1977   (2)  
 [ 1976 ]     [ « ]     [ ]     [ 1978 ][  ‹  ]
77.031 Balkone + Erker
 
  • OVG Saarl, U, 22.07.77, - 2_R_56/77 -

  • SKZ_78,50/12 (L)

  • (SL) (75) LBO_§_7 Abs.8, LBO_§_95 Abs.1

 

1) Die Vorschrift, wonach Balkone, Erker und andere betretbare Anbauten, die über die vordere oder hintere Außenwand des Nachbargebäudes hinausragen, von der Nachbargrenze den Abstand ihrer Ausladung, mindestens aber 1,50 m einhalten müssen, bezieht sich nicht auf Anbauten im seitlichen Bauwich, sondern auf Gebäudeteile an der Vorder- oder Rückfront des Gebäudes.

 

2) Eine zur Erteilung eines Dispenses von zwingenden Baurechtsvorschriften berechtigende "nicht beabsichtigte Härte" liegt nicht in allgemeinen, persönlichen oder sozialen Nachteilen, sondern nur dann vor, wenn die bauliche Nutzung eines Grundstücks wegen ihm anhaftender Besonderheiten erheblich eingeschränkt ist, obwohl der Zweck der betreffenden Vorschrift dies nicht erfordert.

§§§


77.032 Behördenantrag
 
  • OVG Saarl, B, 18.08.77, - 2_W_99/77 -

  • SKZ_78,50/13 (L)

  • VwGO_§_123; (SL) LBO_§_103

 

Wer als Nachbar im Wege der einstweiligen Anordnung die Einstellung von Bauarbeiten erstreiten will, muß im Regelfall zuvor erfolglos einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt haben.

§§§


77.033 Veränderungsnachweis
 
  • OVG Saarl, U, 25.08.77, - 1_R_5/77 -

  • SKZ_78,51/21 (L)

  • VwGO_§_42; SL KatG_§_4, KatG_§_9, KatG_§_21

 

Die Aufstellung eines Veränderungsnachweises über Form und Nutzungsart eines Grundtücks seitens der Katasterbehörde kann unter dem Gesichtspunkt der Klagebefugnis nicht nur von einem Grundstückseigentümer oder Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts verlangt werden, sondern auch von Dritten, die eine sie belastende Fehlerberichtigung geltend machen oder sich auf solche sie begünstigende Umstände berufen können, welche gemäß Tz.1.31 der Anweisung für das Verfahren bei der Fortführung des Liegenschaftskatasters im Saarland ( GMBl.71,389 Saarland) Veranlassung zur Aufstellung eines Veränderungsnachweises geben.

§§§


77.034 Zahnregulierung
 
  • OVG Saarl, U, 05.09.77, - 3_R_47/77 -

  • SKZ_78,49/ (L)

  • BhVO_§_3 Abs.3

 

Läßt ein Beamter eine ihm von der gesetzlichen Krankenversicherung (bzw. Ersatzkasse ) ausdrücklich als Sachleistung angebotene ärztliche Behandlung (hier Zahnregulierung ) als Privatpatient durchführen und leistet die Kasse danach "Zahlungen in Höhe der Sachleistungen", die die Aufwendungen zu 93 vom Hundert decken, liegt ein Sachleistungssurrogat vor; ein Beihilfeanspruch ist ausgeschlossen.

§§§


77.035 Internatsunterbringung
 
  • OVG Saarl, U, 13.09.77, - 1_R_46/77 -

  • SKZ_78,51/22 (L)

  • BSHG_§_31 Abs.1 ff

 

Die Kosten für eine Internatsunterbringung sind unter Beachtung des Grundsatzes des Nachranges der Sozialhilfe und des Gebots der Vermeidung unvertretbarer Mehrkosten als Ausbildungshilfe nur dann zu gewähren, wenn diese Leistung im Sinne des § 33 Abs.1 BSHG erforderlich ist. Besucht die alleinstehende Mutter ein Abendgymnasium, so macht diese Beanspruchung allein es nicht erforderlich, ihr 11jähriges Kind in einem Internat unterzubringen.

