K_26/93 -

  • Juris

  • SAG_§_5 Abs.2 N.2 2.Alt, SAG_§_6 Abs.2 S.2; KO; GmbHG

 

Der Tatbestand des § 5 Abs.2 Nr.2 2.Alt des Saarländischen Architektengesetzes - SAG - macht die auf § 6 Abs.2 S.2 SAG gestützte Löschung eines Architekten in der Architektenliste davon abhängig, daß über das persönliche Vermögen des Architekten das Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Auf den Fall der Eröffnung bzw mangels Masse erfolgten Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Architekt ist, findet die Löschungsvorschrift keine - auch keine analoge - Anwendung.

§§§


94.015 Schwerbehinderter
 
  • OVG Saarl, B, 04.02.94, - 1_W_108/93 -

  • SKZ_94,257/41 (L)

  • SBG_§_9; SLVO_§_40, SLVO_§_41; SchwbG_25

 

1) Leistungsentwicklung und Dienstalter sind sachgerechte Kriterien zur Beförderungsauswahl bei mehreren im wesentlichen gleich geeigneten Beamten.

 

2) An der dienstlichen Beurteilung eines schwerbehinderten Beamten muß die Schwerbehindertenvertretung nicht beteiligt werden.

§§§


94.016 Zulagenämter
 
  • OVG Saarl, E, 09.02.94, - 1_W_111/93 -

  • Juris

  • HO SL § 17, HO SL § 49

 

1) Zulageämter, die nicht mit einer besonderen Amtsbezeichnung verbunden sind, müssen im Haushaltsplan nicht besonders ausgebracht sein.

 

2) Über die Verteilung solcher Zulageämter auf verschiedene Dienststellen entscheidet der Dienstherr nach seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit.

§§§


94.017 einmaliger-Unterhaltsbedarf
 
  • OVG Saarl, B, 10.02.94, - 8_W_2/94 -

  • SKZ_94,256/34 (L)

  • BSHG_§_21 Abs.2 S.2

 

Der maximale Zeitraum von sieben Monaten für die Anrechnung von Einkommensteilen auf einmaligen Unterhaltsbedarf beginnt mit dem Monat der Entscheidung über die Hilfe und nicht mit dem Antragsmonat.

§§§


94.018 Reintegrationsabkommen
 
  • OVG Saarl, E, 15.02.94, - 9_R_226/93 -

  • Juris

  • GG_Art.16a

 

1) Für vietnamesische Staatsangehörige, die als ehemalige Gastarbeiter in der früheren DDR, CSSR oder UdSSR in das Bundesgebiet eingereist sind, besteht bei Rückkehr nach Vietnam auf der Grundlage des Reintegrationsabkommens zwischen der BRD und Vietnam hinreichende Verfolgungssicherheit.

 

2) Dies ist in der Rechtsprechung des BVerwG geklärt (vgl dazu die Urteile v 03.11.92 - 9_C_21/92 -, InfAuslR_93,150 ff, und v 14.09.93 - 9_C_205/93 -, ua), so daß den insoweit aufgeworfenen Fragen im Berufungszulassungsantrag keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 78 Abs.3 Nr.1 AsylVfG (AsylVfG 1992) zukommt. Dies gilt auch für die Frage, ob das BVerwG als Revisionsgericht zur selbständigen Wertung von Tatsachen, wie den Auswirkungen des Reintegrationsabkommens, berechtigt ist (vgl dazu auch BVerwG, InfAuslR_93,235 ff mit kritischer Anmerkung vom Marx, aaO, 237 ff).

§§§


94.019 Architektenliste
 
  • OVG Saarl, E, 15.02.94, - 8_R_54/92 -

  • Juris

  • (SL) ArchG_§_4 Abs.2

 

Für die Eintragung eines Außenseiters in die Architektenliste ist der zum Abschluß einer öffentlichen Ingenieurschule erforderlich gewesene Kenntnisstand nachzuweisen, soweit er sich durch eine langjährige umfassende Berufspraxis in der Planung und Betreuung von Hochbauvorhaben erwerben läßt. Durch eigene Arbeiten sind einem Ingenieurschulabschluß gleichwertige Kenntnisse wenigstens im Bereich des Entwerfens nachzuweisen. Im übrigen genügt der Kenntnisnachweis durch Ausbildungs- oder Arbeitgeberzeugnisse.

§§§


94.020 Betriebsleiterwohnung
 
  • OVG Saarl, U, 17.02.94, - 2_W_44/93 -

  • SKZ_94,254/16 (L)

  • BauGB_§_31 Abs.1, BauGB_§_36 Abs.1; BauNVO_§_9 Abs.3 Nr.1

 

Die Zulassung einer im Bebauungsplan vorgesehenen Ausnahme (hier: Betriebsleiterwohnung im Industriegebiet) bedarf des gemeindlichen Einvernehmens.

§§§


94.021 Verwaltungsvorschrift
 
  • OVG Saarl, B, 17.02.94, - 1_R_76/91 -

  • SKZ_94,259/52 (L)

  • SLVO_§_40, SLVO_§_41

 

1) Wird durch Verwaltungsvorschriften der für Regelbeurteilungen maßgebliche Beurteilungsstichtag (= Ende des Beurteilungszeitraumes) festgelegt, so begründet dies nur über den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art.3 Abs.1 GG für den einzelnen Beamten eine geschätzte Rechtsposition; Verwaltungsvorschriften können durch eine abweichende Verwaltungspraxis geändert werden.

 

2) Die Frage, ob zu unterschiedlichen Beurteilungsstichtagen ergangene Beurteilungen ihren Zweck als Auswahlgrundlage für Personalentscheidungen erfüllen können, stellt sich erst im Rahmen einer vom Dienstherrn konkret zu treffenden bzw im gerichtlichen Verfahren zu überprüfenden Auswahlentscheidung.

 

3) Wird eine Beurteilung wegen Erkrankung des an sich zuständigen Beurteilers von dessen erst rd drei Monate vor dem Ende des Beurteilungszeitraumes kommissarisch eingesetzten Vertreter erstellt, so ist eine tragfähige Beurteilungsgrundlage gegeben, wenn dieser sich über die im Beurteilungszeitraum gezeigte Leistung des Beamten durch Berichte von dritter Seite informiert hat.

 

4) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17.04.91 (BVerfGE_84,34 und 59) zur Oberprüfung berufsbezogener Prüfungen zwingen nicht zu einer Verschärfung der gerichtlichen Kontrolldichte bei dienstlichen Beurteilungen.

 

5) Die Beurteilungsentscheidung bedarf demnach weder einer detaillierten Begründung noch der Darlegung und des Nachweises einzelner Tatsachen, die den Werturteilen in ihrem Ursprung zugrunde liegen; (die in der Beurteilung enthaltenen Werturteile müssen vom Dienstherrn - lediglich - insoweit erläutert, konkretisiert und derart plausibel gemacht werden, daß sie keine formelhafte Behauptung bleiben, sondern für den Beamten einsichtig und für außenstehende Dritte nachvollziehbar werden (grundlegend BVerwG, Urteil vom 26.06.80, BVerwGE_60,245 (251)).

§§§


94.022 Wurftaubenschießanlage
 
  • OVG Saarl, B, 18.02.94, - 8_W_79/93 -

  • SKZ_94,256/31 (L1)

  • WHG_§_34 Abs.1; SWG_§_83 Abs.3; VwGO_§_80 Abs.5; (SL) VwVfG_§_28, VwVfG_§_45 Abs.1 Nr.3, VwVfG_§_46,

 

1) Die Bleibelastung des Bodens durch eine Wurftaubenschießanlage rechtfertigt die sofortige Vollziehung einer wasserbehördlichen Untersagung des Schießbetriebs, wenn bei einem niedrigen pH-Wert des Bodens und ungünstigen Untergrundverhältnisses eine Infiltration gelösten Bleis in das Grundwasser eines Trinkwassereinzugsbereiches zu befürchten ist.

 

2) Ein Anhörungsmangel kann im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor Heilung unbeachtlich sein, wenn eine ordnungsgemäße Anhörung keine Grundlage für eine Entscheidungsalternative geboten hätte.

§§§


94.023 Genehmigung-Sanierung
 
  • OVG Saarl, U, 22.02.94, - 2_R_29/93 -

  • SKZ_94,254/15 (L)

  • BauGB_§_24, BauGB_§_28 Abs.2, BauGB_§_144; VwVfG_§_44

 

1) Läßt sich die offenkundige Widersprüchlichkeit einer sanierungsrechtlichen Genehmigung, die darin besteht, daß nach dem erklärten Willen ein Kaufvertrag genehmigt werden sollte, es sich bei dem als Genehmigungsgegenstand angeführten Rechtsgeschäft hingegen um eine Auflassung handelt, auch im Wege der Auslegung nicht zuverlässig ausräumen, so ist die betreffende Verwaltungsentscheidung unwirksam.