§§§


77.036 Zuwegung
 
  • OVG Saarl, U, 29.09.77, - 2_R_61/77 -

  • SKZ_78,24 -25 = SKZ_78,50/14 (L) = DÖV_78,215 = NJW_78,1495 = BRS_32/150 = DVBl_79,165/66

  • LBO_§_4 Abs.2 Nr.2, LBO_§_92;

 

1) Für die Klage auf Erteilung der Bebauungsgenehmigung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die geplante Anlage offensichtlich bauordnungsrechtlich unzulässig ist und dieser Mangel in absehbarer Zeit nicht behoben werden kann.

 

2) Ist die Baustelle durch ein rechtlich und wirtschaftlich selbständiges Grundstück von den öffentlichen Verkehrsflächen getrennt, so fehlt es jedenfalls innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles an einer ordnungsgemäßen Zuwegung auch dann, wenn beide Flächen im Eigentum des Bauherrn stehen.

§§§


77.037 Alkoholdelikte
 
  • OVG Saarl, E, 30.09.77, - 2_R_69/77 -

  • VerkMitt_78/47 = VerkMitt_78/55

  • StVG_§_2 Abs.1 S 2; StVZO_§_15c Abs.1

 

Die wiederholt verkehrsrelevant gewordene Neigung eines Bewerbers um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Alkohol in erheblichen Mengen zu trinken, kann jedenfalls dann nicht nach einer nur eineinhalb Jahre dauernden und zudem nicht ständig kontrollierten Alkoholabstinenz als überwunden angesehen werden, wenn zwischen den früheren Alkoholdelikten jeweils zwei oder sogar vier Jahre lagen.

§§§


77.038 Wohlverhalten
 
  • OVG Saarl, E, 30.09.77, - 2_R_77/77 -

  • VerkMitt_78/45

  • StVG_§_4 Abs.1; StVZO_§_15b Abs.1 S 1

 

Wenn es auch für die Beurteilung einer Maßnahme nach StVG § 4 Abs.1 allein auf die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt, so kann doch nachträgliches Wohlverhalten bei der Frage berücksichtigt werden, ob rückschauend die Eignungsfrage im Entziehungsverfahren richtig beurteilt worden ist.

§§§


77.039 Erledigungserklärung
 
  • OVG Saarl, B, 05.10.77, - 1_W_131/77 -

  • SKZ_78,51/25 (L) = NJW_78,121 -122 = DVBl_78,650/181 (L)

  • VwGO_§_161 32, VwGO_§_154

 

1) Die einseitige Erklärung der Erledigung der Hauptsache seitens des Klägers oder Antragstellers führt - vorbehaltlich der Rechtsfrage ( § 40 VwGO ) - grundsätzlich ungeachtet der Frage der Zulässigkeit und Begründetheit des Hauptsachebegehrens dann zu der beanspruchten Feststellung, daß die Hauptsache erledigt ist, wenn nach Rechtshängigkeit objektiv ein das Begehren erledigendes Ereignis eingetreten ist.

 

2) In dem nach einseitiger Erledigungserklärung fortgesetzten Verfahren ist die Kostenentscheidung in jedem Fall nach Maßgabe der §§ 154 f VwGO zu treffen.

§§§


77.040 Zwangsmittelandrohung
 
  • OVG Saarl, U, 14.10.77, - 2_R_54/77 -

  • SKZ_78,51/23 (L)

  • SVwVG_§_13 Abs.2

 

Werden in einem Bescheid mehrere Anordnungen getroffen, so sind etwaige Zwangsmittel für jede einzelne dieser Anordnungen anzudrohen; eine auf alle Regelungen bezogene einheitliche Zwangsmittelandrohung ist fehlerhaft.

§§§


77.041 Beförderung
 
  • OVG Saarl, U, 19.10.77, - 3_R_43/77 -

  • SKZ_78,49/1 (L)

  • SBG_§_94

 

Aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn kann ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung herleiten.