 

2) Wird die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf den Widerspruch des Verkäufers unanfechtbar aufgehoben, so hat die Gemeinde kein rechtlich schützenswertes Interesse an der Aufhebung des auch dem Rechtsbehelf des Käufers stattgebenden Widerspruchsbescheides.

 

3) Die Zulassung einer im Bebauungsplan vorgesehenen Ausnahme (hier: Betriebsleiterwohnung im Industriegebiet) bedarf des gemeindlichen Einvernehmens.

§§§


94.024 Vorkaufsrechtausübung
 
  • OVG Saarl, E, 22.02.94, - 2_R_34/93 -

  • Juris

  • (76/79) BBauG_§_24 Abs.2 S.2 Nr.4, BBauG_§_24 Abs.1 Nr.2, BBauG_§_33, BauGB_§_24, BauGB_§_33

 

Das aus § 24 Abs.2 S.2 Nr.4 BBauG 1976/1979 im Umkehrschluß abzuleitende Erfordernis, in den Fällen des § 24 Abs.1 Nr.2 BBauG 1976/1979 müsse bei Ausübung des Vorkaufsrechts der Verwendungszweck des Grundstückes mit ausreichender Sicherheit bestimmbar sein, war im Regelfall erst dann erfüllt, wenn der noch in Aufstellung befindliche Bebauungsplan das Stadium der sogenannten "Planreife", dh einen Stand erreicht hatte, der die Baugenehmigungsbehörde berechtigt hätte, ein Bauvorhaben auf der Grundlage von § 33 BBauG 1976/1979 zuzulassen.

§§§


94.025 Dachgeschoß
 
  • OVG Saarl, B, 23.02.94, - 2_W_5/94 -

  • SKZ_94,256/25 (L1-2) = BRS_56_Nr.184 + BRS_56_Nr.107 (L)

  • LBO_§_62, LBO_§_66; VwGO_§_80a Abs.1 Nr.2, VwGO_§_80a Abs.3; (SL) LBO_§_6 Abs.2 S.2, LBO_§_6 Abs.4 S.2, LBO_§_7; BGB_§_242

 

1) Auch wenn sich ein genehmigtes Vorhaben nur in Teilen als nachbarrechtswidrig erweist, ist nach der Rechtsprechung des Senats die angefochtene Baugenehmigung in aller Regel in vollem Umfang aufzuheben beziehungsweise - in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung in vollem Umfang auszusetzen.

 

2) Bei der Entscheidung über die Anordnung von einstweiligen Sicherungsmaßnahmen kann jedoch auch bei einem Vorhaben, das in technisch-konstruktiver Hinsicht eine Einheit darstellt, im Einzelfall dem Umstand Rechnung getragen werden, daß sich die festgestellte Rechtsverletzung auf einen bestimmten Bereich des Vorhabens (hier: Dachgeschoß) beschränkt und es zur Sicherung der verletzten Nachbarrechte genügt, in diesem Bereich einen weiteren Baufortschritt zu unterbinden.

 

3) Hat ein Nachbar im Rahmen eines zivilrechtlich vereinbarten wechselseitigen und von ihm bereits ausgenutzten Grenzbebauungsrechts dem Eigentümer des Baugrundstücks die Befugnis zur Bebauung der gemeinsamen seitlichen Grenze eingeräumt, so kann er nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt des "venire contra factum proprium" gehindert sein, gegenüber einem Vorhaben die Unterschreitung der vorgeschriebenen Abstandsfläche einzuwenden, wenn diese hinter dem zurückbleibt, was bei vollständiger Ausnutzung des Grenzbebauungsrechts zu erwarten gewesen wäre.

 

4) Die Vorschrift des § 6 Abs.4 S.2 LBO über die Bestimmung der für die Abstandsflächenberechnung maßgeblichen Wandhöhe schließt es aus, einen durchgehend von der Geländeoberfläche aufsteigenden Wandabschnitt, der höhenmäßig über die ansonsten vorhandene Dachtraufe hinausreicht, teilweise als Außenwand und - etwa ab der ansonsten erreichten Traufhöhe - als Dachgaube oder Dachaufbau einzustufen.