§§§


77.042 Unzuverlässigkeit
 
  • OVG Saarl, U, 27.10.77, - 1_R_94/74 -

  • SKZ_78,49/7 (L)

  • GewO_§_35

 

Die Nichtzahlung betriebsbezogener Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die über einen längeren Zeitraum fortgesetzt wird und zu erheblichen Zahlungsrückständen führt - im vorliegenden Fall in Verbindung mit einer erheblichen Nichterfüllung der auf die Anbgabeerhebung bezogenen Meldepflichten -, rechtfertigt die Annahme der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden und die Untersagung der Gewerbeausübung.

§§§


77.043 Bebauungsplan
 
  • OVG Saarl, U, 28.10.77, - 2_N_3/77 -

  • SKZ_77,331 -335 = DÖV_78,215 -217 = DVBl_79,89/12 (L) = BRS_32_Nr.20 = BauR_78,286 -289

  • VwGO_§_47; (77) BBauG_§_9, BBauG_§_34; BauNVO_§_3, BauNVO_§_12, BauNVO_§_17; (SL) LBO_§_67 Abs.9; KSG_§_19

 

1) Ein Nachteil, der zur Durchführung des Normenkontrollverfahrens bezüglich eines Bebauungsplans berechtigt, liegt nur vor, wenn der Antragsteller durch diesen Plan oder seine Anwendung einer aus seiner verständlichen Sicht nachteiligen Veränderung eines Zustandes ausgesetzt wird, auf dessen Aufrechterhaltung er einen Rechtsanspruch haben kann.

 

2) Bleiben Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung hinter den ohne Bebauungsplan zulässigen Werten zurück, so ist der auf eine weitere Verringerung dieses Maßes hinsichtlich eines Nachbargrundstückes abzielende Normenkontrollantrag eines Planbetroffenen unzulässig.

 

3) Auf die Aufrechterhaltung der bestehenden Verkehrsverhältnisse vor dem eigenen Anwesen, die Erhaltung einer benachbarten Grünanlage oder die Einhaltung naturschutzrechtlicher Bestimmungen besteht regelmäßig kein Rechtsanspruch.

§§§


77.044 Garagengeschoß
 
  • OVG Saarl, U, 07.11.77, - 2_R_97/77 -

  • SKZ_78,50/15 (L)

  • (SL) LBO_§_2 Abs.5 Nr.3, (SL) LBO_§_103; GarVO_§_1 Abs.2

 

1) Bauarbeiten, die der Bauherr ohne unanfechtbare oder sofort vollziehbare Baugenehmigung durchführt, dürfen von der Bauaufsichtsbehörde eingestellt werden, es sei denn, die Baumaßnahme entspricht offensichtlich den einschlägigen materiellrechtlichen Bestimmungen.

 

2) Ein Geschoß ist nur dann als Garagengeschoß zu werten, wenn es außer Garagen und zugehörigen Nebeneinrichtungen keine weiteren Räumlichkeiten enthält.

§§§


77.045 Krankenhausbehandlung
 
  • OVG Saarl, U, 23.11.77, - 3_R_41/77 -

  • SKZ_78,49/3 (L)

  • BhVO_§_2 Abs.1

 

1) Ist die Ehefrau eines Beamten als bei einer Religionsgemeinschaft angestellte Lehrerin auf Grund tarifvertraglicher Abmachungen selbst beihilfeberechtigt, so kann der Beamte keine Beihilfe zu Aufwendungen aus Anlaß einer Krankenhausbehandlung der Ehefrau beanspruchen.

 

2) Der Ausschluß der Beihilfe gilt auch dann, wenn die Ehefrau sozialversicherungspflichtig und nach den für sie maßgeblichen Beihilfebestimmungen grundsätzlich auf die Sachleistungen ihres Versicherungsträgers verwiesen ist ( Bestätigung und Ergänzung von OVG des Saarlandes AS_10,411 ).