§§§


94.026 Teilerschließungsbeitrag
 
  • OVG Saarl, U, 24.02.94, - 1_R_61/91 -

  • SKZ_94,253/8 (L) = NVwZ-RR_95,52

  • BauGB_§_127, BauGB_§_131, BauGB_§_133; LBO_§_5 Abs.1 Nr.1

 

1) Ein Teilerschließungsbeitrag darf bereits erhoben werden, bevor die Straße gewidmet ist.

 

2) Ein in einem Wohngebiet gelegenes Grundstück ist mit Blick auch - auf das Bauordnungsrecht durch eine Anbaustraße erschlossen, wenn es in einer Breite von mindestens 1,25 m an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt.

 

3) Zur Zuordnung von Straßenflächen im Kreuzungsbereich zweier Straßen.

 

4) Im Erschließungsbeitragsrecht findet keine Saldierung der mit der Erschließung verbundenen Vor- und Nachteile statt.

§§§


94.027 Gesetzesinitiative
 
  • OVG Saarl, E, 24.02.94, - 5_W_1/94 -

  • SKZ_94,260/61 (L)

  • SPersVG_§_80 Abs.1A Nr.3, SPersVG_§_83 Abs.1 Nr.9, SPersVG_§_113 Abs.2; ArbGG_§_85 Abs.2

 

1) Delegiert ein Dienststellenleiter eine beteiligungspflichtige Maßnahme im Wege der Gesetzesinitiative an den Landtag, erscheint eine Beteiligung des Personalrates an dem Gesetzesentwurf geboten.

 

2) Werden bei Zusammenführung von Dienststellen zu einer neuen Dienststelle alle Bediensteten auf diese übergeleitet, kommt eine Verdrängung der Mitbestimmung bei Versetzung (§ 80 Abs.1a Nr.3, b Nr.4 SPersVG) durch den Mitwirkungstatbestand des § 83 Abs.1 Nr.9 SPersVG (Auflösung und Zusammenlegung von Dienststellen) in Betracht .

 

3) Ist bei unterbliebener Mitwirkung der Personalvertretung an einem Gesetzesentwurf der Landtag (bzw Ausschuß) zur Anhörung der Personalvertretung bereit, besteht kein Sicherungsbedürfnis für den Erlaß einer eintweiligen Verfügung.

§§§


94.028 Politische Gründe
 
  • OVG Saarl, B, 02.03.94, - 1_W_113/93 -

  • SKZ_94,258/42 (L)

  • SBG_§_9

 

Der Einwand des Bewerbers um ein Beförderungsamt, er müsse aus politischen Gründen zurücktreten, bedarf der Glaubhaftmachung durch entsprechende (Indiz-) Tatsachen; unabhängig davon kann er nach dem Ergebnis des Leistungsvergleichs unerheblich sein.

§§§


94.029 Ministerrat
 
  • OVG Saarl, B, 07.03.94, - 1_W_112/93 -

  • SKZ_94,258/43 (L)

  • SBG_§_9

 

1) Für eine rechtsfehlerfreie Auswahl durch den Ministerrat genügt im Regelfall die Vorlage der aktuellen dienstlichen Beurteilungen der für eine Beförderung in Betracht kommenden Beamten; dem Beschluß des Senats vom 09.03.93 - 1_W_49/93 - lag eine abweichende Fallkonstellation zugrunde.

 

2) Bei gleichen Gesamtnoten kann ein Leistungsvorrang auf die arithmetisch ermittelte Punktzahl der "Zusammenfassenden Beurteilung" gestützt werden.

§§§


94.030 Kosovo-Albaner
 
  • OVG Saarl, E, 09.03.94, - 9_R_125/94 -

  • Juris

  • GG_Art.16a Abs.1; (90) AuslG_§_51 Abs.1

 

Albanische Volkszugehörige aus der Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ; Serbien und Montenegro; Rest-Jugoslawien) unterliegen in der Region Kosovo seit Mitte 1993 einer staatlichen Gruppenverfolgung, ohne daß ihnen in ihrem Herkunftsstaat eine inländische Fluchtalternative offensteht.

§§§


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§§§