§§§


77.046 Angestellter-techn-Beruf
 
  • ArbG SB, U, 25.11.77, - 1_Ca_3/77 -

  • SKZ_78,182 -184

  • BAT

 

Unterscheidungsmerkmale "Techniker", "technische Angestellter" bzw "sonstiger Angestellter" im Sinne des Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT vom 15.06.72 ( Angestellte in technischen Berufen ).

 

LB: Für die Ausnahmeregelung "sonstiger Angestellter" ist nach gefestigter Rechtsprechung nur restriktiv Gebrauch zu machen. Es wird zwar nicht ein gleich hohes Wissen und Können wie das eines Fachhochschulabsolventen verlangt, jedoch eine zumindest der Größenordnung nach gleiche Universalbefähigung.

§§§


77.047 Kanaldeckel
 
  • OLG SB, U, 25.11.77, - 3_U_37/77 -

  • SKZ_78,208

  • BGB_§_31, BGB_§_89, BGB_§_242, BGB_§_823, BGB_§_831, BGB_§_839; GG_Art.34; KSVG_§_60, KSVG_§_71a

 

LB 1) Der Träger der Straßenbaulast haftet aus seiner Verkehrsicherungspflicht auch wenn er zwar keine Kenntnis von der Gefahrenstelle hatte, diese Unkenntnis jedoch auf unzureichender Überwachung beruht. Zwar ist er nicht zur einer ständigen Kontrolle der Straßen verpflichtet, sondern hat vielmehr nur diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die objektiv erforderlich sind und im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren sowie des organisatorisch Möglichen liegen.

 

LB 2) Der Ortsvorsteher ist zur Abgabe die Gemeinde bindender Erklärungen weder befugt, noch ermächtigt. Eine gleichwohl von einem Ortsvorsteher im Namen der Gemeinde abgegebene Verpflichtungserklägung ( Annerkenntnis ) kann diese nicht binden.

§§§


77.048 Bauherrngemeinschaft
 
  • OVG Saarl, B, 28.11.77, - 2_W_140/77 -

  • SKZ_78,50/16 (L)

  • VwGO_§_80; (SL) (75) LBO_§_67 Abs.9, LBO_§_76, LBO_§_77; BauNVO_§_19, BauNVO_§_20, BauNVO_§_23

 

1) Eine "Bauherrngemeinschaft" ohne Rechtspersönlichkeit kann nicht Bauherr sein .

 

2) Ist die Baugenehmigung unter Zugrundelegung eines Bebauungsplanes erteilt und für sofort vollziebar erklärt worden, dessen Ungültigkeit weder festgestellt noch offensichtlich ist, so müssen sich Bauaufsichtsbehörde und Bauherr im Streit um die Aufrechterhaltung der Vollzugsanordnung an den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes festhalten lassen.

 

3) Das Überschreiten der im Bebauungsplan ausgewiesenen Baugrenze um mehr als einen Meter ist nicht geringfügig und kann daher allenfalls im Dispenswege zugelassen werden.

 

4) Wird das Maß der baulichen Nutzung durch einen Bebauungsplan eingeschränkt, um den Belangen der Anlieger Rechnung zu tragen, so dienen die betreffenden Festsetzungen dem Schutz des Nachbarn.

 

5) Die Regelungen des § 67 Abs.9 LBO Saar sind nachbarschützend.

 

6) Das wirtschaftliche Interesse des Bauherrn an der baldigen Verwirklichung seines Vorhabens begründet allein regelmäßig noch kein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung der ihm erteilten Baugenehmigung.

§§§


77.049 Wasserlauf
 
  • VG Saarl, U, 29.11.77, - 3_K_48/75 -

  • SKZ_78,119 -127

  • KAG_§_4 Abs.2 S.1, KAG_§_4 Abs.3, KAG_§_87 Abs.1 Nr.2; WHG_§_1 Abs.2 Nr.1, WHG_§_31, WHG_§_94, SWG_§_107, SWG_§_111

 

Können offene oder verrohrte Wasserläufe / Wassergräben Teil der gemeindlichen Abwasseranlage sein? - Wasserrechtliche Gesichtspunkte.

§§§


77.050 Baugenehmigung
 
  • OVG Saarl, U, 02.12.77, - 2_R_114/77 -

  • SKZ_78,50/17 (L)

  • VwGO_§_42; (SL) LBO_§_96

 

Erteilt die Bauaufsichtsbehörde nicht die beantragte, sondern eine das Bauvorhaben modifizierende Genehmigung, so kann der Bauherr die entsprechende "Auflage" nicht anfechten; um seine Bauabsichten durchzusetzen, muß er vielmehr Verpflichtungsklage auf Genehmigung der eingereichten Baupläne erheben.

§§§


77.051 Lager für Autowracks
 
  • OVG Saarl, U, 02.12.77, - 2_R_72/77 -

  • SKZ_78,50/18 (L)

  • BBauG_§_35; AbfG_§_5

 

Eine Anlage zur Lagerung oder Behandlung von Autowracks ist im Außenbereich schon wegen Beeinträchtigung öffentlicher Belange unzulässig, wenn sie nicht als solche nach dem Abfallbeseitigungsgesetz genehmigt worden ist.

§§§


77.052 Parkplatz
 
  • OVG Saarl, U, 07.12.77, - 3_R_55/77 -

  • SKZ_78,49/6 (L)

  • KAG_§_4; SStrG_§_2

 

Liegt zwischen einem Grundstück und einer der Straßenreinigung unterliegenden Straße ein Parkplatz, der nicht unselbständiger Bestandteil des Straßenkörpers ist, so kann der Grundstückseigentümer nicht mit der Begründung zu einer Straßenreinigungsgebühr herangezogen werden, sein Grundstück grenze an die Straße an.

§§§


77.053 Gutachten
 
  • OVG Saarl, E, 09.12.77, - 2_R_84/77 -

  • VerkMitt_78/110

  • StVZO_§_15b Abs.2 S 2, VwGO_§_42 Abs.1

 

Die verwaltungsbehördliche Aufforderung eines Inhabers der Fahrerlaubnis, durch Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers nachzuweisen, daß er noch ausreichende Kenntnisse der für einen Kraftfahrzeugführer maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften besitzt, kann nicht mit Anfechtungsklage angefochten werden.

§§§


77.054 Schwerbehinderter
 
  • ArbG SB, U, 14.12.77, - 1_Ca_14/77 -

  • SKZ_80,150

  • SchwbG_§_1, SchwbG_§_3, SchwbG_§_12

 

1) Der besondere Kündigungsschutz des Schwerbehinderten hat zum Inhalt, daß vor Aussprache einer Kündigung durch den Arbeitgeber dieser zuvor die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle einzuholen hat. Hiervon ist der Arbeitgeber nur dann befreit, wenn im Zeitpunkt der Kündigung weder die Feststellung gemäß § 3 SchwbG vorliegt noch ein entsprechender Antrag auf Zuerkennung erhoben wurde.

 

2) Die Schutzwirkungen des Schwerbehindertengesetzes beginnen, sobald die Voraussetzungen des § 1 objektiv erfüllt sind, nämlich eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt und dadurch eine nicht nur vorübergehende Minderung der Erwerbsunfähigkeit von wenigstens 50% gegeben ist. Die förmliche Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft ist deklaratorischer und nicht konstitutiver Natur.

 

3) Wenn der Arbeitnehmer bei Unkenntnis des Arbeitgebers sich nicht spätestens bei Ausspruch der Kündigung auf seine Schwerbehinderung beruft, hat er trotz zuvor erfolgten Feststellungsantrages einen besonderen Kündigungsschutz in der Regel verwirkt.

§§§


77.055 Nachbarschutz
 
  • OVG Saarl, B, 15.12.77, - 2_W_111/77 -

  • SKZ_78,50/19 (L)

  • (77) BBauG_§_34; BauNVO_§_15

 

1) Können von einem nach den Festsetzungen des betreffenden Bebauungsplans an sich zulässigen Bauvorhaben Belästigungen oder Störungen ausgehen, die für die Umgebung nach der Eigenart des Gebiets unzumutbar sind, so werden durch die dafür gleichwohl erteilte Baugenehmigung die handgreiflich betroffenen Nachbarn im Planbereich in ihren Rechten verletzt.

 

2) In seiner Neufassung ist § 34 BBauG nicht nur insoweit nachbarschützend, als er die Art der baulichen Nutzung regelt ( Beschluß vom 15.07.77 - 2_W_98/77 - SKZ_77,222 ); Nachbarrechte können vielmehr auch verletzt sein, wenn sich ein Vorhaben bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise oder der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und dies zu einer räumlichen Beengung des Nachbarn führt.

§§§


77.056 Wohnungsdurchsuchung
 
  • OVG Saarl, B, 21.12.77, - 2_W_130/77 -

  • SKZ_78,51/24 (L)

  • SVwVG_§_5, VwVfG_§_23

 

1) Die Wegnahme einer Sache ist ein Fall der Anwendung unmittelbaren Zwangs.

 

2) Die Befugnis des Vollstreckungsbeamten zum Betreten und Durchsuchen von Wohnungen, Betriebsräumen oder sonstigem befriedeten Besitztum zum Zwecke der zwangsweisen Durchsetzung eines Verwaltungsaktes kann bei Widerspruch des Betroffenen vom Verwaltungsgericht nur angeordnet werden, wenn die allgemeinen Vollzugsvoraussetzungen vorliegen, also ua das betreffende Zwangsmittel zuvor angedroht worden war.

§§§


77.057 Säuglingsausstattung
 
  • OVG Saarl, U, 21.12.77, - 3_R_127/77 -

  • SKZ_78,49/4 (L)

  • BhVO_§_2 Abs.1

 

Die Aufwendungen für die Säuglingsausstattung eines von einer Beamtin und ihrem Ehemann nach der Geburt in Pflege genommenen und später adoptierten Kindes sind nicht beihilfefähig.

§§§


77.058 Betreten von Grundstücken
 
  • OVG Saarl, B, 23.12.77, - 2_W_129/77 -

  • SKZ_78,95 = SKZ_78,51/20 (L) = NJW_78,1598 -1599 = BRS_32_Nr.192 = DÖV_78,337/57 (L) = DVBl_79,749/261 (L)

  • SL LBO_§_106; GG_Art.20 Abs.2; SVerf_Art.64; VwVfG_§_1, VwVfG_§_9, VwVfG_§_28, VwVfG_§_35, VwVfG_§_41

 

Wollen mit dem Vollzug der Landesbauordnung beauftragte Personen in Ausübung ihres Amtes fremde Grundstücke betreten, so setzt dies regelmäßig einen dahingehenden Verwaltungsakt, nicht aber eine entsprechende richterliche Anordnung voraus.

 

LB 1) Der Verwaltungsakt hat entsprechend den §§ 1, 9, 28, 35, 37 und 41 SVwVfG die gesetzliche Regelung des § 106 LBO für den betreffenden Einzelfall räumlich, zeitlich und persönlich zu konkretisieren.

 

LB 2) Die Gewaltenteilung steht nicht zur Disposition im Einzelfall, hindert also nicht nur das Eindringen in den Tätigkeitsbereich einer anderen Gewalt durch das "Ansichziehen" ihr zugewiesener Aufgaben, sondern ebenso das "Abschieben" eigener Aufgaben auf Organe dieser anderen Gewalt.

§§§


[ « ] SörS - 1977 (31-60) [  ›  ]     [ ]

Saar-Daten-Bank (SaDaBa)   -   I n f o – S y s t e m – R e c h t   -   © H-G Schmolke 1998-2010
Sammlung öffentliches Recht Saarland (SörS)
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: hgs@sadaba.de
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de

§§§